Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

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scheidet  ein  Verwaltungsausschuß,  der  bei
Anträgen  aus  Arbeiterkreisen  von  8  Arbeitern ­
  und  einem  Beamten  als  Vorsitzenden
und  bei  Anträgen  aus  Beamtenkreisen  von
8  Beamten  gebildet  wird.  Auf  die  Beschlüsse
dieser  Ausschüsse  hat  weder  der  Vorstand
noch  der  Aufsichtsrat  der  Ilse,  B.-A.  eine
Einwirkung.  Dem  Vorstande  steht  nur  ein
Einspruchsrecht  zu,  bei  dessen  Gebrauch  als
letzte  Instanz  ein  Schiedsgericht  entscheidet,
dem  nur  nicht  interessierte  Personen  angehören. ­
  Die  Pension  ist  gleich  derjenigen  für
Staatsbeamte  gleicher  Stellung;  sie  beträgt
nach  10jähriger  Dienstzeit,  bei  deren  Ermittlung ­
  auch  die  bei  der  Firma  Kunheim  verbrachten ­
  Dienstjahre  mitgerechnet  werden,
20%  des  Einkommens,  steigt  für  jedes  weitere  volle  Dienstjahr  um  2%  und  erreicht
nach  30  Jahren  den  Höchstbetrag  von  60%.  Zurzeit  werden  Pensionen  an  16  Beamte
und  95  Arbeiter  oder  deren  Hinterbliebene  und  Kinder  gezahlt.  Der  Gesamtbetrag  dieser
Pensionen  beläuft  sich  jährlich  gegenwärtig  auf  35  000  M.  Zur  Sicherstellung  der  Ansprüche ­
  der  Mitglieder  hat  sich  die  Ilse,  B.-A.  satzungsgemäß  verpflichtet,  aus  ihren  Jahreserträgnissen ­
  einen  Pensionskassenfonds  bis  zur  Höhe  von  3  000  000  M.  zu  errichten  und
diesen  in  mündelsicheren  Hypotheken  oder  Papieren  anzulegen.  Dieser  Fonds  beträgt
gegenwärtig  2  419  000  M.
In  besonderen  Fällen  erhalten  die  Werksangehörigen  aus  einem  besonderen  Unterstützungsfonds ­
  auch  noch  Unterstützungen,  die  sich  im  Jahre  1912  auf  17  398  M.  beliefen.
Um  den  durch  tötliche  Unfälle  zu  Witwen  gewordenen  Frauen  eine  erträgliche  Existenz
zu  sichern,  ist  ein  Witwenheim  zur  kostenlosen  Aufnahme  der  Witwen  und  ihrer  Kinder
errichtet  worden.  Neben  der  Hinterbliebenenrente  wird  ihnen  im  Bedarfsfälle  Beschäftigung
bei  der  Bureau-  und  Kasernenreinigung,  sowie  im  landwirtschaftlichen  Betriebe,  vor  allen
Dingen  bei  der  Forstanpflanzung  gewährt,  so  daß  auch  für  sie  eine  durchaus  auskömmliche
Lebenshaltung  ermöglicht  ist.
5.  ALLGEMEINE  FÜRSORGE.  Hierher  gehört  die  Einrichtung  einer  Werkssparkasse,
in  welcher  für  die  Einlagen  vom  Tage  der  Zahlung  bis  zur  Entnahme  eine  Verzinsung
von  5  %  gewährt  wird.  In  dieser  seit  dem  Jahre  1890  bestehenden  Kasse  haben  530  Sparer
gegenwärtig  1  532  383  M.  Guthaben.
Alljährlich  empfangen  die  Beamten  und  Arbeiter  eine  Weihnachtsgratifikation,  die
bei  den  ersteren  nach  Leistung  und  Stellung  verschieden  ist,  bei  letzteren  aber  nach  festen
Grundsätzen  erfolgt.  Ein  Arbeiter,  der  ein  Jahr  lang  im  Dienste  des  Unternehmens  gestanden ­
  hat,  erhält  zu  Weihnachten  5  M.  bar;  nach  zweijähriger  Dienstzeit  steigt  dieser
Betrag  auf  6  M.  und  erhöht  sich  alsdann  von  Jahr  zu  Jahr  um  weitere  3  M.,  so  daß  beispielsweise ­
  ein  Arbeiter  nach  10  Jahren  30  M.  und  nach  20  Jahren  60  M.  erhält.  Nach
25  jähriger  Dienstzeit  erhalten  die  Arbeiter  außerdem  noch  ein  Geldgeschenk  von  300  M.,
sowie  eine  gute  Jubiläumsuhr  mit  Kette.  Entsprechende  Geschenke  erhalten  auch  die
Beamten.  Ferner  findet  zu  Weihnachten  eine  Bescherung  aller  Kinder  der  Werksangehörigen ­
  statt;  im  letzten  Jahre  sind  nahezu  5000  Kinder  beschenkt  worden.
6.  GESUNDHEITSFÜRSORGE.  Grube  Ilse  hat  seit  dem  Jahre  1895  einen  Arzt  und
eine  Apotheke,  während  auf  Marga  der  zuständige  Knappschaftsarzt  an  jedem  Wochentage
Sprechstunden  hält.
Seit  dem  1.  Januar  1912  erhält  jeder  Arbeiter,  der  länger  als  10  Jahre  im  Dienste  des
Unternehmens  steht,  einen  Erholungsurlaub  von  6  Arbeitstagen,  für  dessen  Dauer  der

Fig.  11.  Bäckerei  in  Kolonie  Marga.
            
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