Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

2Ö2*

L.  C.  Oetker,
Dampfmarzipan-  und  Marmeladenfabrik,
Altona-Bahrenfeld.

In  der  Fürsorge  um  das  Wohl  der  Arbeiter  und  im  Wunsche,  treu  geleistete  Dienste
zu  belohnen,  traf  mit  dem  i.  Juni  1906  die  Firma  L.  C.  Oetker  für  ihre  zurzeit  bei  ihr
beschäftigten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  unbeschadet  der  beiderseits  aus  den  bestehenden
Vertragsverhältnissen  sich  ergebenden  Rechte  und  Pflichten,  folgende  Einrichtungen.
DIENSTALTERSZULAGE.  Arbeiter  erhalten  nach  4  Jahren  ununterbrochenen  Dienstes
bei  der  Firma  L.  C.  Oetker  eine  Dienstalterszulage  von  52  M.  jährlich,  Arbeiterinnen  eine
solche  von  26  M.  jährlich,  zahlbar  in  wöchentlichen  Raten  und  steigend  alle  4  Jahre  um
denselben  Betrag  bis  zum  Höchstbetrage  von  208  M.  jährlich  für  die  Arbeiter  bzw.  104  M.
für  die  Arbeiterinnen.
ARBEITSUNFÄHIGKEIT.  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  erhalten  im  Falle  einer  Arbeitsunfähigkeit: ­

wenn  sie  5  Jahre  ununterbrochen  bei  der  Firma  L.  C.  Oetker  tätig  waren,  eine  lebenslängliche, ­
  monatlich  im  voraus  zahlbare  Jahresrente  von  200  M.,
wenn  sie  10  Jahre  in  gleicher  Weise  tätig  waren,  eine  solche  Rente  von  300  M.,
wenn  die  Tätigkeit  15  Jahre  währte,  eine  solche  von  400  M.,
wenn  die  Tätigkeit  20  Jahre  dauerte,  eine  solche  von  500  M.
SPARKASSENEINLAGEN.  Des  ferneren  erhält  derjenige,  der  10  Jahre  ununterbrochen
bei  der  Firma  tätig  war,  für  die  Dauer  seiner  weiteren  Tätigkeit  bei  der  Firma  L.  C.  Oetker
bis  einschl.  des  20.  Dienstjahres  am  Schluß  eines  jeden  Jahres  eine  jährliche  Sparkasseneinlage ­
  von  100  M.,  welche  auf  den  Namen  des  Empfängers  eingetragen  wird  und  nur  mit
Genehmigung  der  Firma  erhoben  werden  kann.  Nach  20  jährigem  Dienste  erhöht  sich  diese
jährliche  Sparkasseneinlage  für  jedes  weitere  Dienstjahr  auf  500  M.  Die  anwachsenden
Zinsen  sollen  dem  Kapital  zugezählt  werden.
Die  Sparkassenbeträge  sollen  den  Zweck  haben,  einen  weiteren  Rückhalt  für  den  Fall
der  Arbeitsunfähigkeit  zu  gewähren.
Demgemäß  ist  der  Empfänger  berechtigt,  nach  Eintritt  der  Arbeitsunfähigkeit  außer
den  unter  Arbeitsunfähigkeit  vorgesehenen  Bezügen  jährlich  die  Zinsen,  sowie  10  %  des
angesparten  Kapitals  abzuheben.
Die  Auskehrung  von  Beträgen  unter  anderen  Voraussetzungen  bzw.  von  weiteren
jährlichen  Beträgen  bleibt  der  freien  Genehmigung  der  Firma  L.  C.  Oetker  Vorbehalten.
Im  Falle  des  Todes  des  Empfängers  ist  die  Spareinlage  den  legitimierten  Erben  desselben
auszuzahlen.
An  Dienstalterszulagen  wurden  bis  zum  31.  März  1913  etwa  8890  M.  ausbezahlt.
An  Entschädigung  für  Arbeitsunfähigkeit  hatte  die  Firma  bis  zum  gleichen  Termin
etwa  2521  M.  auszukehren.
An  Sparkasseneinlagen  wurden  bis  Ende  März  1913  ca.  6847  M.  deponiert.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.