Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Adam  Smith.
der  Rest  der  Domänen  unter  Privatpersonen  verteilt  wen
Hinsicht  haben  die  europäischen  Regierungen  seine  Rat?)
zu  gut  befolgt 1 ).  Aus  demselben  Grund  (das  persönliche
anzustacheln),  befürwortet  er  immer,  daß  überall  dort,  wo  es  möglich
ist,  die  Besoldungen  der  Beamten,  (anstatt  aus  einem  festen  Einkommen
zu  bestehen),  zum  Teil  von  denen,  die  ihrer  Dienste  bedürfen,  gezahlt
werden,  und  vor  allem  sollen  sie  im  Verhältnis  zu  ihrem  Eifer  und
zu  ihrem  Fleiß  stehen  (z.  B.  für  die  Richter  und  Professoren/) 2 ).
So  ist  die  Verwaltung  durch  den  Staat  stets  nur  ein  Notbehelf.
Das  ‘Eingreifen  des  Staates  muß  streng  auf  die  Fälle  beschränkt
werden,  wo  die  Tätigkeit  des  einzelnen  unmöglich  ist.  '  Smith  gesteht ­
  ihm  bloß  drei  Funktionen  zu:  die  Justizverwaltung,  die  Landesverteidigung ­
  und  endlich  „die  Pflicht,  gewisse  öffentliche  Werke  und
Anstalten  zu-  errichten  und  zu  unterhalten,  deren  Errichtung  und
Unterhaltung  niemals  in  dem  Interesse  eines  Privatmannes  oder  einer
kleinen  Zahl  von  Privatleuten  liegen  kann,  weil  der  Gewinn  daran
niemals  einem  Privatmanne  oder  einer  kleinen  Zahl  von  Privatleuten
Entschädigung  gewähren  würde,  obgleich  er  eine  große  Nation  oft
mehr  als  schadlos  hält“  8 )5
Hüten  wir  uns  aber,  seinen  Gedanken  zu  übertreiben.  Wenn
Smith  in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle  die  individuelle  Betätigung
vorzieht,  so  dürfen  wir  deshalb  nicht  auf  ein  unbegrenztes  Vertrauen
seinerseits  in  das  Individuum  schließen.  Der  Individualismus  Smith’s
ist  von  einer  ganz  besonderen  Art  :  er  besteht  nicht  in  einer  blinden
Vorliebe  für  jedes  Privatunternehmen.  Er  weiß,  daß  die  Industrie  ganz
natürlich  zum  Monopol  neigt.  „Leute  von  demselben  Gewerbe  kommen
selten  auch  nur  zum  Vergnügen  zusammen,  ohne  daß  ihre  Unterhaltung ­
  mit  einer  Verschwörung  gegen  das  Publikum  oder  einem
Plane  zur  Erhöhung  der  Preise  endigt 4 ).“  'Damit  ein  Privatunternehmen ­
  der  Allgemeinheit  nützlich  sei,  müssen  zwei  Bedingungen
gegeben  sein:  der  Unternehmer  muß  erstens  vom  persönlichen  Nutzen
getrieben  werden,  und  zweitens  muß  ihn  die  Konkurrenz  in  gerechten
Grenzen  halten.  Wenn  diese  beiden  Bedingungen  fehlen,  so  läuft
das  Publikum  Gefahr,  unter  einem  Privatunternehmen  ebenso  wie
1  £
unter  einem  staatlichen  Unternehmen  zu  leiden.
*So  ist  Smith  auch  ein  ausgesprochener  Gegner  gewisser  privater
Kollektivunternehmungen  wie  z.  B.  der  Aktiengesellschaften 5 ),  weil

b  Vgl.  im  besonderen  Bouhgin,  Les  Communaux  et  la  ßevolution
franqaise  in  der  Nouvelle  revue  liistorique  de  droit,  November-Dezember
  1908.
2 )  Völkerreichtum  II,  S.  203ff.,  B.  V,  Kap.  I,  Teil  3,  Abs.  2.
3 )  Yölkerreiohtum  II,  S.  160,  B.  IV,  Kap.  IX  am  Ende.
J )  Völkerreiobtura  I,  S.  75,  B.  I,  Kap.  X,  Teil  2.
6 )  Völkerreichtum  II,  S.  191,  B.  V,  Kap.  I,  Teil  3,  Abs.  1,  §  2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.