Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Pfälzische  Hypothekenbank,
Ludwigshafen  a.  Rh.
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Die  Bank  hat  aus  ihren  jährlichen  Erübrigungen ­
  einen  Beamtenunterstützungsfonds  gebildet,  der  am  31.  Dezember  1912  bei  einem
Stande  von  69  Beamten  und  Angestellten  bilanzmäßig  die  Summe  von  1  085  878,05  M.
erreicht  hat.  Aus  dem  Fonds  werden  seit  1891  fortlaufend  Unterstützungen  gewährt.
Der  Grund  zu  dem  Fonds  wurde  durch  Beschluß  der  Generalversammlung  vom
29.  März  1890  gelegt,  die  hierfür  einen  Betrag  von  10  000  M.  aus  dem  Jahresgewinne  bewilligte. ­
  Bis  zum  Jahre  1894  wurde  der  Fonds  ausschließlich  durch  Zuwendungen  aus  dem
Jahresgewinne  gespeist.  Im  Jahre  1895  wurde  er  aus  dem  Geschäftsvermögen  der  Bank
ausgeschieden  und  in  mündelsicheren  Wertpapieren  angelegt;  seitdem  wird  er  auch  durch
Zuführung  seiner  eigenen  Zinserträgnisse  verstärkt.  Insgesamt  flössen  ihm  bis  Ende  des
Jahres  1911  an  Zuwendungen  aus  den  Jahreserträgnissen  839  753,98  M.  zu,  während
die  Verstärkung  des  Fonds  durch  sein  eigenes  Zinserträgnis  bis  Ende  1912  388  265,33  M.
betrug.  Der  Nennwert  der  auf  ihn  umgeschriebenen  Wertpapiere  erreichte  Ende  1912  in
3Y 2 proz.  Papieren  1  188900  M.,  in  4proz.  Papieren  38200  M.,  zusammen  also  1  227  100  M.
Demnach  wirft  der  Fonds  zurzeit  43  139,50  M.  an  Zinsen  ab.  Die  Beamten  haben  Beiträge ­
  irgendwelcher  Art  zu  dem  Fonds  nicht  geleistet.
Der  Zweck  des  Fonds  ist  die  Unterstützung  der  Beamten  während  ihrer  Dienstzeit
in  Fällen  der  Not  und  Krankheit,  die  Sicherstellung  ihrer  selbst  und  ihrer  Familien  für  den
Fall  ihrer  Dienstunfähigkeit  und  ihrer  Hinterbliebenen  für  den  Fall  ihres  Todes.  Seit
Jahren  war  in  Aussicht  genommen,  aus  Anlaß  des  25jährigen  Geschäftsjubiläums  (im
Jahre  1911)  dem  Fonds  eine  feste  Organisation  zu  geben  und  für  seine  Verwaltung  und
Verwendung  Satzungen  festzulegen.  Die  sicher  in  Aussicht  stehende  reichsgesetzliche
Regelung  der  Angestelltenversicherung  unterbrach  die  fast  zu  Ende  geführten  Vorarbeiten;
die  Generalversammlung  vom  18.  März  1911  beschränkte  sich  deshalb  darauf  förmlich
auszusprechen,  daß  der  Beamtenunterstützungsfonds  wie  bisher  so  für  alle  Zeiten  von
dem  übrigen  Geschäftsvermögen  der  Bank  getrennt  anzulegen  und  zu  verwalten  und  daß
der  durch  die  Beiträge  zur  Reichsangestelltenversicherung  nicht  in  Anspruch  genommene
Teil  der  Erträgnisse  zu  einer  Zusatzfürsorge  zu  verwenden  sei.  Im  Oktober  1911,  als  die
endgültige  Fassung  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  vorausgesehen  werden  konnte
und  außerdem  begründete  Aussicht  bestand,  daß  der  Beamtenversicherungsverein  des
Deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes  a.  G.  als  Ersatzeinrichtung  im  Sinne  des  Gesetzes
zugelassen  werden  würde,  trat  die  Bank  mit  ihren  sämtlichen  Beamten  und  Angestellten
diesem  Vereine  bei.  Die  Beamten  haben  an  den  Verein  Beiträge  nicht  zu  leisten.
DIE  ERBEN  VON  CLEMM-STIFTUNG  geht  auf  Zuwendungen  zurück,  die  die  Erben
unseres  verstorbenen  langjährigen  Aufsichtsratsvorsitzenden  im  Betrage  von  42  116,82  M.
im  Jahre  1911  der  Bank  mit  der  Bestimmung  gemacht  haben,  daß  die  Erträgnisse  zur  Unterstützung ­
  hilfsbedürftiger  Beamten  und  deren  Familienangehörigen  in  Fällen  von  Krankheit ­
  oder  unverschuldeter  Notlage  Verwendung  finden  sollen.  Das  Stiftungskapital  ist
Ende  1912  auf  44920,20  M.  angewachsen.
SONSTIGE  WOHLFAHRTSAUFWENDUNGEN.  Die  sämtlichen  Beamten  der  Bank
sind  auf  Kosten  des  Instituts  seit  dem  Jahre  1891  bei  einer  privaten  Versicherungsgesellschaft ­
  gegen  Unfall  versichert.  Die  gesamte  Versicherungssumme  betrug  1912  1  516000  M.,
die  letzte  Jahresprämie  1  393,57  M.  Auch  hat  die  Bank  von  jeher  die  den  Arbeitnehmer
treffenden  Beiträge  zur  Reichs-Kranken-  und  Invalidenversicherung  selbst  getragen.  Seit
einiger  Zeit  hat  sie  ferner  die  Kosten  der  freiwilligen  Weiterversicherung  nach  dem  Invalidenversicherungsgesetze ­
  für  jene  Beamten  übernommen,  die  infolge  Überschreitens  der  gesetzlichen ­
  Gehaltsgrenze  aus  der  versicherungspflichtigen  Beschäftigung  ausgeschieden  sind.
            
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