Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Allgemeine Vorbemerkungen. 
Wir sehen also deutlich genug, wie sehr die allgemeine soziale Fürsorgepflicht dem 
deutschen Volke in Fleisch und Blut übergegangen ist. Dabei charakterisieren sich amt 
liche Fürsorgeeinrichtungen noch besonders dahin, daß ihre Zuwendungen der bedrückenden 
Eigenschaft, als Armenunterstützungen zu gelten, entkleidet sind. Fragt man aber nach 
dem Ausgangspunkt dieser neuzeitlichen Sozialreform, so kann es keinem Zweifel unter 
liegen, daß wir hier die Folgen der deutschen Arbeiterversicherung, ausgehend von 
der Botschaft des hochseligen Kaisers Wilhelm I. vom 17. November 1881 und von den 
Erlassen Sr. Majestät Kaiser Wilhelms II. vom 4. Februar 1890 vor uns sehen. 
Der Beweis der Teilnahme der deutschen Arbeitgeberwelt an diesem zum All 
gemeingut gewordenen sozialen Empfinden äußert sich naturgemäß in erster Linie in der 
Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen für die Angestellten und Arbeiter. 
Wir können es deshalb nicht recht begreifen, warum man gerade diese freiwillige Wohl 
fahrtspflege, die ja doch unzweifelhaft den Angestellten und Arbeitern außerordentliche 
Vorteile und Erleichterungen für ihre Lebensführung bringt, so oft als Gegenstand für kritische 
Erörterungen ergreift und in der sich hierüber entwickelten umfangreichen Literatur es 
geradezu darauf absieht, dem Arbeitgeber die Ausübung der Wohlfahrtspflege zu verleiden 
und zu verkümmern. 
Nach unserem Dafürhalten bedarf es gar nicht einer so eingehenden Begriffsunter 
suchung der Arbeiterwohlfahrt. Es genügt, sie dahin zu definieren, daß sie einen sozial 
ausgleichenden Charakter trägt und sich das ,,wohl-fahren“, d. h. die Förderung 
eines menschenwürdigeren Lebens der Arbeiter und ihrer Angehörigen zum Ziele setzt. 
Die Wohlfahrtspflege hat nach unserer Auffassung eine vorwiegend volkserzieherische 
Aufgabe. Wie das Kind durch Unterricht und Erziehung der andauernden Mithilfe bedarf, 
um sich zu einem nützlichen Mitgliede der menschlichen Gesellschaft herauszubilden, so 
bedürfen Familien und Volkskreise, denen durch Existenzsorgen, durch Unwissenheit oder 
durch Charakterschwäche das Leben verkümmert wird, auch der aufklärenden, anspornen 
den und führenden Mithilfe ihrer Mitmenschen, um zu einer Lebensfahrt zu gelangen, 
auf der sie sich wohl befinden. Nicht, daß wir behaupten wollten, die Erreichung einer 
„völligen Zufriedenheit“ müsse das notwendige Ziel der Wohlfahrtspflege sein. Es gibt wohl 
kaum jemand, der sich andauernd „zufrieden“ fühlen wird und für den keinerlei Wünsche 
mehr bestehen. Zufriedenheit und Glück sind keine schematisch einzugliedernde Begriffe, 
sie sind individuelle, innere Empfindungen. Die Wohlfahrtspflege will nur den Weg zur 
Erlangung inneren Glückes ebnen, andererseits kann sie sich selbst genug sein, indem 
sie dem Ausübenden ein Glücksbewußtsein schenkt. Es ist sehr schön, wenn dieses Be 
wußtsein durch das Dankgefühl der geförderten Personen und Kreise gekrönt wird. Es 
ist aber falsch, wenn dieses Endresultat notwendig erwartet wird. 
Wer für seine Mitarbeiter ein warmes Herz hat und in dieser Richtung sich und 
seinen Angehörigen Betätigung verschafft, muß nicht die Augen vor den zahlreichen 
Einflüssen verschließen, die die Gefühle der Empfänger abzustumpfen und irre zu leiten 
beflissen sind. 
Wenn der deutsche Unternehmerstand, dem ja diese Imponderabilien bekannt sind, 
sich trotzdem hervorragend in der Wohlfahrtspflege im allgemeinen und in der Fürsorge 
für seine Angestellten und Arbeiter in einem, wie unsere angefügten tabellarischen 
Zusammenstellungen beweisen, ersichtlich steigenden Maße beteiligt, so 
wollen wir daran die Hoffnung knüpfen, daß auch nach und nach diesem führenden Stande 
des Wirtschaftslebens im allgemeinen eine gerechtere Würdigung und ein größeres Verständ 
nis in den nächstbeteiligten Kreisen zuteil wird!
	        
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