Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh. 23* 
lienunterstützung, bemessen nach dem dem Arbeiter zukommenden Krankengeld, im 
Höchstbetrag von 2 M. pro Tag vergütet. 
FAHRTVERGÜTUNG. Arbeitern, welche nicht in Ludwigshafen wohnen und die 
Bahn benutzen müssen, gewährt die Fabrik eine Fahrtvergütung für Hin- und Rück 
fahrt bis zum Höchstbetrag von 1 M. pro Woche. Diese Kosten belaufen sich auf etwa 
120 000 M. pro Jahr. 
FABRIKSPARKASSE. Zur Förderung des Sparsinns und um den Fabrikange 
hörigen Gelegenheit zu geben, ihre aus dem Verdienste in der Fabrik herrührenden Er 
sparnisse möglichst bequem und nutzbringend anzulegen, errichtete die Fabrik die Fabrik 
sparkasse. 
Der Mindestbetrag einer Einlage ist auf 1 M., der Höchstbetrag auf 100 M. pro Monat 
und 1000 M. pro Jahr, der Höchstbetrag eines Sparguthabens auf 5000 M. festgesetzt. 
Die Verzinsung erfolgt bis zu 3000 M. mit 5%, von 3—5000 M. mit 4% für das Jahr. 
Die Verwaltung geschieht auf Rechnung der Fabrik, die auch für die Sicherheit der 
Einlagen haftet. Die Zahl der Einleger beträgt zurzeit 3000, das Gesamtsparguthaben 
2 653 000 M. 
SPEISEANSTALT. Für Arbeiter, welche in der Mittagspause wegen zu großer Ent 
fernung ihr Heim nicht aufsuchen können, und für ledige Arbeiter hat die Fabrik i m Jehre 
1883 eine Speiseanstalt mit Küche errichtet, welche gegen die mäßige Vergütung von 
20 Pfg. ein gesundes und nahrhaftes Mittagessen, bestehend aus y 3 Pfund Ochsen- oder 
Schweinefleisch und 1 1 Suppe oder Gemüse liefert. Außerdem werden Kaffee, das halbe 
Liter ohne Milch und Zucker zu 2 Pfg., gekochte Milch, das halbe Liter zu 10 Pfg. und Würste 
zu 10 Pfg. pro Stück abgegeben. Abgabe geistiger Getränke findet nicht statt. Da sich für 
die Fabrik die Portion Essen auf ca. 40 Pfg. stellt, so erfordert der Betrieb bei einer Ab 
gabe von ca. 7 800 Portionen Essen pro Tag einen erheblichen Zuschuß. Der Speisesaal 
bietet ca. 600 Personen Platz. 
Außerhalb der Fabrik gibt eine zweite Speisehalle den Arbeitern, welchen das Essen 
von ihren Frauen oder Kindern gebracht wird, die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen die 
Mahlzeit einzunehmen. 
In weitgehender Weise ist die 
Fürsorge für Invalide und Hinterbliebene von Arbeitern und Angestellten 
ausgebildet. Die Fabrik hat im Jahre 1878 einen 
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS geschaffen, welcher infolge jährlicher größerer 
Zuwendungen durch die Fabrik auf 2 700 000 M. angewachsen ist und von der Fabrik mit 
4% verzinst wird. Nach Schaffung der unten erwähnten Einrichtungen im Jahre 1908 ver 
bleibt diesem Fonds für die Zukunft die Weiterzahlung der bis Ende 1907 angefallenen 
Invalidenrenten, sowie der seitherigen und zukünftigen Unterstützungen der Witwen und 
Waisen. Diese Leistungen sind freiwillige und widerrufliche. Zurzeit werden 95 Invalide, 
301 Witwen, 14 Doppelwaisen aus dem Fonds mit Zuwendungen im Gesamtbeträge von 
jährlich ca. 85 000 M von 10 M. bis zu 100 M. pro Monat unterstützt. 
ARBEITER-PENSIONS-STIFTUNG. Um den Arbeitern einen rechtlichen Anspruch 
auf Pension zu gewähren, hat die Fabrik vom 1. Januar 1908 ab eine Arbeiter-Pensions- 
Stiftung geschaffen. Dieselbe hat den Zweck, den Arbeitern bei eintretender Erwerbs 
unfähigkeit eine Rente zu sichern. 
Anspruch auf Rente aus dieser Stiftung erlangt jeder Arbeiter, der nach erreichter 
Volljährigkeit 5 Jahre ununterbrochen (Militärdienst und Krankheit gelten nicht als Unter 
brechung) in der Badischen Anilin- und Soda-Fabrik beschäftigt war und während seines
	        
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