Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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letzte  Detail  ausgearbeitet  worden  ist.  Freilich  ist  es  immer
noch  bescheiden  genug,  was  vorliegt.  Sollte  aber  diese  Enquete
in  ihren  Resultaten  unsere  zuständigen  Behörden  zu  einer  grossem
Arbeit  angespornt  haben,  so  hat  sich  die  viele  Mühe  an  diesem
kleinen  Material  mehr  als  entschädigt  gesehen.
Wenn  wir,  sei  es  auch  nur  im  Vorübergehen,  beobachten
mussten,  wie  oft  und  an  wie  vielen  Punkten  das  Arbeiterinnenschutzgesetz ­
  übertreten  wurde,  so  können  wir  höchstens  ahnen,
wie  es  in  dieser  Hinsicht  in  solchen  Kantonen  aussehen  muss,
wo  die  Durchführung  des  Gesetzes  lange  noch  nicht  jenen  Grad
des  Fortschrittes  erfahren  hat,  wie  dies  im  Kanton  Zürich  der
Fall  ist.  Darüber  wird  uns  der  zweite  Teil  unserer  Enquete-Verarbeitung
  wahrscheinlich  Aufschluss  geben  können.
            
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