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Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen
b. Dresden.
ARBEITERPENSIONSKASSE. Diese Kasse, welche im Jahre 1885 von der bis dahin
bestehenden „Kranken- und Pensionskasse“ abgetrennt wurde, verfügt gegenwärtig über
ein Vermögen von rund 700 000 M., angelegt in mündelsicheren Wertpapieren. Mitglieder
der Kasse können alle in die Fabrik eintretenden Arbeiter werden. Die Beiträge werden
nach Verdienstklassen erhoben, und zwar beträgt der niedrigste Satz 25 Pf., der höchste
Satz 90 Pf. pro Woche. Die Firma steuert auf Grund der Satzungen die Hälfte der von
den Mitgliedern zu leistenden Beiträge bei; außerdem sind bisher der Kasse aus dem jährlichen
Geschäftsgewinn des Werkes größere Zuwendungen gemacht worden — in den
letzten beiden Jahren 1911 und 1912 je 50 000 M.
Die Mitglieder erlangen Anspruch auf Pension nach Ablauf von 10 Dienstjahren, die
Hinterbliebenen nach fünfjähriger Mitgliedschaft des verstorbenen Mitgliedes. Außerdem
zahlt die Kasse Sterbegelder, sowie für den Fall, daß die Krankheitsdauer eines Mitgliedes
26 Wochen überschreitet, bis zur 52. Krankheitswoche eine Unterstützung in Höhe der
bisher erworbenen Pensionsansprüche.
Die Pensionen selbst betragen:
nach 10
Dienstjahren
pro Jahr
M.
nach 20
Dienstjahren
pro Jahr
M.
nach 30
Dienstjahren
pro Jahr
M.
nach 40
Dienstjahren
pro Jahr
M.
I.
Klasse: Einkommen bis zu 750 M. . . .
168
252
336
420
2.
,, : von 750—1200 M
252
378
504
630
3-,,
: ,, 1200—1800 ,,
324
486
648
8lO
4-,,
: über 1800 M
432
648
864
X080
Die Witwen erhalten nach fünfjähriger Mitgliedschaft des Mannes in entsprechender
Steigerung die Hälfte vorstehender Sätze. Die Waisenrenten werden in Höhe von 36 bis
zu 72 M. pro Jahr für 1 Kind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt.
Seit dem Jahre 1885 wurden insgesamt etwa 740 000 M. an Pensionen verausgabt,
im Jahre 1912 allein 70 000 M., die sich auf 93 Pensionäre, 99 Witwen mit zusammen
85 berechtigten Kindern verteilten.
ARBEITERSCHULKASSENSTIFTUNG. Die Kasse ist begründet im Jahre 1864 und
bezahlt von den Zinsen des zurzeit rund 32 000 M. betragenden Vermögens das Schulgeld
für die Kinder bedürftiger Arbeiter des Werkes bzw. der Witwen.
DISPOSITIONSFONDS, zum Besten des Fabrikpersonals, in der Mitte der 1860 er
Jahre von den Aktionären ins Leben gerufen, besitzt ein Vermögen von rund 170 000 M.,
dessen Zinsen verwendet werden zur Unterstützung in Not geratener Arbeiter und Pensionäre,
ferner zur Aufbringung von Weihnachtsgeschenken, welche alljährlich in Form von
Naturalienzuwendungen an Arbeiter mit kinderreichen Familien verteilt werden, sowie
zu regelmäßigen Zuwendungen an frühere Arbeiter, welche nicht Gelegenheiten hatten,
genügend lange Zeit Mitglieder der jetzigen Pensionskasse zu sein.