Full text: Bankpolitik

32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesehe usw. 149 
stattet ist der Ankauf von Staatswechseln oder Schatzscheinen einer öffent 
lichrechtlichen Körperschaft mit sechsmonatlicher Laufzeit. 
i) Anlagekredite. 
Russisch e Staatsbank: Darf auch Wechsel diskontieren, die 
für Zwecke künftiger kommerzieller oder industrieller Unternehmungen 
bestimmt sind. Sie darf ferner Industriekredite mit alleiniger Unter 
schrift des Schuldners gewähren, wenn diese durch Hypothek, Verpfän 
dung von landwirtschaftlichem oder industriellem Inventar, durch Bürg 
schaft oder anderswie sichergestellt sind. Kredite im Gesamtbetrag bis 
zu 300 Millionen Rubel kann sie auch ohne Sicherstellung bewilligen. 
Sie kann ferner auf drei Zähre Inventardarleihen erteilen, wenn das 
Inventar der Fabrik russischen Ursprungs ist, höchstens bis zur Hälfte 
des Inventarwerts und bis zu % des Betriebskapitals; der Kredit für 
eine Industrieunternehmung darf 500.000 Rubel nicht überschreiten. 
Sie darf auch städtischen Kredit und Anlagekredit an Bauern und Hand 
werker erteilen, langfristige Produktionsdarlehen an Kleingewerbe 
treibende bis zu 600 Rubel pro Kopf. 
R e s er v e b an k e n der vereinigten Staaten: 
Investitionswechsel sind vom Diskont ausgeschlossen. 
Ir) viskontbestimmungen. 
Reichsbank: Die Reichsbank darf nicht unter Banksatz dis 
kontieren, sobald dieser 4% erreicht oder überschreitet. Wenn sie unter 
Banksatz diskontiert, hat sie dies bekanntzumachen. (Seit 1897 wurde 
nicht mehr unter Banksatz diskontiert). Das Diskontrecht der andern 
Notenbanken ist eingeschränkt. 
Bank von Frankreich: Ueberall in Frankreich hat die 
gleiche Bankrate zu gelten. 
Oe st erreichisch-Ungarische Bank: Die Diskontie 
rung hat „in der Regel nur" zu dem vom Generalrat einheitlich fest 
gesetzten Zins zu geschehen. Ausnahmen sind nur auf Generalratsbe 
schluß zulässig (nach Anhörung der Interessenkorporationen). 
Banea d’Italia: Der Diskontsatz kann mit Regierungs 
genehmigung verändert werden, die Regierung kann auch Veränderung 
verlangen. Der Diskont muß gleichmäßig sein, jedoch sind Ermäßi 
gungen bis zu einem Prozent gestattet für Darlehen gegen Wechsel 
von Volksbanken und Agrarkreditanstalten, bei Diskont von Warrants 
für Seide und Schwefel bis zu einem höchstbetrag. Wenn die Noten-
	        
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