Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh. 23*
lienunterstützung, bemessen nach dem dem Arbeiter zukommenden Krankengeld, im
Höchstbetrag von 2 M. pro Tag vergütet.
FAHRTVERGÜTUNG. Arbeitern, welche nicht in Ludwigshafen wohnen und die
Bahn benutzen müssen, gewährt die Fabrik eine Fahrtvergütung für Hin- und Rück
fahrt bis zum Höchstbetrag von 1 M. pro Woche. Diese Kosten belaufen sich auf etwa
120 000 M. pro Jahr.
FABRIKSPARKASSE. Zur Förderung des Sparsinns und um den Fabrikange
hörigen Gelegenheit zu geben, ihre aus dem Verdienste in der Fabrik herrührenden Er
sparnisse möglichst bequem und nutzbringend anzulegen, errichtete die Fabrik die Fabrik
sparkasse.
Der Mindestbetrag einer Einlage ist auf 1 M., der Höchstbetrag auf 100 M. pro Monat
und 1000 M. pro Jahr, der Höchstbetrag eines Sparguthabens auf 5000 M. festgesetzt.
Die Verzinsung erfolgt bis zu 3000 M. mit 5%, von 3—5000 M. mit 4% für das Jahr.
Die Verwaltung geschieht auf Rechnung der Fabrik, die auch für die Sicherheit der
Einlagen haftet. Die Zahl der Einleger beträgt zurzeit 3000, das Gesamtsparguthaben
2 653 000 M.
SPEISEANSTALT. Für Arbeiter, welche in der Mittagspause wegen zu großer Ent
fernung ihr Heim nicht aufsuchen können, und für ledige Arbeiter hat die Fabrik i m Jehre
1883 eine Speiseanstalt mit Küche errichtet, welche gegen die mäßige Vergütung von
20 Pfg. ein gesundes und nahrhaftes Mittagessen, bestehend aus y 3 Pfund Ochsen- oder
Schweinefleisch und 1 1 Suppe oder Gemüse liefert. Außerdem werden Kaffee, das halbe
Liter ohne Milch und Zucker zu 2 Pfg., gekochte Milch, das halbe Liter zu 10 Pfg. und Würste
zu 10 Pfg. pro Stück abgegeben. Abgabe geistiger Getränke findet nicht statt. Da sich für
die Fabrik die Portion Essen auf ca. 40 Pfg. stellt, so erfordert der Betrieb bei einer Ab
gabe von ca. 7 800 Portionen Essen pro Tag einen erheblichen Zuschuß. Der Speisesaal
bietet ca. 600 Personen Platz.
Außerhalb der Fabrik gibt eine zweite Speisehalle den Arbeitern, welchen das Essen
von ihren Frauen oder Kindern gebracht wird, die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen die
Mahlzeit einzunehmen.
In weitgehender Weise ist die
Fürsorge für Invalide und Hinterbliebene von Arbeitern und Angestellten
ausgebildet. Die Fabrik hat im Jahre 1878 einen
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS geschaffen, welcher infolge jährlicher größerer
Zuwendungen durch die Fabrik auf 2 700 000 M. angewachsen ist und von der Fabrik mit
4% verzinst wird. Nach Schaffung der unten erwähnten Einrichtungen im Jahre 1908 ver
bleibt diesem Fonds für die Zukunft die Weiterzahlung der bis Ende 1907 angefallenen
Invalidenrenten, sowie der seitherigen und zukünftigen Unterstützungen der Witwen und
Waisen. Diese Leistungen sind freiwillige und widerrufliche. Zurzeit werden 95 Invalide,
301 Witwen, 14 Doppelwaisen aus dem Fonds mit Zuwendungen im Gesamtbeträge von
jährlich ca. 85 000 M von 10 M. bis zu 100 M. pro Monat unterstützt.
ARBEITER-PENSIONS-STIFTUNG. Um den Arbeitern einen rechtlichen Anspruch
auf Pension zu gewähren, hat die Fabrik vom 1. Januar 1908 ab eine Arbeiter-Pensions-
Stiftung geschaffen. Dieselbe hat den Zweck, den Arbeitern bei eintretender Erwerbs
unfähigkeit eine Rente zu sichern.
Anspruch auf Rente aus dieser Stiftung erlangt jeder Arbeiter, der nach erreichter
Volljährigkeit 5 Jahre ununterbrochen (Militärdienst und Krankheit gelten nicht als Unter
brechung) in der Badischen Anilin- und Soda-Fabrik beschäftigt war und während seines