Object: Nationale Bodenreform

s<he Kriegteilnehmer einen Anspruch auf eine 
Heimstätte im Reich oder in seinen Kolonien haben. Ein 
wesentlich abgeschwächter Entwurf eines Reichsgesetes, 
worin nur noch eine Förderung der Heimstättenausgabe 
von reichswegen verlangt worden ist, ist im November 
1915 veröffentlicht worden. Die Unterscheidung zwischen 
Wohn- und Wirtschaftheimstätten, das wichtige 
He imfallrecht bei Mißbrauch, Nichtbenutzung oder 
Veräußerung, die Beschränkung der V er s< ul dung 
und der Schutz gegen Zw an g v erste ig erung e n 
waren schon in diesen Vorschlägen enthalten. Ebenso der 
Anspruch, daß jeder Bewerber 10 v. H. der Kosten selbst 
aufbringen sollte. Der Grund und Boden sollte den Be- 
werbern gegen eine an erster Stelle im Grundbuch ein- 
getragene Rentenforderung überlassen werden. Die Bau- 
kosten sollten bis zur Höhe von 90 v. H. von den Darlehn- 
kassen gewährt werden, die zu diesem Zweck bis zu 500 
Millionen Mark Darlehnkassenscheine ausgeben sollten.*) 
Daß diese Summe nicht entfernt ausreichte, Heimstätten 
in dem geplantem Umfange zu errichten, war unschwer 
zu erkennen. 
Damaschke hat als Vorsitender des Hauptausschusses 
eine umfassende Agitation für die Kriegerheimstätten ein- 
geleitet. Er hat überall Vorträge gehalten und es ist ihm 
gelungen, den Großherzog von H e ss e n und seine Ge- 
mahlin, den Herzog und die Herzogin von Braun- 
s < w ei g, den Prinzen Heinrich und im Dezember 
1917 auch unsere Heerführer im Großem Hauptquartier 
durch Vorträge für die Sache zu gewinnen. Beide haben 
ihr Einverständnis mit den Vorschlägen des Hauptaus- 
schusses in Briefen an Damaschke ausgesprochen. In dem 
Schreiben des Generalfeldmarschalls Paul von H in d e n- 
b u r g vom 16. Dezember 1917 hieß es: 
ils E: ") Hshchuh der Bodenreform 1915 S. 137 u. 307. Zeitschrift Bodenreform 
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