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Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten,
München.
1. BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Brauerei hat ihre eigene Betriebskrankenkasse
und zahlt hierzu anstatt des gesetzlich vorgeschriebenen einen Drittels aus eigenen Mitteln
zwei Drittel der Mitgliederbeiträge.
2. UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse, eine Stiftung des Vorbesitzers der Brauerei,
des Herrn Kommerzienrats Gabriel Sedlmayr und seiner Gattin Anna Sedlmayr, aus dem
Jahre 1874 in Höhe von 30 000 M., unterstützt Angestellte jeder Art, welche sich im Dienste
so erheblich beschädigten, daß sie erwerbsunfähig oder stark erwerbsbeschränkt werden,
soweit nicht die gesetzliche Versicherungspflicht einzugreifen hat oder in Fällen, wo diese
ungenügend erscheint. Des weiteren erhalten Unterstützung Bedienstete mit mindestens
20jähriger Dienstzeit, die sich infolge von Krankheiten oder Körperschwäche keinen er
heblichen Verdienst verschaffen können, ebenso Witwen der durch Unfall getöteten oder
infolge der erhaltenen Verletzungen verstorbenen Bediensteten.
3. STATUT FÜR BEDIENSTETE. An Stelle einer Pensionskasse errichtete 1892 die
Firma ein Statut für Bedienstete, Arbeiter und Dienstboten, das Zulagen zu den Renten
leistet, welche der Betreffende nach Maßgabe der Gesetze über Alters- und Invaliditäts
rente, nach den Unfallgesetzen, nach Reichshaftpflichtgesetz und aus der Gabriel- und
Anna-Sedlmayrschen-Stiftung bezieht, und zwar derart, daß bei Bediensteten mit
mindestens 10 jähriger Dienstzeit die Daraufzahlungen so bemessen werden, daß ein monat
licher Gesamtbezug von 30—85 M. resultiert. Die Höhe dieses Gesamtbezuges steigt einer
seits nach der Höhe des zuletzt bezogenen Lohnes, andererseits nach der Länge der Dienst
jahre. Unterstützungsbedürftige Witwen erhalten die Hälfte des jeweiligen Be
trages; einfache Waisen erhalten den 4.Teil des Witwengehaltes und Doppelwaisen
dessen 3. Teil, mindestens aber 7 M. pro Monat. Die Bezüge der Waisen enden mit dem
zurückgelegten 15. Jahr. Bis 1. Januar 1913 ausbezahlte Beträge: 430000 M.
4. JOHANN-SEDLMAYR-STIFTUNG. Dieselbe, errichtet 1901 von den Erben des
früheren Mitinhabers der Brauerei, des Herrn Kommerzienrat Johann Sedlmayr, mit
einem Kapitale von 150 000 M., schafft Hilfe in unverschuldeten außergewöhnlichen Be
dürfnisfällen für Bedienstete der Brauerei mit mindestens 2jähriger Dienstzeit, für deren
Ehefrauen sowie Kinder unter 16 Jahren.
5. WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. An Wohlfahrtseinrichtungen stellt die Firma
ihren Arbeitnehmern selbstverständlich auch die für die Freizeit nötigen Aufenthalts-, Um
kleide- und Waschräume, sowie ein großes modernes Brausebad kostenlos zur Ver
fügung, außerdem einen großen Speisesaal, in dem die Leute gegen mäßige Preise
ihre Mahlzeiten einnehmen können. In 6 eigenen, direkt an die Brauerei anstoßenden
3 stockigen Wohngebäuden, diezwar nicht als direkte Arbeiterhäuser erbaut wurden, sowie
in den übrigen in der Stadt zerstreuten eigenen Anwesen gewährt die Brauerei ihren Ar
beitern wesentliche Mieterleichterungen.