Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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ferner farbiges Glas und Milchglas mit 
jedem Flächenmass, glatt, ohne Muster 
und Verzierungen, für das Pud .... 5,— R 
c) weiss und halbweiss, glatt, ohne Muster 
und Verzierungen, mit einem Flächen 
mass von mehr als 960 Quadrat-Wer- 
schok; konvexes, wellenförmiges, ge 
riffeltes, gemustertes, geädertes, mattes 
und mit eingegossenem Drahtgeflecht, 
in jedem Mass und von jeder Farbe, für 
das Pud 6,— R 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Ausc) 
Drahtglas, für das Pud 2,50 H 
Bilder, Zeichnungen und andere ähnliche 
Gegenstände, welche der Verzollung nicht unterliegen, in un 
trennbaren hölzernen Rahmen mit Glas (Blattglas, un 
geschliffen), 5 mm und weniger dick, eingefasst — nach 
Art. 77, P. 6, samt den Rahmen zusammen gewogen und 
ausserdem noch ein Zuschlag von 45 Kop. für jede Längen 
arschin der Rahmen (C. 96, Nr. 6202). 
7. Tafelglas, 5 mm und weniger dick, mit 
dekorativer Ausarbeitung, und photographische 
Platten: 
a) jeder Art mit dekorativer Ausarbeitung 
und anderen Verzierungen und mit 
Malerei, sowie in Blei, Kupfer usw. ge 
fasstes, für das Pud 
und ausserdem von jedem Quadrat- 
Werschok 
Glasplatten mit fertigen photographischen Ab 
bildungen — nach Art. 77, P. 7 lit a (C. 83, Nr. 18 090). 
b) photographische Glasplatten, mit dünnen 
Häutchen bedeckt, für das Pud . . 
Ueber das Verfahren bei der Besichtigung von licht 
empfindlichen photographischen Platten — s. 
Art. 177 (C. 95, Nr. 6541). 
Photographische Glasplatten mit licht 
empfindlichen Häutchen bedeckt, ohne fixierte photo 
graphische Bilder, auch wenn sie der Wirkung des Lichts 
ausgesetzt waren — nach Art. 77, P. 7 lit. b (C. 10, Nr. 520). 
Anmerkung 1. Glasbruch (zerschlagenes 
Glas sowie Tafelglas mit einer Fläche von weniger 
als 9 Quadrat-Werschok für das grösste Rechteck, 
welches man aus dem Bruchstück schneiden kann) 
ist zollfrei. 
6,— R 
0,05 R 
6,— R
	        
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