Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen b. Dresden. 297*
GRAHL-STIFTUNG, von dem langjährigen früheren Generaldirektor Richard Grahl
1893 mit 5000 M. begründet und gegenwärtig auf 6000 M. angewachsen, kommt alljährlich
bedürftigen Witwen von Werksarbeitern zugute.
KRONPRINZ-GEORG-STIFTUNG, zu welcher der Vorsitzende des Aufsichtsrates,
Herr Kommerzienrat Konsul Täubrich in Dresden, anläßlich des Besuches Sr. Majestät
des Königs Friedrich August von Sachsen am 9. März 1905 durch Überweisung von 10 000 M.
den Grundstock legte. Die Zinsen der Stiftung, deren Vermögen zurzeit 30 000 M. beträgt,
dienen dazu, bedürftige Kinder der Beamten und Arbeiter in Sommerfrischen unterzubringen.
Im Jahre 1912 konnten 36 Kinder auf die Dauer von 3 Wochen in gesund gelegenen
Gegenden untergebracht werden, während 40 weitere Kinder an einer Milchpflege
in der Heimat teilnahmen.
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG, die aus dem eben erwähnten Anlasse
vom Werke selbst ins Leben gerufen wurde. Die Zinsen dieser jetzt mehr als 30 000 M.
betragenden Stiftung finden zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Beamter
und Arbeiter der Fabrik Verwendung.
BEAMTENPENSIONSKASSE, im Jahre 1897 begründet, verfügt zurzeit über ein Vermögen
von rund 570 000 M. Auch dieser Kasse werden aus dem jährlichen Geschäftsgewinn
namhafte Beträge zugeführt, in den letzten beiden Jahren 1911 und 1912 je 40000 M.
Sämtliche Stiftungskapitalien, sowie der größte Teil des Vermögens der Beamtenpensionskasse
sind im Geschäfte angelegt und werden von der Firma mit 5 % verzinst.
Für Wohlfahrtszwecke wurden im letzten Geschäftsjahre 1911/12 außer den verbrauchten
Zinsen obiger Stiftungskapitalien folgende Beträge verausgabt:
29 204 M. für die Krankenversicherung
16 664 ,, ,, Alters- und Invalidenversicherung
34 281 ,, ,, Unfallversicherung
24 587 ,, ,, Arbeiterpensionskassen
außerdem wurden aus dem Geschäftsgewinn zugewendet:
40 000 M. der Beamtenpensionskasse
50 000 ,, ,, Arbeiterpensionskasse
in Summa: 194 736 M.
Von diesem Betrage entfallen 80 149 M. auf die gesetzliche Zwangsversicherung und
114587M. auf freiwillige Zuwendungen.
In der gleichen Zeit wurden seitens des Werkes noch rund 6500 M. aufgewendet für
sonstige gemeinnützige und der allgemeinen Wohlfahrt dienende Zwecke, wie für Gemeindediakonien,
für ein Freibett im ,,Krug-von-Nidda-Haus“, für Walderholungsstätten, nationale
Jugendpflege, hauswirtschaftlichen Unterricht, Jugendbund, Kinderbewahranstalten u. a.
KANTINE. Unter den zum Besten der Arbeiter geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen
der Sächsischen Gußstahlfabrik ist außer einem Zellen- und Brausebad auch die aus Werksmitteln
gegründete Kantine zu nennen, die zu billigen Preisen Getränke und Lebensmittel,
sowie kräftiges Mittagsessen verabreicht. Der hier erzielte Reingewinn fließt ausschließlich
den für die Arbeiterschaft errichteten Kassen zu.
ERHOLUNGSURLAUB. Des ferneren wäre noch zu bemerken, daß unser Werk
einen Erholungsurlaub für die Arbeiterschaft vorgesehen hat in folgender Form: Alle Leute,
die das 24. Lebensjahr erreicht haben, erhalten Urlaub, und zwar:
1. bei einem Dienstalter von
über
3 bis mit
8 Jahren 3
Tage
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ff
8 » >>
20 ,, 4
ff
3* »» >> >> >)
Jeder Urlaubstag wird dabei mit maximal
ff
4 M.
vergütet.
20 „ 5
ff