Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Villeroy  &  Boch,  Mettlach.

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Die  Pension  berechnet  sich  nach  5  Mitgliedsjahren  mit  15  %  des  Letztgehaltes  und
steigt  während  30  weiteren  Jahren  mit  2  %  für  das  Jahr,  so  daß  mit  35  Mitgliedsjahren  die
Höchstpension  mit  75  %  des  Letztgehaltes  erreicht  wird.
Die  Witwe  eines  Mitgliedes  oder  eines  Pensionierten  erhält  die  Hälfte  der  ihrem  Manne
zugestandenen  Pension  als  Witwengeld.
Für  die  Kinder  eines  Mitgliedes  oder  Pensionärs  werden  die  Waisengelder  an  die
Witwe  bzw.  an  den  Vormund  gezahlt  nach  folgenden  Sätzen:
a)  wenn  die  Mutter  noch  lebt:
für  1  und  2  Kinder  2 /i&
»»  3  ,,  4  >>  3 /i2
für  mehr  als  4  ,,  V12

des  dem  Vater  zugestandenen  Pensionsbetrages;
b)  wenn  beide  Eltern  tot  sind,  für  jedes  Kind  2 / 12 ,  zusammen  jedoch  nicht  mehr  als
s / 4  des  dem  Vater  zugestandenen  Pensionsbetrages.
Die  Mittel  der  Kasse  werden  aufgebracht:
1.  durch  Eintrittsgeld  (ein  halbes  Monatsgehalt),
2.  durch  ordentliche  Beiträge  der  Mitglieder  (6%  des  Jahresgehaltes),
3.  durch  Zuschüsse  der  Firma  in  gleicher  Höhe,
4.  durch  die  Zinsen  des  Vermögens,
5.  durch  sonstige  Zuwendungen.
Das  Höchstgehalt,  nach  welchem  Beiträge  eingezahlt  und  Pensionen  berechnet  werden,
beträgt  6000  M.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  1.  Januar  1913  1  509  223,77  M.;  außerdem  ist
auf  Veranlassung  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung  eine  Sicherheitshypothek ­
  von  1  Million  Mark  auf  die  der  Firma  gehörige  Dresdener  Fabrik  zugunsten  der
Pensionskasse  eingetragen  worden.
Augenblicklich  schweben  Verhandlungen  mit  dem  Kaiserlichen  Aufsichtsamte  für
Privatversicherung  wegen  Umänderung  der  Kasse  zwecks  Anpassung  an  das  Reichsgesetz
für  Angestelltenversicherung.

Abschluß  für  1912.

Die  Einnahmen  betrugen:
1.  Beiträge  der  Mitglieder  88  465,80  M.
2.  Zuschuß  der  Firma  88  465,80  ,,
3.  Eintrittsgelder  1  720,—  ,,
4.  Beiträge  der  freiwilligen  Mitglieder  3  582,40  ,,
5.  Zinsen  •  47  T 47, 61  >>

Die  Ausgaben  betrugen:
1.  Pensionen  an:
a)  Pensionäre
b)  Witwen
c)  Waisen
2.  Rückzahlungen  an  ausgetretene  Mitglieder  .
3.  Sächliche  Ausgaben

Zusammen:  229  381,61  M.

64  954,25  M.
38  271,25  „
1  239,48  ,,  104  464,98  M.
10472,67  „
1  014,63  „

Zusammen:  115  952,28  M.
Überschuß:  229  381,61  —  115  952,28  M.  =  113  429,33  M.
Die  Zahl  der  Mitglieder  beträgt  427.
Pensionen  und  Renten  wurden  bezahlt  an  56  Pensionäre,  73  Witwen,  1  Gruppe  Vollwaisen, ­
  zusammen  130  Personen.
            
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