Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Norddeutscher  Lloyd,  Bremen.

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II.  Elisabeth  Wiegand-Stiftung.
Die  Stiftung,  welche  im  Jahre  1900  von  Generaldirektor  Dr.  jur.  Heinr.  Wiegand
gegründet  wurde,  gewährt  den  beim  Norddeutschen  Lloyd  angestellten  oder  angestellt  gewesenen ­
  Personen  und  deren  Angehörigen  im  Falle  der  Bedürftigkeit  Unterstützungen.
Das  Kapital  betrug  am  31.  Dezember  1911  350  056,95  M.
Die  seit  dem  Bestehen  der  Stiftung  gewährten  Unterstützungen  belaufen  sich  auf
312  088,50  M.
III.  Sterbekasse  für  die  im  Betriebe  des  Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen ­
  beschäftigten  Ladungs-  und  Kohlenarbeiter.
(Gegründet  vom  Norddeutschen  Lloyd  im  Jahre  1903).
Die  Kasse  hat  den  Zweck,  den  Hinterbliebenen  verstorbener  Mitglieder,  den  Mitgliedern
selbst  im  Falle  des  Ablebens  der  Ehefrau  oder  unter  15  Jahre  alter  Kinder,  sowie  zur  Konfirmation ­
  ihrer  Kinder,  ferner  den  Ehefrauen  der  Mitglieder  in  Entbindungsfällen  Unterstützungen ­
  zu  gewähren.
Die  Mitglieder  zahlen  einen  Beitrag  von  20  Pfg.  pro  Woche.  Der  Norddeutsche  Lloyd
leistet  als  Zuschuß  mindestens  denselben  Betrag,  den  die  Mitglieder  im  Kalenderjahre  als
Beitrag  entrichtet  haben.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1911  144027,60  M.
Seit  dem  Bestehen  der  Kasse  wurden  88  320  M.  ausgezahlt.
IV.  Witwen-  und  Waisen-Pensionsfonds  für  die  im  Betriebe  des
Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen  beschäftigten  Ladungs-  und
Kohlenarb  eiter.
(Gegründet  vom  Norddeutschen  Lloyd  im  Jahre  1903).
Der  Zweck  des  Fonds  ist,  den  Witwen  bzw.  Waisen  verstorbener  Mitglieder  der  Sterbekasse ­
  für  die  im  Betriebe  des  Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen  beschäftigten  Ladungsund ­
  Kohlenarbeiter  für  eine  mindestens  3  jährige  treue  Dienstleistung  der  Verstorbenen
Pensionen  zu  gewähren.
Ein  Beitrag  ist  von  den  Mitgliedern  nicht  zu  leisten.
Soweit  die  Zinsen  des  Vermögens  zur  Bestreitung  der  Leistungen  nicht  ausreichen,
verpflichtet  sich  der  Norddeutsche  Lloyd,  die  erforderlichen  Zuschüsse  zu  leisten.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1911  126506,15  M.
Bis  zum  31.  Dezember  1911  wurden  44  140,70  M.  an  Pensionen  gezahlt.

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