Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen. 123* 
darüber hinaus werden freiwillige Mitglieder bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres zu 
gelassen. Die regelmäßigen wöchentlichen Beiträge werden bei der Lohnzahlung ein 
gehalten und schwanken je nach der Höhe des Verdienstes zwischen 20 Pf. bis zu x M., 
was durchschnittlich ca. 2 y z -—4 % des Lohnes entspricht. 
Die Einlagen werden in einer Kommunalsparkasse verzinslich angelegt. Zu den Zinsen 
der Sparkasse leisten die Farbenfabriken noch einen besonderen Zuschuß von 2 % der Ein 
lagen. Die Sparbücher sind gesperrt und werden nur bei Erreichung des 21. Lebensjahres 
oder bei einer Lösung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt. 
ALTERSSPARKASSE. Während die Jugendsparkasse in erster Linie zur Verzinsung 
von Ersparnissen für Beschaffung einer Aussteuer bei Eheschließung oder für die Militär 
zeit gedacht ist, dient die Alterssparkasse der Arbeiter zur Ansammlung eines Fonds für 
das Alter. 
In ihrem Aufbau ähnelt diese Einrichtung insofern einer Versicherungskasse, als jeder 
Arbeiter durch seinen Eintritt sich zur Leistung regelmäßiger Mindestbeiträge verpflichten 
muß, und die ersparte Summe erst beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses, nämlich 
der Beendigung des 24. Mitgliedsjahres, ausbezahlt wird. Bei Lösung des Arbeitsverhält 
nisses wird das Guthaben sofort oder spätestens nach einem Jahre ausbezahlt, eine Bestim 
mung, die unter normalen Verhältnissen nicht in Geltung tritt. 
Der Beitritt zur Alterssparkasse ist freiwillig. Die Beiträge betragen mindestens 50 Pfg. 
und höchstens 3 M. pro Woche und werden vom Lohn in Abzug gebracht und jeweils für 
die Dauer eines Jahres bestimmt. Während Krankheiten fällt die Erhebung der Beiträge fort. 
Die Einlagen werden mit 5 % verzinst. Die Leistungen der Farbenfabriken zu dieser 
Wohlfahrtseinrichtung bestehen in einem besonderen Zuschuß von 30 % zu den jährlichen 
Einlagen eines jeden Sparers. Dieser Zuschuß wird auf einem besonderen Konto verbucht 
und zu 5 % verzinst. 
Scheidet der Sparer aus der Alterssparkasse aus, so erhält er neben seinen eigenen 
Ersparnissen von einen mit den Jahren steigenden Anteil (nach 24 Jahren den vollen Betrag) 
dieses Zuschusses ausbezahlt. 
Mit Hilfe des Zuschusses kann sich ein Sparer in 24 Jahren rund 3000 M. bei einem 
Wochenbeitrage von 1 M. ersparen. 
Es sind besondere Maßregeln getroffen, daß bei dringenden Notfällen die Sparer ent 
weder zeitweise von den Beiträgen befreit werden oder ihr Guthaben ausbezahlt erhalten. 
Die Entscheidung hierüber sowie über frühzeitige Rückzahlungen aus der Jugendsparkasse 
hat ein von den Sparern gewählter Arbeiterausschuß. 
ARBEITERSPARKASSE. Außerdem besteht noch eine dritte Sparkasse, aus der 
jederzeit Beträge erhoben werden können. Sie gewährt eine 5prozentige Verzinsung und 
soll den Arbeitern die Ansammlung von notwendigen Ersparnissen für bestimmte Zwecke, 
z. B. zum Einkauf des Winterbedarfs, erleichtern. 
BEAMTENSPARKASSE. Die Sparkasse für Beamte verzinst die Einlagen allgemein 
mit 5% und für bestimmte Beamtenkategorieen mit 6%. 
SPARPRÄMIEN. Um noch einen besonderen Anreiz zum Beitritt zur Alterssparkasse 
und Jugendsparkasse zu geben, werden jährlich unter die Mitglieder dieser Kassen 28 Spar 
prämien im Gesamtbeträge von 1060 M. verlost. Die einzelnen Beträge der Prämien schwan 
ken zwischen 25 und 100 M.; sie werden den Sparkassen überwiesen, denen die betreffenden 
Mitglieder angehören und wie Ersparnisse verwaltet. 
B. Unterstützungsfonds. 
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Der Arbeiterunterstützungsfonds ist all 
mählich aus Überweisungen der Generalversammlung angesammelt und beträgt zurzeit 
4,2 Mill. M. Der Fonds wird seitens der Firma zu 5 % verzinst. Die Zinsen werden von
	        
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