Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Villeroy & Boch, Mettlach. 
395 
Die Pension berechnet sich nach 5 Mitgliedsjahren mit 15 % des Letztgehaltes und 
steigt während 30 weiteren Jahren mit 2 % für das Jahr, so daß mit 35 Mitgliedsjahren die 
Höchstpension mit 75 % des Letztgehaltes erreicht wird. 
Die Witwe eines Mitgliedes oder eines Pensionierten erhält die Hälfte der ihrem Manne 
zugestandenen Pension als Witwengeld. 
Für die Kinder eines Mitgliedes oder Pensionärs werden die Waisengelder an die 
Witwe bzw. an den Vormund gezahlt nach folgenden Sätzen: 
a) wenn die Mutter noch lebt: 
für 1 und 2 Kinder 2 /i& 
»» 3 ,, 4 >> 3 /i2 
für mehr als 4 ,, V12 
des dem Vater zugestandenen Pensionsbetrages; 
b) wenn beide Eltern tot sind, für jedes Kind 2 / 12 , zusammen jedoch nicht mehr als 
s / 4 des dem Vater zugestandenen Pensionsbetrages. 
Die Mittel der Kasse werden aufgebracht: 
1. durch Eintrittsgeld (ein halbes Monatsgehalt), 
2. durch ordentliche Beiträge der Mitglieder (6% des Jahresgehaltes), 
3. durch Zuschüsse der Firma in gleicher Höhe, 
4. durch die Zinsen des Vermögens, 
5. durch sonstige Zuwendungen. 
Das Höchstgehalt, nach welchem Beiträge eingezahlt und Pensionen berechnet werden, 
beträgt 6000 M. 
Das Vermögen der Kasse betrug am 1. Januar 1913 1 509 223,77 M.; außerdem ist 
auf Veranlassung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung eine Sicherheits 
hypothek von 1 Million Mark auf die der Firma gehörige Dresdener Fabrik zugunsten der 
Pensionskasse eingetragen worden. 
Augenblicklich schweben Verhandlungen mit dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für 
Privatversicherung wegen Umänderung der Kasse zwecks Anpassung an das Reichsgesetz 
für Angestelltenversicherung. 
Abschluß für 1912. 
Die Einnahmen betrugen: 
1. Beiträge der Mitglieder 88 465,80 M. 
2. Zuschuß der Firma 88 465,80 ,, 
3. Eintrittsgelder 1 720,— ,, 
4. Beiträge der freiwilligen Mitglieder 3 582,40 ,, 
5. Zinsen • 47 T 47, 61 >> 
Die Ausgaben betrugen: 
1. Pensionen an: 
a) Pensionäre 
b) Witwen 
c) Waisen 
2. Rückzahlungen an ausgetretene Mitglieder . 
3. Sächliche Ausgaben 
Zusammen: 229 381,61 M. 
64 954,25 M. 
38 271,25 „ 
1 239,48 ,, 104 464,98 M. 
10472,67 „ 
1 014,63 „ 
Zusammen: 115 952,28 M. 
Überschuß: 229 381,61 — 115 952,28 M. = 113 429,33 M. 
Die Zahl der Mitglieder beträgt 427. 
Pensionen und Renten wurden bezahlt an 56 Pensionäre, 73 Witwen, 1 Gruppe Voll 
waisen, zusammen 130 Personen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.