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Verband deutscher Porzellanfabriken G. m. b. H., Berlin.
Gegen eine Beitragsleistung in Klasse
I
II
III
IV
V
von 0,60
0,48
0,36
0,18
0,12 M. wöchentlich
Krankenunterstützung von
10,—
8 —
6-
4,50
3» >> n
gewährt für eine Unterstützungsdauer bei
%
123 4jähriger Mitgliedschaft
bis 3 6 13 26 39 52 Wochen.
Außerdem an weibliche Mitglieder für den Fall ihrer Niederkunft eine einmalige Unter
stützung von
18,— M. in Klasse IV und 12,— M. in Klasse V.
Ferner erhalten die Mitglieder jährlich einen Erholungsurlaub von einer Woche, sowie
eine Urlaubsbeihilfe in Klasse
I II III IV V
von 25,— 20,— 15,— 11,25 7,50 M.
Die Arbeitslosenunterstützung für unfreiwillige Stellungslosigkeit beträgt in Klasse
und zwar bei
1
bis 3
I II III
12,— 9,60 7,20 wöchentlich
2 3 5 jähriger Mitgliedschaft
456 Wochen.
Bei Todesfällen erhält die Witwe ein Sterbegeld ausgezahlt, das dem 6 fachen Be
trag der von dem Mitgliede zuletzt bezogenen Krankenunterstützung entspricht.
Der Rechtsschutz, der den Mitgliedern in Fällen gewährt wird, die in ihrem Arbeits
verhältnis begründet sind, erstreckt sich auf Ratserteilung, sowie auf Stellung eines etwa
nötigen Rechtsbeistandes. Rechtsstreitigkeiten der Mitglieder untereinander sind vom
Rechtsschutz ausgeschlossen.
Die Entwicklung der Kasse, die anfänglich dem Widerstande und der Anfeindung
anderweitig interessierter Arbeiterorganisationen ausgesetzt war, jetzt jedoch in den Kreisen
der einsichtigen Arbeiterschaft durchaus gewürdigt wird, macht erfreuliche Fortschritte,
was an der von Jahr zu Jahr steigenden Mitgliederzahl erkennbar ist.
Es kann erwartet werden, daß diese Entwicklung auch in Zukunft anhält und eine
immer größere Zahl von Arbeitern unserer Industrie für die hier geschilderten Einrichtungen
Verständnis findet, so daß der Gedanke des Zusammenhalts zwischen den beiden in vieler
Beziehung aufeinander angewiesenen wirtschaftlichen Faktoren auch auf diese Weise
stetig gefördert wird.