Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten, 
München. 
1. BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Brauerei hat ihre eigene Betriebskrankenkasse 
und zahlt hierzu anstatt des gesetzlich vorgeschriebenen einen Drittels aus eigenen Mitteln 
zwei Drittel der Mitgliederbeiträge. 
2. UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse, eine Stiftung des Vorbesitzers der Brauerei, 
des Herrn Kommerzienrats Gabriel Sedlmayr und seiner Gattin Anna Sedlmayr, aus dem 
Jahre 1874 in Höhe von 30 000 M., unterstützt Angestellte jeder Art, welche sich im Dienste 
so erheblich beschädigten, daß sie erwerbsunfähig oder stark erwerbsbeschränkt werden, 
soweit nicht die gesetzliche Versicherungspflicht einzugreifen hat oder in Fällen, wo diese 
ungenügend erscheint. Des weiteren erhalten Unterstützung Bedienstete mit mindestens 
20jähriger Dienstzeit, die sich infolge von Krankheiten oder Körperschwäche keinen er 
heblichen Verdienst verschaffen können, ebenso Witwen der durch Unfall getöteten oder 
infolge der erhaltenen Verletzungen verstorbenen Bediensteten. 
3. STATUT FÜR BEDIENSTETE. An Stelle einer Pensionskasse errichtete 1892 die 
Firma ein Statut für Bedienstete, Arbeiter und Dienstboten, das Zulagen zu den Renten 
leistet, welche der Betreffende nach Maßgabe der Gesetze über Alters- und Invaliditäts 
rente, nach den Unfallgesetzen, nach Reichshaftpflichtgesetz und aus der Gabriel- und 
Anna-Sedlmayrschen-Stiftung bezieht, und zwar derart, daß bei Bediensteten mit 
mindestens 10 jähriger Dienstzeit die Daraufzahlungen so bemessen werden, daß ein monat 
licher Gesamtbezug von 30—85 M. resultiert. Die Höhe dieses Gesamtbezuges steigt einer 
seits nach der Höhe des zuletzt bezogenen Lohnes, andererseits nach der Länge der Dienst 
jahre. Unterstützungsbedürftige Witwen erhalten die Hälfte des jeweiligen Be 
trages; einfache Waisen erhalten den 4.Teil des Witwengehaltes und Doppelwaisen 
dessen 3. Teil, mindestens aber 7 M. pro Monat. Die Bezüge der Waisen enden mit dem 
zurückgelegten 15. Jahr. Bis 1. Januar 1913 ausbezahlte Beträge: 430000 M. 
4. JOHANN-SEDLMAYR-STIFTUNG. Dieselbe, errichtet 1901 von den Erben des 
früheren Mitinhabers der Brauerei, des Herrn Kommerzienrat Johann Sedlmayr, mit 
einem Kapitale von 150 000 M., schafft Hilfe in unverschuldeten außergewöhnlichen Be 
dürfnisfällen für Bedienstete der Brauerei mit mindestens 2jähriger Dienstzeit, für deren 
Ehefrauen sowie Kinder unter 16 Jahren. 
5. WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. An Wohlfahrtseinrichtungen stellt die Firma 
ihren Arbeitnehmern selbstverständlich auch die für die Freizeit nötigen Aufenthalts-, Um 
kleide- und Waschräume, sowie ein großes modernes Brausebad kostenlos zur Ver 
fügung, außerdem einen großen Speisesaal, in dem die Leute gegen mäßige Preise 
ihre Mahlzeiten einnehmen können. In 6 eigenen, direkt an die Brauerei anstoßenden 
3 stockigen Wohngebäuden, diezwar nicht als direkte Arbeiterhäuser erbaut wurden, sowie 
in den übrigen in der Stadt zerstreuten eigenen Anwesen gewährt die Brauerei ihren Ar 
beitern wesentliche Mieterleichterungen.
	        
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