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Beamtenversicherungsverein
des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes,
Berlin.
Zufolge wiederholter Anregungen aus Mitgliederkreisen, lokaler Bankiervereine und
namentlich des Deutschen Bankiertages hat sich der Centralverband des Deutschen Bankund
Bankiergewerbes schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Pensions- und Reliktenversorgung
für Bankangestellte beschäftigt. Im März 1906 forderte der Centralverband
sämtliche deutsche Banken und Bankiers mittels Rundschreibens zur Beteiligung an einer
versicherungsstatistischen Enquete auf. Ein von der Versicherungskommission des Verbandes
zwecks statistischer Feststellung der persönlichen und Familienverhältnisse, sowie
der Gehaltsverhältnisse der Bankbeamten ausgearbeiteter Fragebogen gelangte in etwa
38 000 Exemplaren an ca. 4000 Firmen zur Versendung. Von diesen Zählkarten wurden
etwa 65 % ausgefüllt zurückgesendet.
Damit war die Frage, ob ein Bedürfnis zu einer allgemeinen Pensions- und Reliktenversorgung
für Beamte im Bankgewerbe gegeben sei, so nachdrücklich als möglich bejaht
worden. Demzufolge wurde im Juni 1909 der
BEAMTENVERSICHERUNGSVEREIN DES DEUTSCHEN BANK- UND
BANKIERGEWERBES
errichtet, welcher den dienstunfähig gewordenen Bankbeamten laufende Pensionen und
den Hinterbliebenen verstorbener Bankbeamten laufende Witwen- und Waisengelder zahlt.
Der Beitritt zu dem Verein war freiwillig, insofern als keine Bankfirma gezwungen
war, sich ihm anzuschließen. Aber jede Bankfirma, die sich ihm anschloß, ist verpflichtet,
sämtliche vorhandenen und künftigen Beamten zur Versicherung anzumelden gleichviel
ob dieselben der reichsgesetzlichen Angestelltenversicherung unterliegen oder nicht.
Die Beiträge der Arbeitnehmer belaufen sich durchgehends auf 4 % des für die vorhandenen
zwölf Gehaltsklassen maßgeblichen Durchschnittsdiensteinkommens, die der
Arbeitgeber betragen 4 y 2 % des entsprechenden Einkommens. Durch diese die gesetzlichen
Lasten übersteigenden Aufwendungen der Arbeitgeber erhalten die Beamten eine
erheblich über die reichsgesetzlichen Leistungen hinausgehende Versorgung.
Eine beträchtliche Anzahl von Arbeitgebern hat durch besondere Zahlungen und Heranziehung
bereits bestehender Fonds für die Angestellten rückwirkend Beiträge geleistet, so
daß dadurch die Wartezeit, innerhalb deren Leistungen satzungsgemäß nur in beschränktem
Maße eintreten konnten, wesentlich eingeschränkt oder ganz zum Fortfall gebracht wurde.
Am 31. Dezember 1912 gehörten dem Beamtenversicherungsverein etwa 850 Bankinstitute
und Bankfirmen mit etwa 30 000 Angestellten an; die monatliche Beitragszahlung
beläuft sich auf etwa 550 000 M.