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leders in der Anordnung der Poren kann nur durch starke
Lupen deutlich erkannt werden. Bei der Besichtigung durch
Gläser, mit geringer Vergrösserung sind die kleinen Poren
häufig nicht zu unterscheiden, da sie in eine Linie zusammen-
fliessen, die zu der Reihe der grossen Poren parallel läuft.
Zugleich versendet das Zolldepartement an die Zollämter zur
Veranschaulichung der bezeichneten Unterscheidungsmerkmale
des Chevreauleders eine schematische Abbildung der Lage der
Poren auf der Oberfläche des Chevreau- und des Schafleders.
Ausserdem werden auch Muster der beiden Ledersorten in
nächster Zeit den Zollämtern zugehen. Die gleichzeitig mit
dem C. 92, Nr. 23 816, zugesandten Ledermuster sind nicht
mehr als massgebend zu betrachten (C. 07, Nr. 32 812).
3. grosse: Stier-, Ochsen-, Kuh-, Büffel-,
Pferde-, Esels- und Schweinsleder, in ganzen und
halben Häuten, ohne eingepresste Muster, auch
genarbt oder gefärbt; Pergament, für das Pud .
Vertragsgemäss: Aus 3. Grosse: Ochsen-, Kuh-,
Stier-, Büffel-, Pferde-, Esels- und Schweinsleder
— in ganzen und halben Häuten, ohne eingepresste
Muster, mit und ohne Narbung, auch mit künst
lich eingepresster Narbung, auch gefärbt, für das Pud
Bearbeitete Därme von Ochsen und anderen Tieren
fallen unter Art. 55, P. 3 (C. 99, Nr. 6238).
Scheiben, ausgeschnitten aus tierischem Pergament —
nach Art. 55, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804).
4. lackierte grosse Häute, für das Pud . . .
4. Vertragsgemäss: Für das Pud
Anmerkung. Abschnitzel von bearbeiteten
Häuten sind ebenso zu verzollen wie die Häute,
von denen sie herrühren.
Vertragsgemäss: Anmerkung. Abfälle und
Stücke von bearbeiteten Häuten werden, falls sie
nicht für die Herstellung von Schuhwerk oder von
kleinen Lederwaren zugeschnitten sind, zu den
selben Zollsätzen zugelassen, wie die Häute, von
denen diese Stücke und Abfälle herrühren.
56. Rauchwaren:
1. Seebiber-, Schwarzfuchs-, Chinchilla-, Zobel-,
Marder-, Pekan- (amerikanischer Iltis) und Blau
fuchsfelle; Felle junger Seebären, ausgezupfte,
für das Pud
2. Ungefärbte Felle vom Opossum und Kängu
ruh, auch bearbeitet; unbearbeitete und ungefärbte
Felle vom Waschbären, Iltis, Eichhörnchen,
Bisam; Seebärenfelle, nicht ausgezupfte; Bären-,
11— It
10,— R
12,75 It
10,20 R
115,— It