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welche diese Begünstigung haben. Jene 7 Fälle, wovon 6 dem
Lande angehören, mit keiner oder einer nur einstündigen Pause
sündigen gegen das Arbeiterinnenschutzgesetz.
Die Vesperpause, welche auf einigen Fragebogen mit einer
Dauer von einer Viertelsstunde vermerkt wird, ist auf vor
stehender Tabelle ersichtlich.
Das Land kennt also die Vesperpause eher als die Stadt,
und was die einzelnen Berufe anbelangt, so fällt auf, dass das
Bureaupersonal mit seiner Nachmittagsarbeit von 2 bis 6 Uhr in
so starkem Masse noch eine Pause besitzt, während die Modistinnen,
die eine lange Nachmittagsarbeit leisten, sicher alle eine Vesper
pause haben sollten. Von jenen 6 Ladentöchtern mit der über
langen Arbeitszeit besitzen zwei keine Vesperpause, im übrigen
aber gehören die Verkäuferinnen ohne Vesperpause der Gruppe
mit kürzerer Arbeitszeit an.
Ferien. Die Frage nach den Ferien war eine dreifache:
„Haben Sie Ferien? “, „Sind sie bezahlte oder unbezahlte?“ und
„Wie lange dauern die Ferien?“ Die Beantwortung der ersten
beiden Fragen ist nachstehend dargestellt:
Berufszweig
Frage
unbe
antwortet
Mit
Ohne
Von den Fällen mit Ferien sind
F erien
F erien
Bezahlte
Unbezahlte
Handel
12
118
33
111
7
Schneiderei. . .
3
60
5
12
48
Näherei
2
16
13
6
10
Bureau
1
25
—
25
—
Glätterei ....
8
5
6
3
2
Modes
1
9
4
6
3
Diverse
2
6
11
5
1
Total
29
239
72
168
71
Davon:
Stadt
19
174
55
127
47
Land
10
65
17
41
24
Das Ergebnis entspricht nicht der Wirklichkeit, wie wir
schon oben bemerkt haben, sondern die Zahl ohne Ferien ist
um 50 Personen zu erhöhen, da unbezahlte Ferien von 4, 6
Wochen, ja 2 Monaten, die 43 Damenschneiderinnen und 7