Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H., Mannheim-Rheinau. 349*
bei der Gesellschaft voraus, die Altersrente bei männlichen Angestellten ein Alter von 65,
bei weiblichen ein solches von 60 Jahren, die Invalidenrente Aufgabe der Tätigkeit infolge
unverschuldeter Invalidität. Die Rente beläuft sich auf 25—50% des letzten Jahresgehalts
oder Lohns bis zu 2000 M. Stirbt ein Rentenempfänger oder ein im Falle eintretender
Invalidität zum Rentenempfang berechtigter Angestellter, so erhält nunmehr seine Witwe
eine Rente in Höhe von 50 % der ihrem Manne zugestandenen oder sonst zustehenden
Rente und etwaige Kinder je 10 % derselben bis zum Gesamtbetrag von 1000 M. Unter Um
ständen wird auch zugunsten eines Angestellten statt der Rente eine einmalige Abfindungs
summe gewährt werden.
MITTEILHABERSCHAFTSSTIFTUNG. Eine bedeutend reichlicher und länger fließende
Einkommens- und Sicherungsquelle als die Angestellten-Unterstützungskasse ist die von
dem Inhaber der Aktienmehrheit der Firma Lever Brothers Limited, Sir William Hesketh
Lever in Port Sunlight, zugunsten der Angestellten und Arbeiter des Stammhauses wie der
Tochter- und Schwestergesellschaften errichtete Mitteilhaberschaftsstiftung, die am 1. Mai
1909 mit einem Kapital von 10 000 000 M. gegründet wurde. Während die Altersunter
stützung für die aktiv tätigen Angestellten keinerlei Vorteile bietet, ist die Mitteilhaber
schaftsstiftung auf der Idee aufgebaut, daß das gegenwärtig überall angewandte Lohn
system allein nicht in der Lage ist, den Trieb des einzelnen, seine Lage ständig zu bessern,
so in den Dienst des Unternehmens zu stellen, wie es möglich ist, wenn der Arbeitnehmer
nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch einen Anteil am Geschäftsgewinn erhält. Denn
durch die Beteiligung am erzielten Reinüberschuß bekommt der Angestellte des Unter
nehmens ein Interesse daran, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten, auf möglichst schnellem
Wege das bestmögliche Arbeitsergebnis in bezug auf Menge und Güte zu erzielen und dabei
die Rohstoffe nach bestem Können auszunützen und Handwerkszeug sowie Maschinen
nach Kräften zu schonen.
Wie sich hieraus ergibt, beabsichtigte der Schöpfer der Mitteilhaberschaftsstiftung
mit ihr keineswegs eine reine Wohltätigkeitseinrichtung zu treffen und nur seine Freigebig
keit zu beweisen, erblickte vielmehr in ihr den besten Weg, die besonders treuen und aufs
Geschäftsinteresse bedachten Angestellten vor denjenigen auszuzeichnen, die sich darauf
beschränken, ,,ihre Schuldigkeit zu tun“, und dadurch die allgemeine Rentabilität des
Unternehmens zu fördern. Das Motto der Stiftung ist: „Waste not, want not“ — „Kein
Verschwenden, kein Entbehren“. Im einzelnen ist die Mitteilhaberschaftsstiftung in der
Hauptsache von folgenden Grundsätzen beherrscht:
Einen Anspruch darauf, als Mitteilhaber aufgenommen zu werden, hat kein Ange
stellter, ebensowenig wie ein Angestellter einer kleinen Firma an seinen Chef mit der Forde
rung herantreten kann: „Sie müssen mich zum Teilhaber machen.“ Aber ebenso wie
der Chef einer kleiner Firma einem tüchtigen Angestellten im Interesse des Geschäfts das
Angebot machen wird, als Associe in die Firma einzutreten, so ist bei der Mitteilhaber
schaftsstiftung des Stammhauses der Sunlight Seifenfabrik vorgesehen, alle Angestellten
und Arbeiter, die gewisse Bedingungen erfüllen, zu Mitteilhabern zu machen.
Jeder Direktor, Angestellte und Arbeiter, der wenigstens 25 Jahre alt und von unbe
scholtenem Charakter ist, und seit mindestens 5 Jahren zur Zufriedenheit der Geschäfts
leitung in den Diensten des Stammhauses, einer Schwester- oder Tochtergesellschaft steht,
kann auf sein Ansuchen und gegen schriftliche Bekräftigung der schon ohnehin bestehen
den selbstverständlichen Verpflichtung, weder Zeit noch Arbeit, weder Material noch Geld
bei der Verrichtung seiner Obliegenheiten zu vergeuden, vielmehr das Interesse der Gesell
schaft, ihrer Tochter- und Schwestergesellschaften sowie ihrer Mitteilhaber treu, redlich
und nach bestem Können und Wissen zu fördern, nach Maßgabe der Satzung als Mit-
teilhaber aufgenommen werden.
Die Aufnahme als Mitteilhaber geschieht durch Zuteilung von sogenannten Mitteil
haberschaftsgenußscheinen, deren Nennbetrag 20 M. oder ein Vielfaches von 20 M. ist.