J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.
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2. auch für Frauen und Kinder bei freier Arztwahl die Hälfte der Kosten für Arzt
und Arzneimittel übernimmt,
3. bei Verpflegung im Krankenhaus den Angehörigen verheirateter Arbeiter Unter
stützung zuteil werden läßt,
4. die im Gesetz vorgesehene dreitägige Karenzzeit
a) bei Betriebsunfällen ganz aufgehoben hat,
b) bei ununterbrochener Dauer der Arbeitsunfähigkeit von länger als
2 Wochen nur 2 Tage Karenzzeit,
4 ,, nur 1 Tag Karenzzeit,
6 ,, keine Karenzzeit
in Abrechnung bringt,
5. für ihre Mitglieder einen Teil des Jahresbeitrags zum Krankenpflegeverein über
nimmt, um solchen im Falle schwerer Erkrankung unentgeltliche Wartung durch
eine Krankenschwester zu sichern.
Diese über das gesetzliche Maß hinausgehenden Leistungen der Krankenkasse erforderten
im letzten Betriebsjahr einen Mehraufwand von 28 500 M., woran sich die Firma mit einem
Drittel, d. i. 9500 M., beteiligte. Aus einem Restbestand der alten Krankenkasse von 9023 M.
erhalten die früheren Mitglieder eine Invalidenzulage von 50 Pf. täglich.
4. UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Zur Unterstützung ihrer Arbeiter in besonderen Not
fällen (bei länger andauernder Krankheit, auch von Angehörigen der Familie, Invalidität
usw.) führt die Firma jeden Zahltag y 2 % der Löhne an eine besondere Kasse ab und ge
währte beispielsweise jedem Invaliden bisher 1 M. täglich als Zuschuß zur Invaliden- oder
Krankenrente. Weiter erhalten aus dieser Kasse Arbeiter mit zahlreicher Familie an Weih
nachten Geschenke in Geld oder Naturalien.
Die aus dieser Kasse geleisteten Unterstützungen betragen seit 1902 68 500 M. und
gegenwärtig ca. 9000 M. jährlich.
Außerdem hat die Firma im Lauf der Jahre dem „Unterstützungskonto“ für ihre
Arbeiter besondere Zuwendungen gemacht, die sich einschließlich der Zinsen Ende Dezem
ber 1912 auf 49 450 M. belaufen.
5. FRIEDRICH VOITH-STIFTUNG. Diese besteht aus einem von dem Firmainhaber
bei besonderen Anlässen gestifteten Fonds von zusammen 30 000 M., dessen Zinsen all
jährlich an Weihnachten an besonders bedürftige Arbeiter, auch an Witwen und Waisen,
verteilt werden.
6. KINDERZULAGEN. Zur Unterstützung derjenigen Arbeiter, die für eine größere
Zahl von Kindern zu sorgen haben, wurde im Dezember 1911 die Einrichtung getroffen,
daß
I. Arbeiter mit einem Verdienst von mehr als 5 M.
mit 3 und 4 Kindern monatlich . . . . 5 M.
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>> 7 >> mehr ,, ,, .... 12 ,,
II. Arbeiter mit einem Verdienst von 4—5 M.
mit 3 und 4 Kindern monatlich .... 6 M.
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III. Arbeiter mit einem Verdienst von weniger als 4 M.
mit 3 und 4 Kindern monatlich .... 7 M.
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als besondere Zulage erhalten. Diese Zulagen belaufen sich zurzeit auf monatlich ca.
2000 M. oder pro Jahr auf ca. 24 000 M.