Verein chemischer Fabriken in Mannheim.
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und Uniformen werden von der Fabrik bestritten. Die Feuerwehr besitzt eine eigene Musikkapelle.
Diejenigen Feuerwehrleute, die 10 Jahre der Wehr angehören, erhalten von der
Fabrik ein Diplom und ein Geldgeschenk.
MUSIKKAPELLE. Zum Zwecke der Unterhaltung der Koloniebewohner und für die
Paraden und öffentlichen Aufzüge der Feuerwehr besteht eine Musikkapelle unter Leitung
eines Kapellmeisters. Dieser hat die Verpflichtung, von den in der Fabrik beschäftigten
Arbeitern und Handwerkern geeignete und für Musik befähigte Leute auszuwählen und
heranzubilden. Nach Maßgabe des Bedürfnisses sind mit der gesamten Kapelle gemeinsam
Proben zu veranstalten. Einmal in der Woche ist es gestattet, die Proben schon um
11V 4 Uhr vormittags zu beginnen; die Erlaubnis hierzu wird auch dann gegeben, wenn
für besondere Anlässe mehrmals Proben unter der Woche nötig sind. Erforderlichenfalls
sind täglich 2 Übungsstunden mit den Musiklehrlingen abzuhalten und fallen solche in die
Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends. Soweit es die Interessen der Fabrik zulassen, ist
es der Kapelle gestattet, öffentliche Aufführungen zu veranstalten.
ERHOLUNGSURLAUB. Arbeiter, die keine Nachtschicht und keine sonntägliche
Wechselschicht haben, erhalten:
nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 3 Tage
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Urlaub bei Vergütung des Tagelohnes.
Arbeiter, die Tag- und Nachtschicht und sonntägliche Wechselschicht verrichten, erhalten:
nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 2 Tage
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Urlaub bei Vergütung des durchschnittlichen Schichtverdienstes der letzten 6 Wochen.
Den Beamten wird alljährlich Urlaub gewährt, dessen Dauer sich nach Maßgabe ihrer
Dienstzeit und Rangstellung richtet.
KAFFEEKÜCHE. Während der Sommermonate wird den an den Dampfkesseln und
Feuerungen usw. beschäftigten Arbeitern Kaffee in genügender Menge unentgeltlich verabfolgt.
Auch an die übrigen Arbeiter wird Kaffee gegen eine kleine Gebühr abgegeben, um
dem Alkoholgenuß nach Möglichkeit zu steuern. Das Kochen des Kaffees geschieht in
einer für diesen Zweck besonders eingerichteten Küche vermittels eines Kochapparates.
Mit der Zubereitung des Kaffees ist ein Arbeiter betraut. Die Abgabe erfolgt an bestimmten
Tagesstunden gegen Ablieferung einer Kaffeemarke.
ABGABE VON KARTOFFELN, KOHLEN UND DÜNGEMITTELN. An die Arbeiter
werden Kartoffeln und Hausbrandkohlen zum Selbstkostenpreis gegen ratenweise Bezahlung
verabfolgt. Ferner werden unter den gleichen Bedingungen an diejenigen Arbeiter, die landwirtschaftliche
Grundstücke besitzen und solche selbst bebauen, Düngemittel abgelassen.
ACKERVERPACHTUNG. Die um die Fabrik herumliegenden Äcker, die fortdauernd
in einem kulturfähigen Zustande gehalten werden, werden alljährlich zur Bebauung und
Nutznießung gegen eine geringe Gebühr an die Arbeiter verpachtet.
VERSCHIEDENES. Diejenigen Arbeiter, die ununterbrochen 25 Jahre im Dienste
der Fabrik beschäftigt gewesen sind, erhalten ein Diplom und ein größeres Geldgeschenk.
Arbeiter, die 30 Dienstjahre zählen, erhalten anläßlich der Verleihung der staatlichen
Verdienstmedaille ebenfalls ein Geldgeschenk.
Mit der Überreichung ist in beiden Fällen eine kleinere Festlichkeit verbunden.
Einem alten Gebrauch gemäß werden diejenigen Arbeiter, die die Nachtschicht am
Vorabend des Weihnachtsfestes und die Tagschicht am ersten Weihnachtstage zu machen
haben, auf Kosten der Fabrik im Kantinensaal bewirtet.
Am Leichenbegängnis von Arbeitern, die längere Zeit im Dienste der Fabrik gestanden
haben, nimmt die Musikkapelle teil.
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