Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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der  Anzahl  von  Teilungen,  welche  sich  auf  den  in  Blechbüchsen ­
  verpackten  Bändern  befinden  und  die  Phorphormasse
enthalten,  abgehoben  werden  dürfen,  wobei  zum  Zwecke  des
Banderole-Auflegens  die  Blechbüchsen  durch  die  Warenexpediteure ­
  in  irgend  welchen  Räumlichkeiten  untergebracht
werden  können  (C.  00,  Nr.  7999).
Zündhölzer  unterliegen  auch  bei  der  Einfuhr  der
Akzise,  und  zwar:  1.  sogenannte  schwedische:  1  Kop.  für
das  Päckchen  mit  nicht  mehr  als  75  Stück  Zündhölzchen,
2  Kop.  bei  75  bis  100  Stück,  3  Kop.  bei  150  bis  225  Stück,
4  Kop.  bei  225  bis  300  Stück  Inhalt.  2.  —  alle  andern  Zündhölzer ­
  zahlen  das  Doppelte  der  zu  P.  1  genannten  Sätze.
124.  Gerbstoffe:
1.  Gerbrinden  und  alle  natürlichen  Gerbstoffe,
nicht  zu  Pulver  zerrieben,  für  das  Pud  Rohgewicht ­

  0,0772  R
Vertragsgemäss  bis  18./ZI.  XII.  1915:  Aus  1.
Gerbrinde,  für  das  Pud  Rohgewicht  0,06  R

Vertragsgemäss  (Italien):  Aus  1.  Sumach  auch
gestossen  oder  gemahlen,  für  das  Pud  Rohgewicht  0,07 l ,U  R

Anmerkung.  Quebrachoholz  in  Balken
und  Scheiten  und  Mimosenrinde  (ausser  in  Pulverform) ­
  sind  zollfrei.
2.  dieselben,  zu  Pulver  zerrieben,  mit  Ausnahme ­
  von  Sumach,  der  in  jeder  Form  nach  P.  1
dieses  Artikels  verzollt  wird,  für  das  Pud  .  .  .  0,22 1 / 2  R
3.  Gerbstoffextrakte  jeder  Art,  ausser  Gallusund
  Sumachextrakt,  für  das  Pud  0,75  R
3.  Vertragsgemäss:  Gerbstoffauszug  jeder  Art,
ausser  Galläpfel  und  Sumachauszug,  für  das  Pud  0,75  R

Kastanienholz,  das  fast  ausschliesslich  als
Material  für  Gerb-  und  Farbextrakte  dient  —  nach  den  entsprechenden ­
  Punkten  des  Art.  124  (C.  93,  Nr.  15  556).
125.  Natürliche  Farbstoffe:
1.  vegetabilische,  mit  Ausnahme  der  besonders
genannten:
a)  nicht  zerkleinert,  Querzitron  in  jeder
Form;  Farbholz  in  Scheiten  und

Klötzchen,  für  das  Pud  0,09  R
b)  in  Pulverform;  Farbholz,  zerrieben  und
zerkleinert,  für  das  Pud  0,45  R
2.  mineralische:
a)  Farbton  und  Farberden  jeder  Art:

Kasseler,  Siena,  Veroneser,  farbiger
            
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