Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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nähme einer 12ständigen Arbeitszeit in zwei Fällen auf dem 
Lande, ziemlich dem Gesetz entsprechende Zustände. 
Die diversen Berufe bieten keinen besonderen Anlass zur 
Besprechung, da hier die Arbeitszeit im allgemeinen keine allzu 
hohe ist, ausgenommen ein einziger Fall mit 11 x /2 ständiger 
Arbeitszeit. Diese Arbeiterin, eine Masseuse in einer Badanstalt 
auf dem Lande, gibt aber auch dementsprechend ihre Wünsche 
kund, die folgendermassen lauten: 
„1. Eine Mittagspause dringend erwünscht. 
2. Nach Schluss des Badegeschäftes nicht auch noch bei 
anderer Arbeit, in der Küche usw. mithelfen. 
3. Wickel und dergleichen sollten für Nachtdienste von 
einer Krankenpflegerin oder von einer andern dazu bestimmten 
Person ausgeführt werden, weil meine Arbeit vom Tage schon 
sehr anstrengend und reichlich genug ist. 
4. Freier Sonntag“. 
Rechnen wir nun jene Berufe, die unter das Arbeiterinnen 
schutzgesetz fallen, zusammen, so haben wir insgesamt 130 Per 
sonen, von denen 36 den Zehnstundentag überschreiten; also 
wird immerhin über ein Viertel der Arbeiterinnen über das 
gesetzliche Mass hinaus beschäftigt. 
Die Prozentsätze im Total ergeben folgendes Bild: 
Von je hundert Arbeiterinnen haben pro Tag Arbeitsstunden: 
In der stillen Zeit: 
In der Saison 
8 und 8 V2 
6 
4 
9 „ 972 
16 
10 
10 
28 
27 
IO72 
15 
16 
11 und 1172 
15 
17 
12 „ mehr 
20 
26 
Der 10- und lOVa-Stundentag umfasst demnach 43°/o aller 
Arbeiterinnen, sowohl in der stillen Zeit wie in der Saison. Die 
grössten Unterschiede weist in letzterer Hinsicht der 12-Stundentag 
auf, da in der stillen Zeit ein Fünftel, in der Saison aber ein 
Viertel aller Arbeiterinnen so lange beschäftigt wird. 
Um nun einen ganz genauen ziffermässigen Einblick in die 
Unterschiede des Arbeitstages der einzelnen Berufszweige, sowie 
zwischen Stadt und Land zu erhalten, haben wir uns die Mühe
	        
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