Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 21
Mit der in Gruppe 8 behandelten
KRANKEN- UND GENESENENFÜRSORGE verhält es sich ähnlich wie mit den
schon bei der Besprechung von Gruppe 1, Pensions- und Unterstützungskassen, ange
deuteten Verhältnissen. Gerade seitdem die Krankenversicherung der Arbeiter eine gesetz
liche Regelung gefunden hat, erhöhte sich die Neigung, diesem Zweig der Wohlfahrts
pflege außergesetzliche und freiwillige Zuwendungen zu machen. Erst die Wirksam
keit der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Lücken gezeigt, die die freiwillige
Wohlfahrtspflege ausfüllen konnte. Die freiwilligen Zuwendungen für Kranken- und
Genesenenfürsorge und für Wöchnerinnenpflege, an welchen im Jahre 1883 nur 5000 M.
aufgefunden wurden, erhöhten sich in fast gleichmäßiger Steigerung auf 17 393 058 M.
im Jahre 1912! Der Gesamtbetrag dieser Art freiwilliger und außergesetzlicher Wohl
fahrtspflege für die letzten 30 Jahre zeigt in Gruppe 8 unserer Tabelle 7 einen Betrag
von 125 366 095 M.!
In vielen Fällen wurden im Jahre 1885, als die in Kraft tretende gesetzliche Kranken
versicherung für die meisten Fabriken Betriebskrankenkassen einführte, die oft erheblich
weniger zu leisten verpflichtet waren als die früheren freiwilligen Krankenkassen, die
überschießenden Kapitalien der letzteren als Grundlagen für Schaffung von Unterstützungs
kassen benutzt, deren Wirkungsrichtungen wir schon bei Besprechung der Gruppe 1 auf
geführt haben.
Erwähnung von den im speziellen Teil aufgeführten Firmen verdient die Einrichtung
einer Unterstützungskasse bei der Steingutfabrik Villeroy & Boch in Mettlach und
Dresden, welche für andauernd Kranke die Leistungen der Betriebskrankenkasse auf
2 Jahre und darüber ausdehnt. Die jährlichen Aufwendungen für diesen Zweck belaufen
sich auf rund 10 000 M. — Vorbeugende Krankenpflege durch eigens angestellte
geprüfte Krankenpflegerinnen, entweder innerhalb der Fabrik oder in den Arbeiterwoh
nungen, finden wir bei der Firma Chemische Werke Henkel & Co. in Düsseldorf,
woselbst die Krankenschwester auch die Vermittlerin zwischen Arbeitgeber und Arbeiter
ist. Sie versieht hier also gleichzeitig den Posten einer Fabrikpflegerin, wie solche
vielfach auch ausschließlich für diesen Zweck, namentlich dort, wo viele weibliche Arbeits
kräfte mitwirken, angestellt sind. — Hoffmanns Stärkefabriken, A.-G., Salzuflen
besitzen ein eigenes Stiftungs-Krankenhaus mit 50 Betten, desgl. die Cigarrenfabrik
Arnold Schindler, G. m. b. H., Herbolzheim, seit 1899, das der Gemeinde als Geschenk
überwiesen wurde.
Die Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen hat 2 Desinfektions
apparate aufgestellt, welche im Bedarfsfälle an Fabriksangehörige ausgeliehen werden.
Die dazu gehörigen Pastillen werden unentgeltlich abgegeben. Im Jahre 19x1 wurde die
Desinfektion in 119 Wohnungen ausgeführt.
Die Große Berliner Straßenbahn gewährt zum Krankengeld einen Zuschuß
in Höhe von einem Drittel des Tagesverdienstes.
WÖCHNERINNENPFLEGE wird vielfach — außer in den schon aufgeführten be
sonderen Anstalten — auch indirekt dadurch ausgeübt, daß seitens mancher Firmen den
örtlichen Hauspflege- und Frauenvereinen Zuwendungen gemacht werden, wogegen
letztere verpflichtet sind, in Bedarfsfällen den Familien der Werksangehörigen Hilfe zu
leisten. — Die Farbenwerke vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen gewähren
dem Frauenverein einen Jahreszuschuß von 5000 6000 M. — In der Papierfabrik Kübler
& Niethammer in Kriebstein i. Sachsen erhalten Arbeiterinnen, welche mindestens
1 Jahr bei der Firma arbeiten, im Falle des Wochenbettes 25 M. unter der Voraussetzung
ausgehändigt, daß sie mindestens 4 Wochen lang der Arbeit fern bleiben.
ERHOLUNGS- ODER GENESUNGSHEIME werden nach den durch die Reichsversiche
rung gegebenen Beispielen vielfach auch von größeren Firmen errichtet. So hat die Buch
druckerei Büxenstein in Berlin für ihre Angestellten und Gehilfen das Erholungs-