Verzeichnis
derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland
verboten ist.
219. Russische Scheidemünze, kupferne und silberne,
und ausländische kupferne und silberne Scheidemünze
aller Art mit Ausnahme von: 1. chinesischen
Jamben, deren Einfuhr über die ganze
Landgrenze gegen China und über die Seegrenze
gestattet ist; 2. Silbermünzen, die aus dem
Khanat Chiwa in die Gebiete der Provinzen
Syr-Darja, Fergana und Samarkand eingeführt
werden; 3. bucharischer Silbermünze und 4. persischen
Krans, deren Einfuhr in das Reich
über die persische und afghanische Grenze gestattet
ist.
Vertragsgemäss: Aus 219. Russische Scheidemünze,
kupferne und silberne, und ausländisches
kupfernes und silbernes Geld aller Art.
Vertragsgemäss: Anmerkung. Reisenden undBewohnern
des Grenzbezirks, welche die Grenze mit
ordnungsmässigen Legitimationspapieren überschreiten,
ist es gestattet, russische Scheidemünze
bis zu 4 Rubel 50 Kopeken, deutsche Kupfer-,
Nickel- oder Silbermünze bis zu 10 Mark mit sich
zu führen.
Anmerkung. Die Einfuhr von ausländischer
Silbermünze in das Amurische Generalgouvernement
ist nicht verboten.
Auf eine Anfrage, ob rumänische Nickel-Scheidemünze
als nach Art. 219 des Zolltarifs für