Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Gruschwitj Textilwerke Akt.-Ges. 
in Neusalz a. O. 
Flachsspinnerei, Leinen- und Baumwollzwirnfabrik, 
Hanfspinnerei, Bindfadenfabrikation. 
Gegründet im Jahre 1816 von Johann David Gruschwitz, beschäftigen heute ca. 
3000 Personen. Die 
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN der Firma nahmen ihren Anfang um das Jahr 
1850. Aus eigener Initiative errichtete die Firma um diese Zeit eine 
FABRIKKRANKENKASSE. Derselben steht heute ein ansehnlicher Reservefonds zur 
Verfügung; die Leistungen gehen um ca. 5 % über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. 
— Praktische Einrichtungen — in größerem Umfange bieten Gelegenheit für gesunde 
WOHN- UND SCHLAFRÄUME für Familien, sowohl als auch für Mädchen und Bur 
schen in besonderen Heimen, bei billiger Verköstigung. — Eine eigene 
KRANKENSTATION, von 2 Diakonissinnen geleitet, sorgt für erste Hilfe bei Unfällen 
und für Krankenpflege in Familien und bei alleinstehenden Arbeitern. 
WANNEN- UND BRAUSEBÄDER, FABRIKBIBLIOTHEK bestehen für Beamte und 
Arbeiter; ferner ein 
BEAMTENKASINO mit Gelegenheit für Verköstigung. 
LEBENSVERSICHERUNG. Die verheirateten Beamten und Aufseher sind ferner in 
eine Lebensversicherung seitens der Firma eingekauft, je nach Gehaltsklasse mit Beträgen 
von 1500 M. bis zu 10 000 M. 
DIENSTPRÄMIEN. Für längere Arbeitszeit in unserer Firma als 2 Jahre werden 
Dienstprämien gewährt und beläuft sich hierfür die jährliche Ausgabe auf rund 30 000 M. 
Ferner gewährt die Firma noch an invalide Arbeiter und Angestellte einen Zuschuß 
zu den behördlichen Renten, und geschieht die Zahlung dieser Pension ohne jede 
Beitragsleistung seitens der Beamten und Arbeiter. 
Sämtliche Wohlfahrtseinrichtungen stehen unter der Kontrolle des Arbeiteraus- 
schusses (gebildet aus 8 Arbeitern und 4 Arbeiterinnen). Der Arbeiterausschuß hat in allen 
Wohlfahrtseinrichtungen eine beratende Stelle und das Recht zu praktischen Vorschlägen, 
welche soweit tunlich stets Berücksichtigung finden. Ein Zwang die Wohlfahrtseinrich 
tungen zu benützen besteht nicht.
	        
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