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Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 8399
ist zerkleinerter Graphit, der zum grössten Teile
aus feinem Pulver besteht (bei der Analyse gingen durch ein
Sieb von 2112 Oeffnungen auf den Quadratzoll 70 v. H. der
Ware), als gemahlener Graphit nach Art. 71, P- 2, des Tarifs
einzulassen (C. 09, Nr. 5962, P. 8).
3. Schleif- und Polierhäute jeder Art:
a) auf Papier, für das Pud
b) auf Leinwand, für das Pud
4. künstliche Schleif-Scheiben, -Steine, -Platten
und -Feilen jeder Art aus Schmirgel, Korund,
Feuerstein, Granat und anderen Materialien, für
das Pud
Schmirgeltrommeln für Maschinen sind, wenn
sie gesondert eingeführt werden — nach Art. 71, P. 4, des
Tarifs zu verzollen (C. 04, Nr. 13 996).
Nach Anzeigen, die bei dem Zolldepartement eingegangen
sind, sollen künstliche Schleif-Scheiben und -Steine
aus Schmirgel und von anderer Art von den Zollämtern nicht
nach Art. 71, sondern nach anderen Artikeln des Tarifs ein
gelassen werden. Die Zollämter sind deshalb angewiesen
worden, im Hinblick auf die Aehnlichkeit dieser Erzeugnisse
mit den in Art. 72, P. 2, und Art. 66, P. 4, genannten Waren
bei der Besichtigung die tarifarischen Eigenschaften solcher
Waren genauer zu bestimmen und in zweifelhaften Fällen dem
Zolldepartement ein Muster zur Prüfung einzureichen (C. 06,
Nr. 5731).
5. geformte Kohlenerzeugnisse für die Elektro
technik, wie Stifte, Platten, Zylinder usw. bei
einem Gewicht für das Stück:
a) von weniger als 10 Pfund, für das Pud
5. Vertragsgemäss: Kohlen, für die Elektrotechnik
geformt, wie Stifte, Platten, Zylinder usw., das
Stück im Gewichte von
a) weniger als 10 Pfund, für das Pud . .
b) von 10 Pfund und mehr, für das Pud .
Kohlen-Zylinder für trockene Elemente, aus
Kohlen, Graphit und Pyrolusit — nach Art. 71, P. 5 (C. 91,
Nr. 20996).
6. Gasglühstrümpfe, in fertigem Zustande, für
das Stück
7. Schmiere jeder Art zum Schmieren von
Achsen, Rädern, Riemen usw., und Mischungen
zum Putzen von Metallen, zum Kitten von
Porzellan, Glas und dergl., in Verbindung mit
Wachs, Fett, Oel oder Leim, für das Pud . . .
2,- R
4,— R
8,— R
8,— R
6,— B
1- R
0,04 R