Pfälzische Hypothekenbank,
Ludwigshafen a. Rh.
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Die Bank hat aus ihren jährlichen Erübri
gungen einen Beamtenunterstützungsfonds gebildet, der am 31. Dezember 1912 bei einem
Stande von 69 Beamten und Angestellten bilanzmäßig die Summe von 1 085 878,05 M.
erreicht hat. Aus dem Fonds werden seit 1891 fortlaufend Unterstützungen gewährt.
Der Grund zu dem Fonds wurde durch Beschluß der Generalversammlung vom
29. März 1890 gelegt, die hierfür einen Betrag von 10 000 M. aus dem Jahresgewinne be
willigte. Bis zum Jahre 1894 wurde der Fonds ausschließlich durch Zuwendungen aus dem
Jahresgewinne gespeist. Im Jahre 1895 wurde er aus dem Geschäftsvermögen der Bank
ausgeschieden und in mündelsicheren Wertpapieren angelegt; seitdem wird er auch durch
Zuführung seiner eigenen Zinserträgnisse verstärkt. Insgesamt flössen ihm bis Ende des
Jahres 1911 an Zuwendungen aus den Jahreserträgnissen 839 753,98 M. zu, während
die Verstärkung des Fonds durch sein eigenes Zinserträgnis bis Ende 1912 388 265,33 M.
betrug. Der Nennwert der auf ihn umgeschriebenen Wertpapiere erreichte Ende 1912 in
3Y 2 proz. Papieren 1 188900 M., in 4proz. Papieren 38200 M., zusammen also 1 227 100 M.
Demnach wirft der Fonds zurzeit 43 139,50 M. an Zinsen ab. Die Beamten haben Bei
träge irgendwelcher Art zu dem Fonds nicht geleistet.
Der Zweck des Fonds ist die Unterstützung der Beamten während ihrer Dienstzeit
in Fällen der Not und Krankheit, die Sicherstellung ihrer selbst und ihrer Familien für den
Fall ihrer Dienstunfähigkeit und ihrer Hinterbliebenen für den Fall ihres Todes. Seit
Jahren war in Aussicht genommen, aus Anlaß des 25jährigen Geschäftsjubiläums (im
Jahre 1911) dem Fonds eine feste Organisation zu geben und für seine Verwaltung und
Verwendung Satzungen festzulegen. Die sicher in Aussicht stehende reichsgesetzliche
Regelung der Angestelltenversicherung unterbrach die fast zu Ende geführten Vorarbeiten;
die Generalversammlung vom 18. März 1911 beschränkte sich deshalb darauf förmlich
auszusprechen, daß der Beamtenunterstützungsfonds wie bisher so für alle Zeiten von
dem übrigen Geschäftsvermögen der Bank getrennt anzulegen und zu verwalten und daß
der durch die Beiträge zur Reichsangestelltenversicherung nicht in Anspruch genommene
Teil der Erträgnisse zu einer Zusatzfürsorge zu verwenden sei. Im Oktober 1911, als die
endgültige Fassung des Versicherungsgesetzes für Angestellte vorausgesehen werden konnte
und außerdem begründete Aussicht bestand, daß der Beamtenversicherungsverein des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. als Ersatzeinrichtung im Sinne des Gesetzes
zugelassen werden würde, trat die Bank mit ihren sämtlichen Beamten und Angestellten
diesem Vereine bei. Die Beamten haben an den Verein Beiträge nicht zu leisten.
DIE ERBEN VON CLEMM-STIFTUNG geht auf Zuwendungen zurück, die die Erben
unseres verstorbenen langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden im Betrage von 42 116,82 M.
im Jahre 1911 der Bank mit der Bestimmung gemacht haben, daß die Erträgnisse zur Unter
stützung hilfsbedürftiger Beamten und deren Familienangehörigen in Fällen von Krank
heit oder unverschuldeter Notlage Verwendung finden sollen. Das Stiftungskapital ist
Ende 1912 auf 44920,20 M. angewachsen.
SONSTIGE WOHLFAHRTSAUFWENDUNGEN. Die sämtlichen Beamten der Bank
sind auf Kosten des Instituts seit dem Jahre 1891 bei einer privaten Versicherungsgesell
schaft gegen Unfall versichert. Die gesamte Versicherungssumme betrug 1912 1 516000 M.,
die letzte Jahresprämie 1 393,57 M. Auch hat die Bank von jeher die den Arbeitnehmer
treffenden Beiträge zur Reichs-Kranken- und Invalidenversicherung selbst getragen. Seit
einiger Zeit hat sie ferner die Kosten der freiwilligen Weiterversicherung nach dem In
validenversicherungsgesetze für jene Beamten übernommen, die infolge Überschreitens der ge
setzlichen Gehaltsgrenze aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden sind.