Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Beamtenversicherungsverein
des  Deutschen  Bank-  und  Bankiersgewerbes, ­
  Berlin.
Zufolge  wiederholter  Anregungen  aus  Mitgliederkreisen,  lokaler  Bankiervereine  und
namentlich  des  Deutschen  Bankiertages  hat  sich  der  Centralverband  des  Deutschen  Bankund
  Bankiergewerbes  schon  seit  geraumer  Zeit  mit  der  Frage  der  Pensions-  und  Reliktenversorgung
  für  Bankangestellte  beschäftigt.  Im  März  1906  forderte  der  Centralverband
sämtliche  deutsche  Banken  und  Bankiers  mittels  Rundschreibens  zur  Beteiligung  an  einer
versicherungsstatistischen  Enquete  auf.  Ein  von  der  Versicherungskommission  des  Verbandes ­
  zwecks  statistischer  Feststellung  der  persönlichen  und  Familienverhältnisse,  sowie
der  Gehaltsverhältnisse  der  Bankbeamten  ausgearbeiteter  Fragebogen  gelangte  in  etwa
38  000  Exemplaren  an  ca.  4000  Firmen  zur  Versendung.  Von  diesen  Zählkarten  wurden
etwa  65  %  ausgefüllt  zurückgesendet.
Damit  war  die  Frage,  ob  ein  Bedürfnis  zu  einer  allgemeinen  Pensions-  und  Reliktenversorgung
  für  Beamte  im  Bankgewerbe  gegeben  sei,  so  nachdrücklich  als  möglich  bejaht
worden.  Demzufolge  wurde  im  Juni  1909  der
BEAMTENVERSICHERUNGSVEREIN  DES  DEUTSCHEN  BANK-  UND
BANKIERGEWERBES
errichtet,  welcher  den  dienstunfähig  gewordenen  Bankbeamten  laufende  Pensionen  und
den  Hinterbliebenen  verstorbener  Bankbeamten  laufende  Witwen-  und  Waisengelder  zahlt.
Der  Beitritt  zu  dem  Verein  war  freiwillig,  insofern  als  keine  Bankfirma  gezwungen
war,  sich  ihm  anzuschließen.  Aber  jede  Bankfirma,  die  sich  ihm  anschloß,  ist  verpflichtet,
sämtliche  vorhandenen  und  künftigen  Beamten  zur  Versicherung  anzumelden  gleichviel
ob  dieselben  der  reichsgesetzlichen  Angestelltenversicherung  unterliegen  oder  nicht.
Die  Beiträge  der  Arbeitnehmer  belaufen  sich  durchgehends  auf  4  %  des  für  die  vorhandenen ­
  zwölf  Gehaltsklassen  maßgeblichen  Durchschnittsdiensteinkommens,  die  der
Arbeitgeber  betragen  4  y 2  %  des  entsprechenden  Einkommens.  Durch  diese  die  gesetzlichen ­
  Lasten  übersteigenden  Aufwendungen  der  Arbeitgeber  erhalten  die  Beamten  eine
erheblich  über  die  reichsgesetzlichen  Leistungen  hinausgehende  Versorgung.
Eine  beträchtliche  Anzahl  von  Arbeitgebern  hat  durch  besondere  Zahlungen  und  Heranziehung ­
  bereits  bestehender  Fonds  für  die  Angestellten  rückwirkend  Beiträge  geleistet,  so
daß  dadurch  die  Wartezeit,  innerhalb  deren  Leistungen  satzungsgemäß  nur  in  beschränktem
Maße  eintreten  konnten,  wesentlich  eingeschränkt  oder  ganz  zum  Fortfall  gebracht  wurde.
Am  31.  Dezember  1912  gehörten  dem  Beamtenversicherungsverein  etwa  850  Bankinstitute ­
  und  Bankfirmen  mit  etwa  30  000  Angestellten  an;  die  monatliche  Beitragszahlung
beläuft  sich  auf  etwa  550  000  M.
            
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