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nannten Metallen und Metalllegierungen, in
Fassungen aus gewöhnlichen Stoffen; Scheren und
Pinzetten, mit glatten und gezähnten Schneiden;
Messerklingen; Gabeln ohne Hefte, fertig oder nicht,
für das Pud 20,40 11
Vertragsgemäss: Anmerkung 1. Messer und
Gabeln mit Heften aus gewöhnlichen Stoffen werden
nach diesem Punkt mit 20 Rubel 40 Kopeken
verzollt.
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Anmerkung
2. Messer mit Heften aus gemeinen Materialien,
welche nur durch kleine Perlmutterblättchen
verziert sind, fallen unter Art. 158, P. 1.
Bleehgabeln ohne Einfassung — nach Art. 158,
P. 1 (C. 94, Nr. 17 517).
Fleischhacker in gewöhnlicher Einfassung —
nach Art. 158, P. 1 (C. 95, Nr. 574).
Messerklingen zu Dessertmessern und Gabeln,
aus Kupferlegierungen verfertigt — nach Art. 158, P. 1 (C. 95,
Nr. 2969) [Es ist zu beachten, dass gemäss der vertragsmässigen
Anmerkung zu Art. 149 •— Gabeln aus Kupterlegierung,
mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten oder
in Verbindung mit anderen kostbaren Materialien, dem
Art. 149, P. P. 2 u. 3, unterliegen].
Stählerne Rasiermesser, in Fassung aus
gemeinem Material, mit vergoldeten Fabrikzeichen — nach
Art. 158, P. 1 (C. 07, Nr. 626).
2. dieselben Gegenstände, vergoldet oder versilbert,
auch mit vergoldeter oder versilberter
Fassung, sowie in Fassungen aus plattiertem
Silber, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein und
Mammutknochen, oder wenn diese Materialien,
Gold und Silber nicht ausgenommen, als Verzierungen
an den Fassungen aus gemeinem Material
angebracht sind, für das Pud 60,— ®
2. Vertragsgemäss: dieselben Gegenstände, vergoldet
oder versilbert, auch mit vergoldeter oder versilberter
Fassung, sowie in Fassungen aus plattiertem
Silber, Schildpatt, Perlmutter, natürlichem und
fossilem Elfenbein, oder wenn diese Stoße, Gold und
Silber inbegrißen, als V er zier ungen an Fassungen aus
gewöhnlichem Stoße angebracht sind, für das Pud GO, II
Anmerkung. Messerwaren mit Fassungen
aus edlen Metallen werden nach den entsprechenden
Punkten des Art. 148 verzollt.
3. Schafscheren, für das Pud
7,50 R