Verein chemischer Fabriken in Mannheim.
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BADEANSTALT. Die Badeanstalt besitzt 40 Brause- und 120 An- und Auskleidezellen
für Arbeiter. Ferner ist eine Anzahl Kabinen mit Wannenbäder für Meister, Aufseher und
für Familienangehörige der Arbeiterschaft, sowie für die kaufmännischen und tech
nischen Beamten vorhanden. Außerdem steht eine vollständige Dampfbadeeinrichtung zur
Verfügung. Die Aufsicht führt der Bademeister. In den Sommermonaten ist die Bade
anstalt täglich geöffnet von nachmittags 3 bis abends 8 Uhr; für die Wintermonate sind
die Badetage auf Mittwoch und Samstag und die Badezeit von 3—7 Uhr festgesetzt. Die
Benützung der Badeanstalt ist unentgeltlich.
BETSAAL. Zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Koloniebewohner besteht
ein Betsaal, in welchem an Sonn- und Feiertagen Gottesdienst stattfindet.
SPARKASSE. Die Sparkasse wird vom Fabrikbureau unentgeltlich verwaltet. Zur
Benützung der Sparkasse sind die in der Fabrik beschäftigten Arbeiter und ihre Ange
hörigen jeden Alters berechtigt. Die Einzahlungen erfolgen Mittwochs und Samstags;
die niedrigste Einlage beträgt 10 Pf.; Abhebungen können ohne Kündigung jederzeit statt
finden. Die eingelegten Gelder werden teils in mündelsicheren Wertpapieren, teils bei der
Städtischen Sparkasse in Mannheim angelegt. Die anfallenden Zinsen werden alljährlich
voll an die Einleger verteilt, dem Kapital zugeschrieben und mit diesem verzinst.
DARLEHENGEWÄHRUNG. Zweck dieser Einrichtung ist die Unterstützung der
Arbeiterschaft in ihrem Bestreben, sich sozial und wirtschaftlich zu verbessern. Es werden
Darlehen gewährt für Kauf von Äcker, Baugelände, Häuser usw. Die Darlehen werden
zu einem mäßigen Zinsfuß gegeben. Die Rückzahlung hat in kleinen Wochen- oder
Monatsraten zu erfolgen.
KRANKENFÜRSORGE. Die Fabrik besitzt eine Betriebskrankenkasse. Die Kranken
kasse gewährt außer den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen an die Mitglieder, sofern
dieselben mindestens 6 Monate der Kasse angehören, auch deren Angehörigen, Frauen
und Kinder, freie ärztliche Behandlung und Arznei für die Dauer von 13 Wochen, sowie
im Falle des Todes des Mitgliedes oder eines seiner Angehörigen ein Sterbegeld von 9 bis
48 M. Für die auf der Kolonie wohnenden Arbeiter und ihre Familien, sowie für diejenigen
Arbeiter, die nicht auf der Kolonie wohnen, aber während der Arbeitszeit den Arzt konsul
tieren wollen, finden täglich von 11—12 Uhr auf der Fabrik Sprechstunden durch
den Fabrikarzt statt.
AMBULANZZIMMER. Außer dem Sprechzimmer des Arztes und einer Apotheke
ist auch ein Ambulanzzimmer vorhanden, das mit allen erforderlichen Instrumenten und
Einrichtungen versehen ist. Neben mehreren Tragbahren ist ein fahrbarer Krankentransport
wagen vorhanden. Für den Sanitätsdienst ist eine Anzahl Personen ausgebildet, die bei
Unglücksfällen sofort tätig einzugreifen haben. In den einzelnen Fabrikbetrieben sind
kleine Verbandskästen aufgestellt, um gegebenenfalls dem Verletzten unverzüglich Hilfe
leisten zu können.
WOHLFAHRTSKASSE. Zweck dieser Kasse ist, überall da helfend einzugreifen, wo
durch Krankheit, Unglücksfälle oder sonstige Schicksalsschläge Arbeiter oder deren Familien
in Not geraten sind oder zu geraten drohen, indem sie von der Kasse auf eine kürzere oder
längere Zeitdauer nach Maßgabe der Verhältnisse unterstützt werden. Aus Mitteln der
Kasse werden namentlich Unterstützungen gewährt an Arbeiter, die durch Krankheit usw.
in Not geraten sind und an bedürftige Witwen verstorbener Arbeiter. Ferner gewährt die
Kasse Beihilfe zu den Kosten für Operationen, denen sich Angehörige der Arbeiterschaft
zu unterziehen haben, soweit die Krankenkasse hierfür nicht aufzukommen hat. Die Unter
stützungen werden von Fall zu Fall gewährt und ihre Höhe je nach Lage der Sache be
messen. Zweck dieser Kasse ist außerdem die Förderung und Unterstützung von Wohl
fahrtsbestrebungen zugunsten der Arbeiterschaft.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR GANZ- UND HALBINVALIDEN. Arbeiter, die
10 Jahre in der Fabrik beschäftigt gewesen sind, erhalten, wenn sie Ganz- oder Halbinvalide
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