Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Kaisers  Kaffeegeschäft,  G.  m.  b.  H.,
Viersen,
mit  Zweigniederlassungen  zu  Dülken,  Spandau,  Breslau,
Heilbronn,  Basel.
1.  BADEEINRICHTUNG.  Die  Benutzung  der  Badeeinrichtung,  getrennt  für  Männer
und  Frauen  (Wannen-  und  Brausebäder),  ist  den  Arbeitern  während  der  Arbeitszeit  ohne
Lohnabzug  gestattet.
Die  kaufmännischen  Angestellten  dürfen  nur  außerhalb  der  Arbeitszeit  baden,  weil
die  7stündige  Kontor-Arbeitszeit  (8  *4  bis  12  und  1  y 2  bis  5  Uhr)  eine  weitere  Verkürzung
nicht  mehr  verträgt.
2.  GESCHÄFTSBIBLIOTHEK.  Eine  große  Anzahl  sittlich  durchaus  einwandfreier
Bücher  die  von  Jahr  zu  Jahr  durch  neuerschienene  Werke  vermehrt  wird,  dient  zur  Unterhaltung ­
  und  Belehrung  unserer  Angestellten  und  Arbeiter  in  ihren  Mußestunden.
Durchschnittlich  werden  von  1100  Benutzern  an  7000  Bücher  im  Jahre  entliehen.
3.  GESCHÄFTSSPARKASSE.  Die  Sparkasse  nimmt  Einlagen  im  Mindestbetrage  von
1  M.  und  bis  zu  einem  Höchstbetrage  von  10  000  M.  entgegen  und  verzinst  sie  mit  5  %.
Die  Rückforderung  der  eingezahlten  Beträge  ist  jederzeit  gestattet.
Am  1.  Juli  1912  betrugen  die  Einlagen  von  277  Sparern  284781,25  M.  Auf  jeden  Sparer
entfielen  demnach  durchschnittlich  1028  M.
4.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.
a)  für  Arbeiter:  Für  diesen  Zweck  ist  ein  Kapital  bestimmt,  das  am  1.  Januar  1913
rund  152000  M.  betrug  und  mit  6%  jährlich  von  der  Firma  verzinst  wird.  Die
Unterstützungen  werden  ohne  Beeinflussung  der  Firma  vom  Arbeiterausschuß
festgesetzt.
In  dem  am  30.  Juni  1912  abgelaufenen  Geschäftsjahre  sind  etwa  350  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  mit  insgesamt  rund  9000  M.  unterstützt  worden.
b)  für  Angestellte:  Diese  Kasse  verfügte  über  ein  Kapital  von  rund  94  000  M.
am  1.  Januar  1913,  das  von  der  Firma  ebenfalls  mit  6%  verzinst  wird.  Über  die
Einkünfte  dieser  Kasse  bestimmt  zu  Unterstützungszwecken  für  die  Angestellten
ein  Ausschuß  von  5  Angestellten,  von  denen  2  Mitglieder  von  der  Firma  bestimmt
werden,  während  die  übrigen  3  in  geheimer  Abstimmung  von  den  großjährigen  Angestellten ­
  gewählt  werden.
Im  Kalenderjahre  1912  sind  78  Angestellte  mit  6211  M.  unterstützt  worden.
5.  JULIE  KAISER-STIFTUNG.  Ein  Kapital  von  rund  182  000  M.,  das  mit  6  %  von  der
Firma  verzinst  wird,  ist  der  Wöchnerinnen-  und  Säuglingspflege  in  den  Familien  der  Angestellten ­
  und  Arbeiter  gewidmet.  Eine  geprüfte  Pflegerin  übernimmt  nach  der  Entbindung
die  Pflege  von  Mutter  und  Kind,  nachdem  sie  die  Mutter  bereits  vorher  über  ein  zweckmäßiges
*13
            
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