Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Verein  für  chemische
in  Mainz.

Industrie

Der  Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz,  heute  das  Verkaufsbureau  Frankfurt ­
  a.  M.,  die  Zentralverarbeitungsfabrik  Mainz-Mombach  und  die  Verkohlungen  in  Preußen  :
Greifenhagen,  Lorch,  Neheim,  Oeventrop,  Züschen  und  Lohe,  in  Bayern:  Laufach,  in
Hessen:  Friedrichshütte,  in  Baden:  Wittichen,  in  Oldenburg:  Brücken  und  in  Rußland:
die  chemische  Fabrik  Sosnovice  umfassend,  wurde  im  Jahre  1865  durch  den  Zusammenschluß ­
  mehrerer  Firmen  gegründet.
Das  Aktienkapital  beträgt  zurzeit  3  600  000  M.
Die  Firma  beschäftigt  sich  hauptsächlich  mit  der  Verkohlung  von  Holz  und  der
Verarbeitung  der  hierbei  gewonnenen  Produkte.  Als  wesentlichste  Fabrikate  kommen  in
Betracht  Holzkohle,  Essigsäure,  Methylalkohol  (Holzgeist),  Formaldehyd,  Aceton,  essigsaure
Salze  usw.
Die  Zahl  der  Beamten  beträgt  etwa  70,  die  der  Arbeiter  etwa  1100.
Bald  nach  seiner  Gründung  wandte  die  Firma  ihr  Interesse  den  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  zu,  also  schon  viel  früher  als  gesetzliche  Regelungen  bestanden.
HILFSKASSE.  Im  Jahre  1870  wurde  eine  Hilfskasse  für  die  Arbeiter  errichtet,
welche  die  Aufgaben  einer  schon  bestehenden  Krankenkasse  übernahm,  dabei  aber  auch
den  Arbeitern  und  ihren  Angehörigen  Pensionen  gewährte.  Die  Beiträge  der  Arbeiter  waren
25  Pf.  pro  Woche  für  den  Mann,  10  Pf.  für  die  Frau  und  5  Pf.  für  jedes  Kind.  Das  Gleiche
zahlte  die  Firma.  Dafür  leistete  die  Kasse  freien  Arzt  und  Arznei,  eine  Mark  Tagegeld  bis
zu  3  Monaten,  Sterbegeld  und  Pension  von  300  M.  für  durch  den  Betrieb  verursachte
Erwerbsunfähigkeit,  ohne  Rücksicht  darauf,  wie  lange  das  Mitglied  schon  der  Kasse  angehört ­
  hatte.  Bei  Erwerbsunfähigkeit,  die  in  keinem  Zusammenhang  mit  der  Arbeit  stand,
wurden  bei  mindestens  10jähriger  Mitgliedschaft  180  M.  jährliche  Pension  gewährt.  Witwen ­
  von  Arbeitern,  welche  mehr  wie  10  Jahre  im  Dienst  waren,  hatten  Anspruch  auf
Pensionen  von  45—150  M.  jährlich.
Es  war  hier  also  schon  im  wesentlichen  alles  das  verwirklicht,  was  erst  viel  später
durch  die  vom  Staat  geforderten  Krankenkassen  und  Unfallversicherungen  geleistet  wurde
und  darüber  hinaus  eine  Pensionsberechtigung,  welche  jetzt  erst  für  die  Angestellten  durchgeführt ­
  wird.
Außer  den  erwähnten  Leistungen  durfte  die  Kasse  auch  in  besonderen  Fällen  von  Krankheit ­
  oder  sonstiger  Not  außerordentliche  Unterstützungen  geben,  wenn  dies  von  dem  Arbeitervorstand ­
  der  Kasse  beantragt  wurde.
            
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