Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Eisenbahnsignal-Bauanstalt  Max  Jüdel  &  Co.,  Akt.-Ges.,  Braunschweig.  191*
ARBEITERPENSIONS-  UND  WITWENKASSE  (Julie-Jüdel-Stiftung).  Die  Arbeiterpensionskasse ­
  wurde  im  Jahre  1891  mit  25  000  M.,  die  Arbeiterwitwenkasse  (Julie-Jüdel-Stiftung)
  im  Jahre  1893  mit  20  000  M.  ins  Leben  gerufen.  Im  Jahre  1902  sind  beide  Kassen
mit  einem  durch  Zuwendungen  des  Werks  inzwischen  auf  228  000  M.  angewachsenen  Vermögen ­
  vereinigt  worden.  Durch  weitere  jährliche  Überweisungen  des  Werks  wurde  danach ­
  das  Kassenvermögen  bis  Ende  1912  auf  1  010  000  M.  gebracht.  Die  Arbeiter  leisten
zu  dieser  Kasse  keinerlei  Beiträge.  Die  Kasse  ergänzt  für  erwerbsunfähig  gewordene
Arbeiter  die  Bezüge  aus  der  staatlichen  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  und  bei  Unfällen ­
  die  Renten  der  Berufsgenossenschaften.  Außerdem  werden  Arbeiterwitwen  und
Waisen  unterstützt.  Bezugsberechtigt  sind  im  allgemeinen  solche  Arbeiter  bzw.  deren
Witwen,  die  mindestens  5  Jahre  ununterbrochen  im  Werk  beschäftigt  waren  und  Mitglieder ­
  der  Unterstützungskasse  sind.  Im  Jahre  1912  wurden  aus  dieser  Kasse  zusammen
35  800  M.  verausgabt,  und  zwar  an  32  Arbeiter  (in  Beträgen  von  300—576  M.,  je  nach
Dienstalter  und  Bedürftigkeit),  an  58  Arbeiterwitwen  (in  Beträgen  von  270—420  M.,  je
nach  Kinderzahl  und  Erwerbsfähigkeit)  und  außerdem  an  eine  Ganzwaise  100  M.  Im
ganzen  sind  bisher  aus  der  Arbeiterpensions-  und  -witwenkasse  247  500  M.  verteilt  worden.
Die  zuletzt  genannten  drei  Wohlfahrtseinrichtungen  (Rüppell-Stiftung,  Dr.-Idell-Stiftung,
  Arbeiterpensions-  und  -witwenkasse)  besitzen  die  Rechte  milder  Stiftungen  und
werden  vom  Vorstand  der  Aktiengesellschaft  verwaltet.
Für  die  Beamten  des  Werks  hat  man,  um  die  Freizügigkeit  nicht  zu  beschränken,
von  der  Schaffung  einer  eigenen  Pensionskasse  abgesehen.  Dafür  wurde  im  Jahre  1891  ein
ZWEIGVEREIN  „MAX  JÜDEL  &  CO.“  DES  DEUTSCHEN  PRIVATBEAMTENVEREINS ­
  begründet  und  die  Versicherung  in  der  Pensions-,  der  Witwen-  und  der  Begräbniskasse ­
  des  Privatbeamtenvereins  dadurch  erleichtert,  daß  das  Werk  einen  bestimmten
Anteil  der  Beiträge  übernimmt,  und  zwar  anfänglich  deren  Hälfte,  seit  Anfang  1905  zwei
Drittel  bis  zur  Höhe  von  5  %  des  Gehalts.  Die  auf  diese  Weise  erworbenen  Ansprüche
betrugen  Ende  1912  in  der  Pensionskasse  für  109  Beamte  etwa  100  000  M.  an  jährlicher
Altersrente  (fällig  bei  Erreichung  des  60.  bzw.  65.  Lebensjahres)  und  etwa  90  000  M.  an
Invaliditätsrente.  Weiterhin  haben  Ende  1912  in  der  Witwenkasse  53  Beamte  etwa
18  000  M.  jährliche  Witwenrente  versichert  und  in  der  Begräbniskasse  44  Beamte  73  000  M.
Begräbnisgelder.  An  Zuschüssen  für  diese  Beamtenversicherungen  sind  bis  Ende  1912
im  ganzen  137  000  M.  geleistet  worden,  davon  im  Jahre  1912  15  000  M.
Diese  Fürsorge  für  die  Zukunft  in  weitgehendem  Maße  für  sich  auszunutzen,  waren
nicht  alle  Angestellten  in  der  Lage;  oft  konnten  sie  auch  die  versicherungstechnisch  notwendigen ­
  Voraussetzungen  nicht  mehr  erfüllen.  Für  solche  Fälle  wurden  bis  Ende  1912
durch  Generalversammlungsbeschlüsse  60  000  M.  zur  Verfügung  gestellt,  woraus  in  den
beiden  letzten  Jahren  für  Gewährung  von  Pension  und  Unterstützung  an  15  Beamte  und
7  Witwen  16  000  M.  aufgewendet  worden  sind.
            
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