Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Verein für chemische 
in Mainz. 
Industrie 
Der Verein für chemische Industrie in Mainz, heute das Verkaufsbureau Frank 
furt a. M., die Zentralverarbeitungsfabrik Mainz-Mombach und die Verkohlungen in Preußen : 
Greifenhagen, Lorch, Neheim, Oeventrop, Züschen und Lohe, in Bayern: Laufach, in 
Hessen: Friedrichshütte, in Baden: Wittichen, in Oldenburg: Brücken und in Rußland: 
die chemische Fabrik Sosnovice umfassend, wurde im Jahre 1865 durch den Zusammen 
schluß mehrerer Firmen gegründet. 
Das Aktienkapital beträgt zurzeit 3 600 000 M. 
Die Firma beschäftigt sich hauptsächlich mit der Verkohlung von Holz und der 
Verarbeitung der hierbei gewonnenen Produkte. Als wesentlichste Fabrikate kommen in 
Betracht Holzkohle, Essigsäure, Methylalkohol (Holzgeist), Formaldehyd, Aceton, essigsaure 
Salze usw. 
Die Zahl der Beamten beträgt etwa 70, die der Arbeiter etwa 1100. 
Bald nach seiner Gründung wandte die Firma ihr Interesse den Wohlfahrtseinrich 
tungen zu, also schon viel früher als gesetzliche Regelungen bestanden. 
HILFSKASSE. Im Jahre 1870 wurde eine Hilfskasse für die Arbeiter errichtet, 
welche die Aufgaben einer schon bestehenden Krankenkasse übernahm, dabei aber auch 
den Arbeitern und ihren Angehörigen Pensionen gewährte. Die Beiträge der Arbeiter waren 
25 Pf. pro Woche für den Mann, 10 Pf. für die Frau und 5 Pf. für jedes Kind. Das Gleiche 
zahlte die Firma. Dafür leistete die Kasse freien Arzt und Arznei, eine Mark Tagegeld bis 
zu 3 Monaten, Sterbegeld und Pension von 300 M. für durch den Betrieb verursachte 
Erwerbsunfähigkeit, ohne Rücksicht darauf, wie lange das Mitglied schon der Kasse ange 
hört hatte. Bei Erwerbsunfähigkeit, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stand, 
wurden bei mindestens 10jähriger Mitgliedschaft 180 M. jährliche Pension gewährt. Wit 
wen von Arbeitern, welche mehr wie 10 Jahre im Dienst waren, hatten Anspruch auf 
Pensionen von 45—150 M. jährlich. 
Es war hier also schon im wesentlichen alles das verwirklicht, was erst viel später 
durch die vom Staat geforderten Krankenkassen und Unfallversicherungen geleistet wurde 
und darüber hinaus eine Pensionsberechtigung, welche jetzt erst für die Angestellten durch 
geführt wird. 
Außer den erwähnten Leistungen durfte die Kasse auch in besonderen Fällen von Krank 
heit oder sonstiger Not außerordentliche Unterstützungen geben, wenn dies von dem Arbeiter 
vorstand der Kasse beantragt wurde.
	        
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