Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

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und  Uniformen  werden  von  der  Fabrik  bestritten.  Die  Feuerwehr  besitzt  eine  eigene  Musikkapelle. ­
  Diejenigen  Feuerwehrleute,  die  10  Jahre  der  Wehr  angehören,  erhalten  von  der
Fabrik  ein  Diplom  und  ein  Geldgeschenk.
MUSIKKAPELLE.  Zum  Zwecke  der  Unterhaltung  der  Koloniebewohner  und  für  die
Paraden  und  öffentlichen  Aufzüge  der  Feuerwehr  besteht  eine  Musikkapelle  unter  Leitung
eines  Kapellmeisters.  Dieser  hat  die  Verpflichtung,  von  den  in  der  Fabrik  beschäftigten
Arbeitern  und  Handwerkern  geeignete  und  für  Musik  befähigte  Leute  auszuwählen  und
heranzubilden.  Nach  Maßgabe  des  Bedürfnisses  sind  mit  der  gesamten  Kapelle  gemeinsam ­
  Proben  zu  veranstalten.  Einmal  in  der  Woche  ist  es  gestattet,  die  Proben  schon  um
11V 4  Uhr  vormittags  zu  beginnen;  die  Erlaubnis  hierzu  wird  auch  dann  gegeben,  wenn
für  besondere  Anlässe  mehrmals  Proben  unter  der  Woche  nötig  sind.  Erforderlichenfalls
sind  täglich  2  Übungsstunden  mit  den  Musiklehrlingen  abzuhalten  und  fallen  solche  in  die
Zeit  von  6  Uhr  früh  bis  6  Uhr  abends.  Soweit  es  die  Interessen  der  Fabrik  zulassen,  ist
es  der  Kapelle  gestattet,  öffentliche  Aufführungen  zu  veranstalten.
ERHOLUNGSURLAUB.  Arbeiter,  die  keine  Nachtschicht  und  keine  sonntägliche
Wechselschicht  haben,  erhalten:
nach  5  Jahren  ununterbrochener  Dienstzeit  jährlich  3  Tage
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Urlaub  bei  Vergütung  des  Tagelohnes.
Arbeiter,  die  Tag-  und  Nachtschicht  und  sonntägliche  Wechselschicht  verrichten,  erhalten:
nach  3  Jahren  ununterbrochener  Dienstzeit  jährlich  2  Tage
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Urlaub  bei  Vergütung  des  durchschnittlichen  Schichtverdienstes  der  letzten  6  Wochen.
Den  Beamten  wird  alljährlich  Urlaub  gewährt,  dessen  Dauer  sich  nach  Maßgabe  ihrer
Dienstzeit  und  Rangstellung  richtet.
KAFFEEKÜCHE.  Während  der  Sommermonate  wird  den  an  den  Dampfkesseln  und
Feuerungen  usw.  beschäftigten  Arbeitern  Kaffee  in  genügender  Menge  unentgeltlich  verabfolgt. ­
  Auch  an  die  übrigen  Arbeiter  wird  Kaffee  gegen  eine  kleine  Gebühr  abgegeben,  um
dem  Alkoholgenuß  nach  Möglichkeit  zu  steuern.  Das  Kochen  des  Kaffees  geschieht  in
einer  für  diesen  Zweck  besonders  eingerichteten  Küche  vermittels  eines  Kochapparates.
Mit  der  Zubereitung  des  Kaffees  ist  ein  Arbeiter  betraut.  Die  Abgabe  erfolgt  an  bestimmten
Tagesstunden  gegen  Ablieferung  einer  Kaffeemarke.
ABGABE  VON  KARTOFFELN,  KOHLEN  UND  DÜNGEMITTELN.  An  die  Arbeiter
werden  Kartoffeln  und  Hausbrandkohlen  zum  Selbstkostenpreis  gegen  ratenweise  Bezahlung
verabfolgt.  Ferner  werden  unter  den  gleichen  Bedingungen  an  diejenigen  Arbeiter,  die  landwirtschaftliche ­
  Grundstücke  besitzen  und  solche  selbst  bebauen,  Düngemittel  abgelassen.
ACKERVERPACHTUNG.  Die  um  die  Fabrik  herumliegenden  Äcker,  die  fortdauernd
in  einem  kulturfähigen  Zustande  gehalten  werden,  werden  alljährlich  zur  Bebauung  und
Nutznießung  gegen  eine  geringe  Gebühr  an  die  Arbeiter  verpachtet.
VERSCHIEDENES.  Diejenigen  Arbeiter,  die  ununterbrochen  25  Jahre  im  Dienste
der  Fabrik  beschäftigt  gewesen  sind,  erhalten  ein  Diplom  und  ein  größeres  Geldgeschenk.
Arbeiter,  die  30  Dienstjahre  zählen,  erhalten  anläßlich  der  Verleihung  der  staatlichen
Verdienstmedaille  ebenfalls  ein  Geldgeschenk.
Mit  der  Überreichung  ist  in  beiden  Fällen  eine  kleinere  Festlichkeit  verbunden.
Einem  alten  Gebrauch  gemäß  werden  diejenigen  Arbeiter,  die  die  Nachtschicht  am
Vorabend  des  Weihnachtsfestes  und  die  Tagschicht  am  ersten  Weihnachtstage  zu  machen
haben,  auf  Kosten  der  Fabrik  im  Kantinensaal  bewirtet.
Am  Leichenbegängnis  von  Arbeitern,  die  längere  Zeit  im  Dienste  der  Fabrik  gestanden
haben,  nimmt  die  Musikkapelle  teil.

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