Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

Deutschland  im  Mittelalter.  23
„Der  König  und  der  Bischof  teilen,
Und  Burg  und  Stadt  und  Stift  und  Dom,
Mehr  Zölle  sind  am  Rhein,  als  Meilen,
Und  Pfasf  und  Ritter  sperrt  den  Strom.
Zollschreiber  ist  zuerst  Empfänger,
Dann  stellt  sich  der  Besetzer  ein,
Ihm  folgt  Nachschreiber,  dann  Nachgänger,
Bier  Mann  hoch  zapfen  sie  am  Wein."
Die  letzten  Zeilen  schildern  die  Art  der  Zollerhebung.  Bis  zum  vorigen  Jahrhundert
ward  nämlich  jeder  Zoll  gewöhnlich  von  vier  Zollbedienten,  dem  Zollschreiber,  Bescher,  Nachschreiber ­
  und  Nachgänger  verwaltet,  so  daß  die  Zollprozednr  viermal  zu  überstehen  war.
Erst  durch  den  Reichsdeputationshauptschlus;  voin  25.  Februar  1805  wurden  für  den  Rhein
die  Zölle  aufgehoben  und  an  ihrer  Stelle  eine  Schifsahrtsoktroi  eingeführt.

7.  Kaub  mit  der  Naubrittcrbucg  Gutrnfrts  und  die  Mal;  im  Utzein.

Die  Beeinträchtigung,  welche  der  Warentransport  durch  das  Raubritterwesen  im
Mittelalter  erlitten  hat,  war  eine  sehr  große.  In  besonderem  Maße  gilt  dieses  für  den
Rhein  und  den  Main.  Am  Rhein  hielten  sich  die  Ritter  nicht  allein  Reisige,  sondern
auch  eigene  Raubschiffe,  um  die  Kaufmaunsschiffe  überfallen  zu  können.  Das  Raubwesen ­
  begann  bereits  in  nachkarolingischer  Zeit.  Den  Höhepunkt  erreichte  das  Unwesen
in  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts;  erst  dem  rheinischen  Städtebund  und  insbesondere ­
  der  Thatkraft  eines  Rudolf  von  Habsburg  gelang  es,  unter  den  adeligen
Räubern  gründlich  aufzuräumen.  Um  die  Reisenden  und  die  Haudelszüge  gegen  räuberische
Überfälle  zu  sichern,  diente  das  Geleit.  Dasselbe  bildete  sich  aus  der  Verpflichtung
des  Staates,  die  Land-  und  Wasserstraßen  und  Leinpfade  zu  schützen.  Das  Geleite
wurde  anfangs  nur  auf  besonderen  Wunsch  gewährt;  so  reisten  im  9.  Jahrhundert  bereits
Kaufleute  unter  kaiserlichem  Geleite,  sie  erhielten  Geleitsbriefe,  wofür  eine  gewisse  Gebühr
zu  entrichten  war.  Allmählich  zwang  der  Staat  die  Handelszüge,  unter  Geleit  zu  reisen,
und  stellte  entweder  eine  bewaffnete  Begleitung  oder  erteilte  Geleitsbriefe.  Schiffe  und
            
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