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nähme einer 12ständigen Arbeitszeit in zwei Fällen auf dem
Lande, ziemlich dem Gesetz entsprechende Zustände.
Die diversen Berufe bieten keinen besonderen Anlass zur
Besprechung, da hier die Arbeitszeit im allgemeinen keine allzu
hohe ist, ausgenommen ein einziger Fall mit 11 x /2 ständiger
Arbeitszeit. Diese Arbeiterin, eine Masseuse in einer Badanstalt
auf dem Lande, gibt aber auch dementsprechend ihre Wünsche
kund, die folgendermassen lauten:
„1. Eine Mittagspause dringend erwünscht.
2. Nach Schluss des Badegeschäftes nicht auch noch bei
anderer Arbeit, in der Küche usw. mithelfen.
3. Wickel und dergleichen sollten für Nachtdienste von
einer Krankenpflegerin oder von einer andern dazu bestimmten
Person ausgeführt werden, weil meine Arbeit vom Tage schon
sehr anstrengend und reichlich genug ist.
4. Freier Sonntag“.
Rechnen wir nun jene Berufe, die unter das Arbeiterinnen
schutzgesetz fallen, zusammen, so haben wir insgesamt 130 Per
sonen, von denen 36 den Zehnstundentag überschreiten; also
wird immerhin über ein Viertel der Arbeiterinnen über das
gesetzliche Mass hinaus beschäftigt.
Die Prozentsätze im Total ergeben folgendes Bild:
Von je hundert Arbeiterinnen haben pro Tag Arbeitsstunden:
In der stillen Zeit:
In der Saison
8 und 8 V2
6
4
9 „ 972
16
10
10
28
27
IO72
15
16
11 und 1172
15
17
12 „ mehr
20
26
Der 10- und lOVa-Stundentag umfasst demnach 43°/o aller
Arbeiterinnen, sowohl in der stillen Zeit wie in der Saison. Die
grössten Unterschiede weist in letzterer Hinsicht der 12-Stundentag
auf, da in der stillen Zeit ein Fünftel, in der Saison aber ein
Viertel aller Arbeiterinnen so lange beschäftigt wird.
Um nun einen ganz genauen ziffermässigen Einblick in die
Unterschiede des Arbeitstages der einzelnen Berufszweige, sowie
zwischen Stadt und Land zu erhalten, haben wir uns die Mühe