Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Sunlight  Seifenfabrik  G.  m.  b.  H.,
Mannheim-Rheinau.

Wenn  auch  ihr  Stammhaus  seinen  Sitz  in  England  hat,  so  ist  doch  die  Sunlight  Seifenfabrik ­
  G.  m.  b.  H.  in  Mannheim-Rheinau  eine  selbständige  deutsche  Gesellschaft,  an  der
deutsches  Kapital  beteiligt  ist  und  die  mit  einzelnen  Ausnahmen  nur  Deutsche  in  ihrer  Geschäftsleitung, ­
  ihrem  kaufmännischen  und  technischen  Betrieb  beschäftigt.
Gleichzeitig  ist  sie  eine  der  53  Tochtergesellschaften  der  Firma  Lever  Brothers  Limited
in  Port  Sunlight  (England),  die  in  allen  Teilen  der  Welt  Seifen-,  Glyzerin-,  Alkalifabriken,
Ölplantagen  und  Ölmühlen,  —  für  Herstellung  ihres  Eigenbedarfs  auch  Druckereien
und  Kistenfabrikation  betreibt  und  eigene  Werften  und  Ozeandampfer  besitzt.
Der  Gründer  des  Stammhauses,  Sir  William  H.  Lever  Bart.,  hat  dadurch,  daß  er,  der
frühere  kleine  Kolonialwarengrossist,  sein  Weltunternehmen  ins  Leben  rief  und  bis  zu
seiner  gegenwärtigen  Ausdehnung  und  Blüte  emporführte,  in  unbestreitbarer  Weise  gezeigt, ­
  daß  er  ein  kaufmännisches  Genie  ist.  Daß  er  daneben  auch  für  seine  Angestellten
ein  warmfühlendes  Herz  hat  und  in  dem  Wohlergehen  und  der  Zufriedenheit  des  von  ihm
beschäftigten  Heeres  von  Beamten  und  Arbeitern  eine  Hauptbedingung  seines  eigenen
geschäftlichen  Vorwärtsschreitens  erblickt,  das  hat  er  durch  die  von  ihm  in  Port  Sunlight
aus  Geschäftsmitteln  erbaute
GARTENSTADT  dargetan,  in  der  die  Errichtung  und  Unterhaltung  der  Kirche,  Schule,
eines  im  Freien  angelegten  öffentlichen  Schwimmbades,  eines  Kunstmuseums,  eines  Konzert- ­
  und  Vortragsaales  und  alles  das  von  der  Firma  bestritten  wird,  was  das  Leben  angenehm ­
  und  schön  macht.  Der  Genuß  der  Gartenstadt  konnte  den  zahlreichen  Tochtergesellschaften ­
  bis  heute  noch  nicht  verschafft  werden.
SPEISEANSTALT.  Was  insbesondere  die  Sunlight  Seifenfabrik  betrifft,  so  dürfte  als
erste  Wohlfahrtseinrichtung  die  Speiseanstalt  angesehen  werden.  Diese  ist  in  einem  eigenen
auf  dem  Fabrikgelände  erbauten  Haus  untergebracht  und  enthält  2  große  Speisesäle  für
männliche  und  weibliche  Arbeiter,  2  geräumige  Speisezimmer  für  kaufmännische  und  technische ­
  Beamte  sowie  Beamtinnen,  1  Speisezimmer  für  die  Geschäftsleitung  und  ein  Lesezimmer ­
  mit  Erholungsraum.  Zum  Preise  von  35  Pf.  werden  hier  in  der  Mittagszeit
einfache,  aber  sorgfältig  zubereitete  Vollmahlzeiten,  zu  deren  Gestehungskosten  von  seiten
der  Firma  eine  sehr  bedeutende  Summe  alljährlich  zugeschossen  wird,  den  Angestellten
und  Arbeitern  verabreicht.  Auch  Frühstück  und  Vesper  sind  hier  erhältlich.
WANNEN-  UND  BRAUSEBÄDER.  Ebenfalls  dem  leiblichen  Wohl  der  Arbeiter  dienen
gutausgestattete  Wannen-  und  Brausebäder,  die  den  Arbeitern  nach  Schluß  der  Arbeit
kostenlos  zur  Verfügung  stehen.
Wenn  die  vorgenannten  Fürsorgemaßnahmen  der  Gesundheit  und  Behaglichkeit  der
Angestellten  zugute  kommen,  so  wurden  die  weiterhin  kurz  beschriebenen  Einrichtungen
aus  der  Erwägung  heraus  getroffen,  daß  das  Lohnsystem  auch  in  Verbindung  mit  der
staatlichen  sozialen  Versicherung  nicht  ausreiche,  um  die  Beamten  und  Arbeiter  für  besondere ­
  Tüchtigkeit  und  Bemühungen  usw.  zu  entlohnen  und  sie  ferner  gegen  Entbehrungen
oder  sogar  Not  zu  schützen,  wenn  Alter,  Krankheit  oder  frühzeitige  Erlahmung  der  Arbeitskraft ­
  sie  nötigen,  sich  weiterer  Erwerbstätigkeit  zu  enthalten.
ANGESTELLTEN  -  ALTERSUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zuerst  wurde  zu  diesem
Zwecke  die  Angestellten-Altersunterstützungskasse  ins  Leben  gerufen.  Durch  sie  wird  seit
dem  1.  Januar  1905  den  männlichen  und  weiblichen  Angestellten  und  Arbeitern  der  Firma,
die  ihr  die  besten  Jahre  ihres  Lebens  gewidmet  haben,  aus  freien  Stücken  und  ohne  Beitragsleistung ­
  von  ihrer  Seite  in  Form  einer  Jahresrente  eine  Fürsorge  zuteil.  Die  Rente
ist  entweder  Alters-  oder  Invalidenrente.  Beide  setzen  eine  wenigstens  20jährige  Tätigkeit
            
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