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62. Pflanzen und deren Teile, nicht in anderen Artikeln
genannt:
1. Heu jeder Art und ungereinigtes Stroh .
2. Pflanzenteile in ihrer natürlichen Beschaffen-'
heit, nicht besonders genannt, für das Pud Roh
gewicht
Anmerkung. Setzlinge der Weinrebe, die
auf Grund der Anm. 2 zum Art. 232 zur Einfuhr
zugelassen werden, sind zollfrei.
Der Chef der Hauptverwaltung für Ackerbaueinriehtung
und Landwirtschaft hat durch Verfügung vom 24. März 1906
gemäss Anm. 2 zu Art. 232 des russischen Zolltarifs die..
Einfuhr amerikanischer und europäischer Rebensetz
linge, sowohl bewurzelter, wie unbewurzelter, aus dem
Auslande nach Bessarabien zugelassen. Derartige Setzlinge
sind nach der Anm. zu Art. 62 des Tarifs zollfrei. (Deut
sches Handels-Archiv, 1906, Seite 161S).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 3352,
ist die Tarifierung der Stengel der Reispflanze nach
Art. 62, P. 2, des Tarifs zutreffend (C. 09, Nr. 5962, P. 5).
Knollen der Pflanze Arrow-root — nach Art. 62,
P. 2 (C. 09, Nr. 34 804).
3. Sämereien, nicht besonders genannt, auch
ausgeschält; Kopra; Pfirsich- und Aprikosenkerne,
für das Pud Rohgewicht . . . .*
Vertragsgemäss bis 18.131. XII. 1915: Aus 3.
Sämereien, nicht besonders genannt, geschält oder
nicht, für das Pud Rohgewicht
Samen des weissenSenfes (Didier), ohne Reklamen
eingeführt, wie nicht besonders genannte Sämereien — nach
Art. 62, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804).
Fette Samen, die im Handel unter dem Namen c a n d 1 e -
n u t s (Kerzenbeeren) bekannt sind — nach Art. 62, P. 3
(C. 09, Nr. 34 804).
Orleanssamen, nicht zerkleinert — nach Art. 62,
P. 3 (C. 09, Nr. 34 804).
Rizinus-Samen — nach Art. 62, P. 3 (C. 09,
Nr. 34 804).
4. Lebende Pflanzen; Pflanzen und Pflanzen
teile zu Heilzwecken; Steinnüsse, bearbeitetes
Material zu Korb-, Flecht- und ähnlichen Arbeiten,
wie: Stroh, Rohr, Ruten, Bambus und andere
ähnliche Materialien, gefärbt, gebleicht, gehobelt
oder anders bearbeitet, für das Pud Rohgewicht
PflanzenundTeile derselben, die in der Medizin
Verwendung finden, in ihrem natürlichen Zustande importiert
zollfrei.
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