Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Sächsische  Gußstahlfabrik  in  Döhlen
b.  Dresden.
ARBEITERPENSIONSKASSE.  Diese  Kasse,  welche  im  Jahre  1885  von  der  bis  dahin
bestehenden  „Kranken-  und  Pensionskasse“  abgetrennt  wurde,  verfügt  gegenwärtig  über
ein  Vermögen  von  rund  700  000  M.,  angelegt  in  mündelsicheren  Wertpapieren.  Mitglieder
der  Kasse  können  alle  in  die  Fabrik  eintretenden  Arbeiter  werden.  Die  Beiträge  werden
nach  Verdienstklassen  erhoben,  und  zwar  beträgt  der  niedrigste  Satz  25  Pf.,  der  höchste
Satz  90  Pf.  pro  Woche.  Die  Firma  steuert  auf  Grund  der  Satzungen  die  Hälfte  der  von
den  Mitgliedern  zu  leistenden  Beiträge  bei;  außerdem  sind  bisher  der  Kasse  aus  dem  jährlichen ­
  Geschäftsgewinn  des  Werkes  größere  Zuwendungen  gemacht  worden  —  in  den
letzten  beiden  Jahren  1911  und  1912  je  50  000  M.
Die  Mitglieder  erlangen  Anspruch  auf  Pension  nach  Ablauf  von  10  Dienstjahren,  die
Hinterbliebenen  nach  fünfjähriger  Mitgliedschaft  des  verstorbenen  Mitgliedes.  Außerdem
zahlt  die  Kasse  Sterbegelder,  sowie  für  den  Fall,  daß  die  Krankheitsdauer  eines  Mitgliedes
26  Wochen  überschreitet,  bis  zur  52.  Krankheitswoche  eine  Unterstützung  in  Höhe  der
bisher  erworbenen  Pensionsansprüche.
Die  Pensionen  selbst  betragen:

nach  10
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  20
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  30
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  40
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

I.

Klasse:  Einkommen  bis  zu  750  M.  .  .  .

168

252

336

420

2.

,,  :  von  750—1200  M

252

378

504

630

3-,,

  :  ,,  1200—1800  ,,

324

486

648

8lO

4-,,

  :  über  1800  M

432

648

864

X080

Die  Witwen  erhalten  nach  fünfjähriger  Mitgliedschaft  des  Mannes  in  entsprechender
Steigerung  die  Hälfte  vorstehender  Sätze.  Die  Waisenrenten  werden  in  Höhe  von  36  bis
zu  72  M.  pro  Jahr  für  1  Kind  bis  zur  Vollendung  des  15.  Lebensjahres  gezahlt.
Seit  dem  Jahre  1885  wurden  insgesamt  etwa  740  000  M.  an  Pensionen  verausgabt,
im  Jahre  1912  allein  70  000  M.,  die  sich  auf  93  Pensionäre,  99  Witwen  mit  zusammen
85  berechtigten  Kindern  verteilten.
ARBEITERSCHULKASSENSTIFTUNG.  Die  Kasse  ist  begründet  im  Jahre  1864  und
bezahlt  von  den  Zinsen  des  zurzeit  rund  32  000  M.  betragenden  Vermögens  das  Schulgeld
für  die  Kinder  bedürftiger  Arbeiter  des  Werkes  bzw.  der  Witwen.
DISPOSITIONSFONDS,  zum  Besten  des  Fabrikpersonals,  in  der  Mitte  der  1860  er
Jahre  von  den  Aktionären  ins  Leben  gerufen,  besitzt  ein  Vermögen  von  rund  170  000  M.,
dessen  Zinsen  verwendet  werden  zur  Unterstützung  in  Not  geratener  Arbeiter  und  Pensionäre,
ferner  zur  Aufbringung  von  Weihnachtsgeschenken,  welche  alljährlich  in  Form  von
Naturalienzuwendungen  an  Arbeiter  mit  kinderreichen  Familien  verteilt  werden,  sowie
zu  regelmäßigen  Zuwendungen  an  frühere  Arbeiter,  welche  nicht  Gelegenheiten  hatten,
genügend  lange  Zeit  Mitglieder  der  jetzigen  Pensionskasse  zu  sein.
            
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