Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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62. Pflanzen und deren Teile, nicht in anderen Artikeln 
genannt: 
1. Heu jeder Art und ungereinigtes Stroh . 
2. Pflanzenteile in ihrer natürlichen Beschaffen-' 
heit, nicht besonders genannt, für das Pud Roh 
gewicht 
Anmerkung. Setzlinge der Weinrebe, die 
auf Grund der Anm. 2 zum Art. 232 zur Einfuhr 
zugelassen werden, sind zollfrei. 
Der Chef der Hauptverwaltung für Ackerbaueinriehtung 
und Landwirtschaft hat durch Verfügung vom 24. März 1906 
gemäss Anm. 2 zu Art. 232 des russischen Zolltarifs die.. 
Einfuhr amerikanischer und europäischer Rebensetz 
linge, sowohl bewurzelter, wie unbewurzelter, aus dem 
Auslande nach Bessarabien zugelassen. Derartige Setzlinge 
sind nach der Anm. zu Art. 62 des Tarifs zollfrei. (Deut 
sches Handels-Archiv, 1906, Seite 161S). 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 3352, 
ist die Tarifierung der Stengel der Reispflanze nach 
Art. 62, P. 2, des Tarifs zutreffend (C. 09, Nr. 5962, P. 5). 
Knollen der Pflanze Arrow-root — nach Art. 62, 
P. 2 (C. 09, Nr. 34 804). 
3. Sämereien, nicht besonders genannt, auch 
ausgeschält; Kopra; Pfirsich- und Aprikosenkerne, 
für das Pud Rohgewicht . . . .* 
Vertragsgemäss bis 18.131. XII. 1915: Aus 3. 
Sämereien, nicht besonders genannt, geschält oder 
nicht, für das Pud Rohgewicht 
Samen des weissenSenfes (Didier), ohne Reklamen 
eingeführt, wie nicht besonders genannte Sämereien — nach 
Art. 62, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 
Fette Samen, die im Handel unter dem Namen c a n d 1 e - 
n u t s (Kerzenbeeren) bekannt sind — nach Art. 62, P. 3 
(C. 09, Nr. 34 804). 
Orleanssamen, nicht zerkleinert — nach Art. 62, 
P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 
Rizinus-Samen — nach Art. 62, P. 3 (C. 09, 
Nr. 34 804). 
4. Lebende Pflanzen; Pflanzen und Pflanzen 
teile zu Heilzwecken; Steinnüsse, bearbeitetes 
Material zu Korb-, Flecht- und ähnlichen Arbeiten, 
wie: Stroh, Rohr, Ruten, Bambus und andere 
ähnliche Materialien, gefärbt, gebleicht, gehobelt 
oder anders bearbeitet, für das Pud Rohgewicht 
PflanzenundTeile derselben, die in der Medizin 
Verwendung finden, in ihrem natürlichen Zustande importiert 
zollfrei. 
0,15 R 
0,25 R 
0,15 R 
0,85 R
	        
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