52. Die Wirkungen der Verkehrs unter den Kapitalmärkten. 225
land wurde durch seine Kolonien, deren Staatswerten es Mündel
sicherheit eingeräumt hat, durch Amerika und teilweise Dstasien außer
ordentlich start in Anspruch genommen und als Rapitalgeber des Kon
tinents rückte immer mehr Frankreich in den Vordergrund, da Deutsch
land den größten Teil seines Rapitalüberschusses lange Zeit hindurch
für sich selbst benötigte und Holland, Belgien und die Schwei; für große
Anleihebeträge nicht leistungsfähig waren. Seitdem sich bei der Allianz
mit Rußland die Uapitalhergabe als wirksamer Ritt erwiesen hatte,
suchte Frankreich Zug um Zug für Gewährung von Ausländsanleihen
politische Vorteile auszutauschen. Und die Unterscheidung zwischen
politisch geförderten und politisch mißliebigen Anleihen ist von Frank
reich auch auf Deutschland übergegangen.
Da wir uns mitten in der Entwicklung befinden, ist ein festes Ur
teil über die Verbindung von Wirtschaft?- und äußerer Politik nicht
möglich. Sie scheint aber auf unrichtigen Voraussetzungen zu beruhen.
Um augenblicklicher politischer Vorteile willen werden Anleihen über
nommen, die Jahrzehnte hinaus laufen. Line Rentenemission von
1914 erstreckt sich bis ungefähr 1970 und im Zeitraum eines halben
Jahrhunderts kann sich die politische Haltung eines Staates mehr als
einmal ändern. Ulan könnte nicht eine einzige politische Uombination
nennen, die in der letzten Vergangenheit solange Zeit gedauert hat.
Um politischer Vorteile willen könnte man zwei- oder dreijährige Vor
schüsse bewilligen, aber bei fünfzigjährigen Anleihen kann der poli
tische Standpunkt den ökonomischen nicht verdrängen, sondern es muß
die Frage gestellt werden, ob die Uapitalanleihe auch unbeeinflußt
von politischer Gunst oder Ungunst übernommen würde. Staaten
namentlich, die dauernd auswärtiges Uapital benötigen, pflegen sich
gerne dorthin zu wenden, wo sie es am billigsten bekommen und je
weils politische Versprechungen zu machen, an die sie gerne vergessen,
wenn sie anderswo später Geld suchen.
Die Konzentration der Kapitalbegebung auf bestimmte Gebiete
verstößt endlich gegen den Grundsatz der Riskenverteilung. politische
und wirtschaftliche Schicksale des starken Schuldnerstaats treffen auch
den Gläubiger hart. Er ist bei der eventuellen Notwendigkeit der Zwangs
eintreibung seiner Forderungen allein beteiligt und muß alle Mittel
der völkerrechtlichen Erzwingung allein durchführen. Bei Krisen ist es
dem Gläubigerstaat nicht möglich durch Abstoßung auswärtiger An
lagen Hilfe vom Ausland zu bekommen, da die Verbindung von Ka-
pitalbegebung und Politik eine Isolierung der Kapitalmärkte zur Folge
hat. Und im Kriegsfall ist nicht einmal der Rückstoß der Werte in das
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