32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesehe usw. 149
stattet ist der Ankauf von Staatswechseln oder Schatzscheinen einer öffent
lichrechtlichen Körperschaft mit sechsmonatlicher Laufzeit.
i) Anlagekredite.
Russisch e Staatsbank: Darf auch Wechsel diskontieren, die
für Zwecke künftiger kommerzieller oder industrieller Unternehmungen
bestimmt sind. Sie darf ferner Industriekredite mit alleiniger Unter
schrift des Schuldners gewähren, wenn diese durch Hypothek, Verpfän
dung von landwirtschaftlichem oder industriellem Inventar, durch Bürg
schaft oder anderswie sichergestellt sind. Kredite im Gesamtbetrag bis
zu 300 Millionen Rubel kann sie auch ohne Sicherstellung bewilligen.
Sie kann ferner auf drei Zähre Inventardarleihen erteilen, wenn das
Inventar der Fabrik russischen Ursprungs ist, höchstens bis zur Hälfte
des Inventarwerts und bis zu % des Betriebskapitals; der Kredit für
eine Industrieunternehmung darf 500.000 Rubel nicht überschreiten.
Sie darf auch städtischen Kredit und Anlagekredit an Bauern und Hand
werker erteilen, langfristige Produktionsdarlehen an Kleingewerbe
treibende bis zu 600 Rubel pro Kopf.
R e s er v e b an k e n der vereinigten Staaten:
Investitionswechsel sind vom Diskont ausgeschlossen.
Ir) viskontbestimmungen.
Reichsbank: Die Reichsbank darf nicht unter Banksatz dis
kontieren, sobald dieser 4% erreicht oder überschreitet. Wenn sie unter
Banksatz diskontiert, hat sie dies bekanntzumachen. (Seit 1897 wurde
nicht mehr unter Banksatz diskontiert). Das Diskontrecht der andern
Notenbanken ist eingeschränkt.
Bank von Frankreich: Ueberall in Frankreich hat die
gleiche Bankrate zu gelten.
Oe st erreichisch-Ungarische Bank: Die Diskontie
rung hat „in der Regel nur" zu dem vom Generalrat einheitlich fest
gesetzten Zins zu geschehen. Ausnahmen sind nur auf Generalratsbe
schluß zulässig (nach Anhörung der Interessenkorporationen).
Banea d’Italia: Der Diskontsatz kann mit Regierungs
genehmigung verändert werden, die Regierung kann auch Veränderung
verlangen. Der Diskont muß gleichmäßig sein, jedoch sind Ermäßi
gungen bis zu einem Prozent gestattet für Darlehen gegen Wechsel
von Volksbanken und Agrarkreditanstalten, bei Diskont von Warrants
für Seide und Schwefel bis zu einem höchstbetrag. Wenn die Noten-