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Kolonisationsboden eine bedeutsame Ähnlichkeit auf wiesen*1?), 
Diese ostdeutsche Gutsherrschaft wird nun als eine kapitalistische 
Unternehmung angesehen**). Es ist aber gewiß sehr bezeichnend, 
daß neuestens gegen diese Auffassung gerade der Umstand ins 
Treffen geführt wurde, es sei durch die Inanspruchnahme der Fron- 
dienste „ein Rückschritt auf der Stufenleiter von Naturalwirtschaft 
zu Geldwirtschaft‘“ bewirkt worden und insofern auch trotz aller 
Marktmäßigkeit dies der kapitalistischen Umwandlung der Gesamt- 
wirtschaft und ihres Geistes keineswegs förderlich gewesen!®). Es 
tritt also auch da immer noch die alte Theorie wirksam hervor, als 
ob der Kapitalismus mit der Naturalwirtschaft unvereinbar wäre. 
Und doch hatte längst schon L. Brentano dargetan!?), daß auch 
Grund und Boden Kapitalcharakter habe, was Rodbertus bestritten 
hatte*?”), Brentano wies bereits zutreffend darauf hin, daß die 
Behandlung des Bodens als Kapital, d. h. als ein Sachvermögen, das 
zum Erwerbe genutzt wird und rechnerisch nur als werbende Geld- 
summe in Betracht kommt, schon im Mittelalter aufgekommen sei. 
Er meinte, zuerst bei Verpfändung des Bodens, und dachte, scheint 
es, vornehmlich an die spätere Zeit des Mittelalters, besonders den 
Rentenkauf**), Immerhin hat er aber doch mit Beispielen für das 
11. Jahrhundert schon ausgeführt, es sei das Land als Quelle von 
Geldrenten in Betracht gekommen und dementsprechend nach Maß- 
gabe der Rente, die es abwirft, und des herrschenden Zinsfußes 
nach seinem Geldwert geschätzt und verkauft worden. Es sei als 
„Mehrwert heckender Wert“, als Kapital, betrachtet worden??*). 
Man muß sich vor allem vor der verbreiteten Auffassung hüten, 
daß Kapital immer mit Geld und kapitalistische Wirtschaftsform 
mit Geldwirtschaft gleichzusetzen sei. Gerade die historische Über- 
48) Vgl. R. Kötzschke, Studien z. Verwalt. Gesch. d. Großgrundherrschaft 
Werden a.d. Ruhr, S.7 (1901), sowie auch G. Caro, Probleme der deutsch. 
Agrargesch., Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 5, 435 f. (1907). 
29) Vgl. z. B. M. Sering, Erbrecht und Agrarverfassung in Schleswig- 
Holstein, 1908, S. 156 ff. 
120) So C. Brinkmann, Wirtschafts- u. Sozialgeschichte. 1927, S. 7%. 
21) Agrarpolitik, 1. Aufl., 1897, S. 105 ££. — 2. Aufl. (1925), S.225 ff. 
2) Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des Grund- 
besitzes, 1867. 
28) A,a.O. S.226, sowie „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“, 
München 1916, S. 13, Anmerk. 2. 
1243 Vel. an letzterer Stelle S. 44.
	        
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