Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Portland-Cement-Werke Heidelberg und 
Mannheim, A.-G., Heidelberg. 
ARBEITER-KRANKEN-UNTERSTÜTZUNGSVEREIN. Mit der Fürsorge für kranke 
und invalide Arbeiter haben sich Direktion und Aufsichtsrat der Werke schon sehr früh 
zeitig beschäftigt. Neben der Verbesserung der Fabrikanlagen hat dem Werke stets die 
Wohlfahrt der Arbeiter am Herzen gelegen. Schon am 3. Februar 1876 wurde ein Kranken 
unterstützungsverein der Arbeiter der Mannheimer Portland-Cement-Fabrik ins Leben 
gerufen. Er begann sein Dasein innerhalb bescheidener Grenzen. 
Das Eintrittsgeld betrug nach § 3 der Satzungen 50 Pf. und der Beitrag 1 v. H. des 
verdienten Lohnes, wofür als Unterstützung bei nicht selbstverschuldeten Erkrankungen 
auf die Dauer von 12 Wochen wöchentlich 6 M. und auf weitere 12 Wochen wöchentlich 
3 M. gezahlt wurden. Arzt und Apotheke, Verbandstoffe usw. gingen zu Lasten des Kranken. 
Zu diesen geringen Leistungen reichten die Beiträge nicht aus, und der Aufsichtsrat 
führte wiederholt aus den Betriebsergebnissen ansehnliche Summen der Kasse zu. 
Am 19. Februar 1882 wurden die Satzungen geändert; von den Mitgliedern wurden 
nun wöchentlich 20 Pf. Beitrag erhoben und in Krankheitsfällen wöchentlich 7 M. bzw. 
3,50 M. vergütet. Beim Ableben der Versicherten oder deren Ehefrauen erhielten die Hinter 
bliebenen 40 M. zur Bestreitung der Begräbniskosten. 
1883 ging bei Errichtung der durch Reichsgesetz verordneten Betriebskrankenkasse 
das Vermögen des Unterstützungsvereins an diese Kasse über. 
ARBEITER- UND BEAMTENWOHNUNGEN wurden in der Mannheimer Cement- 
Fabrik schon anfangs der 70er Jahre erbaut. Auch bei Erwerb der Weisenauer Fabrik 
fanden sich solche, wenn auch in bescheidenem Umfange, vor, wurden aber sehr bald 
durch Neubauten und durch Ankäufe geeigneter Baulichkeiten in Weisenau und Lauben 
heim erheblich erweitert. 
Am 27. Juli 1893 fand die Gründung eines Arbeitervereins der Mannheimer 
Portland-Cement-Fabrik für Mannheim statt, welcher sich nach § 1 seiner 
Satzungen zum Ziele setzte: 
„Unter den Mitgliedern einen guten kameradschaftlichen Geist zu pflegen und streb 
same, pflichttreue Arbeiter heranzubilden.“ 
ALTERSPRÄMIEN. Im März 1890 wurde mit der Zuwendung von Altersprämien an 
Arbeiter der beiden Werke in Mannheim und Weisenau begonnen und das Verfahren mehr 
und mehr ausgebaut, so daß das System bei der Zusammenlegung der Werke mit dem 
Heidelberger an dieses überging und dann eine weitere Entwicklung erfuhr. 
Der Arbeiterverein in Weisenau verfolgte ähnliche Ziele, wie der mit dem Still 
stand des Werkes aufgelöste Verein zu Mannheim, und besteht heute noch in voller Blüte. 
Neben ihm betätigt sich ein Ar beiter - Gesangverein. 
Nach dem Altersprämiensystem wurden in Weisenau vom Jahre 1886—1900 aus dem 
Betriebsgewinn folgende Beträge überwiesen: 
Dem Unterstützungsfonds (für Arbeiter und Beamte) derMannheim- 
Weisenauer Fabrik 140 000 M. 
der Betriebskrankenkasse in Mannheim 4 000 ,, 
der Betriebskrankenkasse in Weisenau 4 000 ,, 
den Arbeitern in Mannheim und Weisenau als Dienst-Altersprämien 98 000 ,, 
246 000 M. 
Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen in Weisenau. 
Während sich bis zum Anfang der 80er Jahre die Arbeiter in Weisenau während der 
Arbeitspausen mit einem Schuppen begnügen mußten, wurde 1888 eine umfangreiche 
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