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nicht darauf bezüglichen Wortlaut oder eine solche Zeichnung
enthalten. Auf Reklamen,, die nach dem Wortlaut oder der
Zeichnung der Zensur des Kaiserlichen Hof ministeriums unter
liegen, und auf Geschäftsanzeigen von ärztlich-medizinischem
Charakter findet das vorgenannte Verfahren keine Anwendung
(C. 10, Nr. 25 543).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats Nr. 1637 vom
Jahre 1910 wird die Richtigkeit der Verzollung nach den
entsprechenden Punkten des Art. 178 für Anpreisungen
einer Samenhandlung in Form von Bildern mit etwas Text
sowie von Preislisten in russischer Sprache bestätigt,
die in ansehnlicher Menge zusammen mit einem Posten
Sämereien eingeführt werden, im Hinblick darauf, dass nach
dem C. 05, Nr. 13 098, die zollfreie Einfuhr von Anzeigen
und Preislisten nur in dem Falle zulässig ist, wenn sie in
einzelnen Stücken an private Personen gerichtet sind, auf
keinen Fall aber in Form von Warensendungen eingeführt
werden (C. 10, Nr. 36 911).
Gruppe IX. Spinnstoffe und Fabrikate daraus.
179. Vegetabilische Faserstoffe in rohem Zustande:
1. rohe Baumwolle, Enden von Baumwollen
fäden, Schwalbenwurz-(Asclepias-)Fasern, Torf
watte, sowie die in Punkt 3 dieses Artikels ge
nannten Materialien in kotonisiertem (baumwoll-
artigem) Zustande, für das Pud Rohgewicht . . 4,— It
Baum wollenden sind, auch wenn sie aufgedreht
(ausgefasert) sind, nach Art. 179, P. 1, des Tarifs zu verzollen
(C. 05, Nr. 28 019).
Der vegetabilische Faserstoff „Kapok“, der
nach seinem Aussehen und seinem mikroskopischen Bau von dem
vegetabilischen Faserstoff der Schwalbenwurzpflanze fast gar
nicht zu unterscheiden ist, ist gleich dem letzteren nach
Art. 179, P. 1, des Tarifs einzulassen (C. 07, Nr. 22 045).
Durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 4370
ist die Richtigkeit des C. 07, Nr. 22 045 betr. die vegetabilische
Faser „Kapok“ bestätigt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 43).
2. rohe Jute sowie Jutekämmlinge, auch
geteert, für das Pud 1,20 R
3. Flachs und Hanf, ungehechelt und ge
hechelt; Flachs- und Hanf-Kämmlinge, auch ge
teert; Wolle aus Kiefernadeln; Ramie, neusee-
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