Allgemeine Vorbemerkungen.
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bis 1911 betrugen die „sonstigen Leistungen“ der Krankenkassen 74,4 Mill. M„ in demselben
Zeitraum wurden in der Unfallversicherung für Heilanstaltspflege 77,5 Mill. M. und für das
Heilverfahren 52 Mill. M. aufgewendet, in der Invalidenversicherung bezifferte sich von
1891—1911 der Aufwand für Heilverfahren auf 183,9 Mill. M.
Dieselbe anregende Bedeutung ist den Wirkungen beizumessen, die aus der Anlage
der Kapitalien der Organe der deutschen Arbeiterversicherung entsprungen sind. Ihr
angesammeltes Gesamtvermögen belief sich Ende 1911 auf 2659984300 M., hiervon
betrug das der Krankenversicherung 335 149 300 M., der Unfallversicherung 565 472 900 M.,
der Invalidenversicherung 1 759 362 xoo M.
Nur hinsichtlich der Invalidenversicherung wollen wir hier bemerken, daß Ende 1911
von vorgenanntem Betrage für gemeinnützige Zwecke 1022802746 M. angelegt
waren, und zwar 546 364 057 M. für Heilanstalten, Erholungs- und Genesungsheime usw.,
362207996 M. für gesunde Arbeiterwohnungen, 114230693 M. für landwirtschaftlichen
Kredit und 736 559 329 M. für sonstige gemeinnützige Zwecke.
Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß die in der Arbeiterversicherung angestellten
berufsmäßig und ehrenamtlich wirkenden Personen, z. B. die Ärzte, die Mitglieder der
Schiedsgerichte, das Personal der zahlreichen Anstalten usw. eine erhebliche Kopfzahl
ausmachen. Es ist ganz zweifellos, daß alle diese Personen nicht nur für sich von dem Wert
und den Aufgaben der sozialen Fürsorge durchdrungen sind, sondern daß sie auch auf ihre
engere und weitere Umgebung z. B. durch Vorträge, Abhaltung von Kursen, durch hygie
nische Lebensführung einen Einfluß ausüben, der der allgemeinen Auffassung von den
sozialen Fürsorgepflichten zugute kommt.
Die im vorstehenden, zum Teil zahlenmäßig, skizzierten Einwirkungen der gesetz
lichen Arbeiterversicherung verstärken sich noch dadurch, daß die deutsche Arbeitgeber
welt nie und nirgends das Bestreben gezeigt hat, die ihr seit 1884 auf erlegten gesetzlichen
Lasten auf die Arbeiter, etwa durch Lohnkürzungen abzuwälzen oder sonst durch ihre Organe
Unzufriedenheit und Mißstimmung über diese Lasten zu äußern. Im Gegenteil, die Arbeits
löhne sind trotz dieser Belastung im letzten Vierteljahrhundert derart gestiegen, wie kaum
in einer vorhergehenden gleichlangen Zeitperiode. Natürlich muß man zur Beurteilung
dieser Erscheinung die Gesamtentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht
ziehen.
Als Beweismaterial dafür, wie sehr im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts die An
schauungen über Art und Grenzen der sozialen Fürsorge sich „verbessert“ haben,
kann man die Inhaltsverzeichnisse der Gesetzsammlungen des Reichs und der Einzelstaaten,
sowie die der Verhandlungen der Parlaments-und Verwaltungskörperschaften anführen. Aber
auch ein Blick in die Haushaltpläne und Verwaltungsberichte der größeren und mittleren
Stadtverwaltungen ist in dieser Beziehung sehr lehrreich. Wir denken dabei nicht an die
jenigen Positionen, welche die staatlichen und gemeindlichen Betriebsstätten betreffen,
sondern an diejenigen, für die allgemeine soziale Fürsorge. Wo fand man früher unter
den Ausgabeposten, die heutzutage wenigstens bei größeren Gemeinden als selbstverständ
lich gelten, solche für Säuglingsfürsorge, Säuglingsheime, Milchküchen, Mütterberatung,
Generalvormundschaft, Fürsorgeerziehung, Kinderhorte, Trinkerfürsorge, Ferienheime,
Tuberkulosenfürsorge, Obdachlosenfürsorge, Naturalverpflegung, Rechtsauskunft, Arbeits
losenversicherung, Volksbibliotheken, Lesehallen, Bildungsvorträge, Schwimm- und Bade
anstalten, Kinderspielplätze, Kleingärten, Volksparks, Spiele und Sport, Berufsberatung,
Jugendpflege, schulärztliche Untersuchung, Schulkinderspeisung, Rettungswesen, Klein
wohnungsfürsorge, Desinfektionsanlagen, Beschaffung billiger Lebensmittel usw. usw.
Heute gilt es als selbstverständlich, daß Betriebs- und Verwaltungsbeamte über ein
beträchtliches sozialpolitisches Wissen verfügen müssen, daß sie, um in dieser Be
ziehung auf dem laufenden zu bleiben, Kurse besuchen, sich an Informationsreisen be
teiligen usw.