Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Pfälzische Hypothekenbank, 
Ludwigshafen a. Rh. 
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Die Bank hat aus ihren jährlichen Erübri 
gungen einen Beamtenunterstützungsfonds gebildet, der am 31. Dezember 1912 bei einem 
Stande von 69 Beamten und Angestellten bilanzmäßig die Summe von 1 085 878,05 M. 
erreicht hat. Aus dem Fonds werden seit 1891 fortlaufend Unterstützungen gewährt. 
Der Grund zu dem Fonds wurde durch Beschluß der Generalversammlung vom 
29. März 1890 gelegt, die hierfür einen Betrag von 10 000 M. aus dem Jahresgewinne be 
willigte. Bis zum Jahre 1894 wurde der Fonds ausschließlich durch Zuwendungen aus dem 
Jahresgewinne gespeist. Im Jahre 1895 wurde er aus dem Geschäftsvermögen der Bank 
ausgeschieden und in mündelsicheren Wertpapieren angelegt; seitdem wird er auch durch 
Zuführung seiner eigenen Zinserträgnisse verstärkt. Insgesamt flössen ihm bis Ende des 
Jahres 1911 an Zuwendungen aus den Jahreserträgnissen 839 753,98 M. zu, während 
die Verstärkung des Fonds durch sein eigenes Zinserträgnis bis Ende 1912 388 265,33 M. 
betrug. Der Nennwert der auf ihn umgeschriebenen Wertpapiere erreichte Ende 1912 in 
3Y 2 proz. Papieren 1 188900 M., in 4proz. Papieren 38200 M., zusammen also 1 227 100 M. 
Demnach wirft der Fonds zurzeit 43 139,50 M. an Zinsen ab. Die Beamten haben Bei 
träge irgendwelcher Art zu dem Fonds nicht geleistet. 
Der Zweck des Fonds ist die Unterstützung der Beamten während ihrer Dienstzeit 
in Fällen der Not und Krankheit, die Sicherstellung ihrer selbst und ihrer Familien für den 
Fall ihrer Dienstunfähigkeit und ihrer Hinterbliebenen für den Fall ihres Todes. Seit 
Jahren war in Aussicht genommen, aus Anlaß des 25jährigen Geschäftsjubiläums (im 
Jahre 1911) dem Fonds eine feste Organisation zu geben und für seine Verwaltung und 
Verwendung Satzungen festzulegen. Die sicher in Aussicht stehende reichsgesetzliche 
Regelung der Angestelltenversicherung unterbrach die fast zu Ende geführten Vorarbeiten; 
die Generalversammlung vom 18. März 1911 beschränkte sich deshalb darauf förmlich 
auszusprechen, daß der Beamtenunterstützungsfonds wie bisher so für alle Zeiten von 
dem übrigen Geschäftsvermögen der Bank getrennt anzulegen und zu verwalten und daß 
der durch die Beiträge zur Reichsangestelltenversicherung nicht in Anspruch genommene 
Teil der Erträgnisse zu einer Zusatzfürsorge zu verwenden sei. Im Oktober 1911, als die 
endgültige Fassung des Versicherungsgesetzes für Angestellte vorausgesehen werden konnte 
und außerdem begründete Aussicht bestand, daß der Beamtenversicherungsverein des 
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. als Ersatzeinrichtung im Sinne des Gesetzes 
zugelassen werden würde, trat die Bank mit ihren sämtlichen Beamten und Angestellten 
diesem Vereine bei. Die Beamten haben an den Verein Beiträge nicht zu leisten. 
DIE ERBEN VON CLEMM-STIFTUNG geht auf Zuwendungen zurück, die die Erben 
unseres verstorbenen langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden im Betrage von 42 116,82 M. 
im Jahre 1911 der Bank mit der Bestimmung gemacht haben, daß die Erträgnisse zur Unter 
stützung hilfsbedürftiger Beamten und deren Familienangehörigen in Fällen von Krank 
heit oder unverschuldeter Notlage Verwendung finden sollen. Das Stiftungskapital ist 
Ende 1912 auf 44920,20 M. angewachsen. 
SONSTIGE WOHLFAHRTSAUFWENDUNGEN. Die sämtlichen Beamten der Bank 
sind auf Kosten des Instituts seit dem Jahre 1891 bei einer privaten Versicherungsgesell 
schaft gegen Unfall versichert. Die gesamte Versicherungssumme betrug 1912 1 516000 M., 
die letzte Jahresprämie 1 393,57 M. Auch hat die Bank von jeher die den Arbeitnehmer 
treffenden Beiträge zur Reichs-Kranken- und Invalidenversicherung selbst getragen. Seit 
einiger Zeit hat sie ferner die Kosten der freiwilligen Weiterversicherung nach dem In 
validenversicherungsgesetze für jene Beamten übernommen, die infolge Überschreitens der ge 
setzlichen Gehaltsgrenze aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden sind.
	        
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