Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  21
Mit  der  in  Gruppe  8  behandelten
KRANKEN-  UND  GENESENENFÜRSORGE  verhält  es  sich  ähnlich  wie  mit  den
schon  bei  der  Besprechung  von  Gruppe  1,  Pensions-  und  Unterstützungskassen,  angedeuteten ­
  Verhältnissen.  Gerade  seitdem  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter  eine  gesetzliche ­
  Regelung  gefunden  hat,  erhöhte  sich  die  Neigung,  diesem  Zweig  der  Wohlfahrtspflege ­
  außergesetzliche  und  freiwillige  Zuwendungen  zu  machen.  Erst  die  Wirksamkeit ­
  der  gesetzlichen  Krankenversicherung  hat  die  Lücken  gezeigt,  die  die  freiwillige
Wohlfahrtspflege  ausfüllen  konnte.  Die  freiwilligen  Zuwendungen  für  Kranken-  und
Genesenenfürsorge  und  für  Wöchnerinnenpflege,  an  welchen  im  Jahre  1883  nur  5000  M.
aufgefunden  wurden,  erhöhten  sich  in  fast  gleichmäßiger  Steigerung  auf  17  393  058  M.
im  Jahre  1912!  Der  Gesamtbetrag  dieser  Art  freiwilliger  und  außergesetzlicher  Wohlfahrtspflege ­
  für  die  letzten  30  Jahre  zeigt  in  Gruppe  8  unserer  Tabelle  7  einen  Betrag
von  125  366  095  M.!
In  vielen  Fällen  wurden  im  Jahre  1885,  als  die  in  Kraft  tretende  gesetzliche  Krankenversicherung ­
  für  die  meisten  Fabriken  Betriebskrankenkassen  einführte,  die  oft  erheblich
weniger  zu  leisten  verpflichtet  waren  als  die  früheren  freiwilligen  Krankenkassen,  die
überschießenden  Kapitalien  der  letzteren  als  Grundlagen  für  Schaffung  von  Unterstützungskassen ­
  benutzt,  deren  Wirkungsrichtungen  wir  schon  bei  Besprechung  der  Gruppe  1  aufgeführt ­
  haben.
Erwähnung  von  den  im  speziellen  Teil  aufgeführten  Firmen  verdient  die  Einrichtung
einer  Unterstützungskasse  bei  der  Steingutfabrik  Villeroy  &  Boch  in  Mettlach  und
Dresden,  welche  für  andauernd  Kranke  die  Leistungen  der  Betriebskrankenkasse  auf
2  Jahre  und  darüber  ausdehnt.  Die  jährlichen  Aufwendungen  für  diesen  Zweck  belaufen
sich  auf  rund  10  000  M.  —  Vorbeugende  Krankenpflege  durch  eigens  angestellte
geprüfte  Krankenpflegerinnen,  entweder  innerhalb  der  Fabrik  oder  in  den  Arbeiterwohnungen, ­
  finden  wir  bei  der  Firma  Chemische  Werke  Henkel  &  Co.  in  Düsseldorf,
woselbst  die  Krankenschwester  auch  die  Vermittlerin  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeiter
ist.  Sie  versieht  hier  also  gleichzeitig  den  Posten  einer  Fabrikpflegerin,  wie  solche
vielfach  auch  ausschließlich  für  diesen  Zweck,  namentlich  dort,  wo  viele  weibliche  Arbeitskräfte ­
  mitwirken,  angestellt  sind.  —  Hoffmanns  Stärkefabriken,  A.-G.,  Salzuflen
besitzen  ein  eigenes  Stiftungs-Krankenhaus  mit  50  Betten,  desgl.  die  Cigarrenfabrik
Arnold  Schindler,  G.  m.  b.  H.,  Herbolzheim,  seit  1899,  das  der  Gemeinde  als  Geschenk
überwiesen  wurde.
Die  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen  hat  2  Desinfektionsapparate ­
  aufgestellt,  welche  im  Bedarfsfälle  an  Fabriksangehörige  ausgeliehen  werden.
Die  dazu  gehörigen  Pastillen  werden  unentgeltlich  abgegeben.  Im  Jahre  19x1  wurde  die
Desinfektion  in  119  Wohnungen  ausgeführt.
Die  Große  Berliner  Straßenbahn  gewährt  zum  Krankengeld  einen  Zuschuß
in  Höhe  von  einem  Drittel  des  Tagesverdienstes.
WÖCHNERINNENPFLEGE  wird  vielfach  —  außer  in  den  schon  aufgeführten  besonderen ­
  Anstalten  —  auch  indirekt  dadurch  ausgeübt,  daß  seitens  mancher  Firmen  den
örtlichen  Hauspflege-  und  Frauenvereinen  Zuwendungen  gemacht  werden,  wogegen
letztere  verpflichtet  sind,  in  Bedarfsfällen  den  Familien  der  Werksangehörigen  Hilfe  zu
leisten.  —  Die  Farbenwerke  vorm.  Friedr.  Bayer  &  Co.  in  Leverkusen  gewähren
dem  Frauenverein  einen  Jahreszuschuß  von  5000  6000  M.  —  In  der  Papierfabrik  Kübler
&  Niethammer  in  Kriebstein  i.  Sachsen  erhalten  Arbeiterinnen,  welche  mindestens
1  Jahr  bei  der  Firma  arbeiten,  im  Falle  des  Wochenbettes  25  M.  unter  der  Voraussetzung
ausgehändigt,  daß  sie  mindestens  4  Wochen  lang  der  Arbeit  fern  bleiben.
ERHOLUNGS-  ODER  GENESUNGSHEIME  werden  nach  den  durch  die  Reichsversicherung ­
  gegebenen  Beispielen  vielfach  auch  von  größeren  Firmen  errichtet.  So  hat  die  Buchdruckerei ­
  Büxenstein  in  Berlin  für  ihre  Angestellten  und  Gehilfen  das  Erholungs-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.