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und zum richtigen Laufe - und gefahrlosen Gebrauche von
Fahrrädern dienend, wie Fahrradteile — nach Art. 173,
P. 6, des Tarifs (C. 10, Nr. 36 911).
7. Vertragsgemäss (Fr.): Automobile mit 4
und mehr Plätzen, für das Stück . . . 220,— R
Automobile mit weniger als 4 Plätzen, für
das Stück IAO,— R
Plattformen und Rahmen von Automobilen,
für das Stück 70,— R
Motorfahrräder mit 2 Rädern, für das Stück 20,— R
Motorfahrräder mit 3 Rädern, für das Stück 70,— R
Motorfahrräder mit 4 Rädern, für das Stück 140,— R
Gemäss einem vom Finanzminister bestätigten Beschlüsse
•der Tarifkommission vom 23. März 1906, Nr. 116, sind die im
Art. 173, P. 7, des Tarifs genannten Automobile und
Motorfahrräder, falls sie mit Ausstattung aus
Tapeziererarbeit eingeführt werden, nach dem genannten
Punkt ohne den in der Anm. 2 angegebenen Zuschlag von
20 v. H. einzulassen, da sich diese Anmerkung nur auf die
Punkte 1,2,3 und 4 desselben Artikels bezieht (C. 06, Nr. 8187).
Anmerkung 1. Fuhrwerke jeder Art mit
mechanischer Triebkraft werden nach den ent
sprechenden Punkten dieses Artikels mit einem
Zuschlag von 20 v. H. zu den in diesen Punkten
bestimmten Zollsätzen verzollt.
Vertragsgemäss (Fr.): Anmerkung 1. Diese
Anmerkung des allgemeinen Tarifs wird aufgehoben.
Anmerkung 2. Fuhrwerke mit vollendeter
(nicht roh bezogener) Tapeziererarbeit werden
mit einem Zuschlag von 20 v. H. zu dem in
diesem Artikel in den Punkten 1, 2, 3 und 4 und
in der Anmerkung 1 zu diesem Artikel fest
gesetzten Zoll eingelassen.
Das Zolldepartement teilt dem Ressort die nachfolgenden
vom Finanzminister bestätigten Regeln für den Durchlass
von Automobilen, Velocipeden und Motocyclettes zur Nach
achtung und mit dem Hinzufügen mit, dass diese Regeln
alle bisher erlassenen Zirkulare und Einzelvorschriften über
diesen Gegenstand ersetzen.
Regeln fiir den Durchlass von Automobilen, Velocipeden
und Motocyclettes (bestätigt vom Finanzmmister am
24. Juni 1911).
I. Ueber den zeitweiligen zollfreien
Durchlass von Automobilen, Velocipeden
und Motocyclettes, die von Sportsleuten
und anderen Personen eingeführt werden.