Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel & Co., Akt.-Ges., Braunschweig. 191*
ARBEITERPENSIONS- UND WITWENKASSE (Julie-Jüdel-Stiftung). Die Arbeiter
pensionskasse wurde im Jahre 1891 mit 25 000 M., die Arbeiterwitwenkasse (Julie-Jüdel-
Stiftung) im Jahre 1893 mit 20 000 M. ins Leben gerufen. Im Jahre 1902 sind beide Kassen
mit einem durch Zuwendungen des Werks inzwischen auf 228 000 M. angewachsenen Ver
mögen vereinigt worden. Durch weitere jährliche Überweisungen des Werks wurde da
nach das Kassenvermögen bis Ende 1912 auf 1 010 000 M. gebracht. Die Arbeiter leisten
zu dieser Kasse keinerlei Beiträge. Die Kasse ergänzt für erwerbsunfähig gewordene
Arbeiter die Bezüge aus der staatlichen Alters- und Invaliditätsversicherung und bei Un
fällen die Renten der Berufsgenossenschaften. Außerdem werden Arbeiterwitwen und
Waisen unterstützt. Bezugsberechtigt sind im allgemeinen solche Arbeiter bzw. deren
Witwen, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Werk beschäftigt waren und Mit
glieder der Unterstützungskasse sind. Im Jahre 1912 wurden aus dieser Kasse zusammen
35 800 M. verausgabt, und zwar an 32 Arbeiter (in Beträgen von 300—576 M., je nach
Dienstalter und Bedürftigkeit), an 58 Arbeiterwitwen (in Beträgen von 270—420 M., je
nach Kinderzahl und Erwerbsfähigkeit) und außerdem an eine Ganzwaise 100 M. Im
ganzen sind bisher aus der Arbeiterpensions- und -witwenkasse 247 500 M. verteilt worden.
Die zuletzt genannten drei Wohlfahrtseinrichtungen (Rüppell-Stiftung, Dr.-Idell-
Stiftung, Arbeiterpensions- und -witwenkasse) besitzen die Rechte milder Stiftungen und
werden vom Vorstand der Aktiengesellschaft verwaltet.
Für die Beamten des Werks hat man, um die Freizügigkeit nicht zu beschränken,
von der Schaffung einer eigenen Pensionskasse abgesehen. Dafür wurde im Jahre 1891 ein
ZWEIGVEREIN „MAX JÜDEL & CO.“ DES DEUTSCHEN PRIVATBEAMTEN
VEREINS begründet und die Versicherung in der Pensions-, der Witwen- und der Be
gräbniskasse des Privatbeamtenvereins dadurch erleichtert, daß das Werk einen bestimmten
Anteil der Beiträge übernimmt, und zwar anfänglich deren Hälfte, seit Anfang 1905 zwei
Drittel bis zur Höhe von 5 % des Gehalts. Die auf diese Weise erworbenen Ansprüche
betrugen Ende 1912 in der Pensionskasse für 109 Beamte etwa 100 000 M. an jährlicher
Altersrente (fällig bei Erreichung des 60. bzw. 65. Lebensjahres) und etwa 90 000 M. an
Invaliditätsrente. Weiterhin haben Ende 1912 in der Witwenkasse 53 Beamte etwa
18 000 M. jährliche Witwenrente versichert und in der Begräbniskasse 44 Beamte 73 000 M.
Begräbnisgelder. An Zuschüssen für diese Beamtenversicherungen sind bis Ende 1912
im ganzen 137 000 M. geleistet worden, davon im Jahre 1912 15 000 M.
Diese Fürsorge für die Zukunft in weitgehendem Maße für sich auszunutzen, waren
nicht alle Angestellten in der Lage; oft konnten sie auch die versicherungstechnisch not
wendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Für solche Fälle wurden bis Ende 1912
durch Generalversammlungsbeschlüsse 60 000 M. zur Verfügung gestellt, woraus in den
beiden letzten Jahren für Gewährung von Pension und Unterstützung an 15 Beamte und
7 Witwen 16 000 M. aufgewendet worden sind.