Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

fahren.  Auch  in  diesem  Falle  kann  das  an  die  Familie  gezahlte  Krankengeld  zuzüglich
des  Zuschusses  der  Firma  dem  ganzen  Lohne  entsprechen.
Die  in  den  Fabrikbetrieben  beschäftigten  Beamten  werden  auf  Kosten  der  Firma  außer
bei  der  Berufsgenossenschaft  bei  einer  Privatgesellschaft  gegen  Unfall  versichert.
Es  wird  ihnen  dadurch  eine  Erhöhung  der  von  der  Berufsgenossenschaft  zu  beanspruchenden
Entschädigung  und  den  Hinterbliebenen  von  verheirateten  Beamten,  deren  Tod  durch
Unfall  erfolgt  ist,  eine  Entschädigung  in  Höhe  des  3  fachen  Aktivgehaltes  sichergestellt.  —
Beamte,  die  im  Dienste  der  Firma  auf  Reisen  gehen,  werden  von  ihr  besonders  versichert.
An  Prämien  für  Unfall-  und  Reiseversicherung  bei  Privatgesellschaften  zahlte  die  Firma
im  Jahre  1912  16  891,40  M.

Beamtenkasino,  dahinter  Kantine.

ARBEITERWITWEN-  UND  ARBEITERINNEN-PENSIONSKASSE.  Durch  eine  zum
Andenken  an  ihren  verstorbenen  Gatten,  den  Geh.  Kommerzienrat  Wilhelm  Merck  im
Jahre  1899  gemachte  Schenkung  von  100  000  M.  legte  Frau  Lina  Merck  geb.  Möller  den
Grundstock  zu  einer  Arbeiterwitwen-  und  Arbeiterinnen-Pensionskasse.  Das  Kapital  wird
von  der  Firma  Merck  zu  5  %  verzinst.  Zur  Verwaltung  der  Kasse  ist  ein  besonderer  Vorstand
berufen,  zu  dessen  Mitgliedern  2  gewählte  Arbeiter  gehören.  Bedingung  für  die  Pensionsgewährung ­
  an  Arbeiterwitwen  ist,  daß  der  Ehemann  mindestens  20  Jahre,  und  zwar  bis  zu
seinem  Tode  resp.  bis  zu  seiner  letzten  Krankheit  oder  bis  zum  Eintritt  seiner  dauernden
völligen  Erwerbsunfähigkeit  als  Arbeiter  bei  der  Firma  Merck  tätig  war  und  daß  die  Ehe  der
Witwe  mit  ihm  wenigstens  10  Jahre  lang  bestand.
Arbeiterinnen  kann  aus  der  Stiftung  eine  Pension  oder  ein  Zuschuß  zu  der  von  der
Firma  etwa  gezahlten  Pension  gewährt  werden,  wenn  sie  wenigstens  25  Jahre  in  den  Diensten
der  Firma  gewesen  sind.  Der  Vermögensstand  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1912
253  070,25  M.
            
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