Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen. 419* 
Die Württ. Metallwarenfabrik beschäftigt heute insgesamt ca. 4500 Arbeiter und 
ca. 400 kaufmännische und technische Angestellte. In den beiden Hauptfabriken Geislingen 
und Göppingen sind je in zahlreichen Betriebsabteilungen nahezu sämtliche bekannten 
Handwerke vertreten. Neben den Hauptbetrieben wie Gießerei, Presserei, Flaschnerei, 
Gürtlerei, Metalldrückerei, Metallschleiferei, Versilberung, Versandabteilung usw. sind die 
teilweise sehr ausgedehnten Nebenbetriebe zu nennen wie Glashütte, Glasschleiferei, eine 
Graphische Anstalt mit Buch- und Steindruckerei, Lithographie, chemigraphischer und 
photographischer Unterabteilung und Buchbinderei, ferner Schreinerei, Etuifabrikation, 
Bürstenmacherei usw. Das Zusammenwirken aller dieser unter sich sehr verschiedenen 
Einzelbetriebe gibt dem Gesamtunternehmen ein eigenartiges Gepräge. 
Große industrielle Unternehmungen haben nach heutiger Anschauung nicht nur eine 
geschäftliche, sondern auch eine soziale Aufgabe zu lösen. Die Württ. Metallwarenfabrik, 
deren Entwicklung in die Zeit fiel, da das Deutsche Reich allen Staaten voran eine groß 
zügige soziale Gesetzgebung einleitete, hat die Bedeutung dieser Aufgabe stets gewürdigt. 
Die Lebenslage der sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Angestellten und Arbeiter zu heben, 
ihre berufliche und sittliche Ausbildung zu fördern, in Fällen der Not kräftige Unterstützung 
zu gewähren, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
trotz des immer mehr sich erweiternden Kreises nicht erkalten zu lassen -— diese Ziele 
wurden von Anfang an ins Auge gefaßt und es war allezeit das Bestreben der leitenden 
Organe, die diesen Aufgaben dienenden Einrichtungen mit der geschäftlichen Ausdehnung 
des Unternehmens, soweit es dessen rasche Entwicklung ermöglichte, Schritt halten zu lassen. 
Die Arbeitsordnung vom 28. April 1892, deren Festsetzung unter tunlichster Berück 
sichtigung der Wünsche der Arbeiter erfolgte, sagt in ihrem Schlußwort: 
„Das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber soll in der Württ. Metallwaren 
fabrik nicht am Zahltag seinen Abschluß finden; es soll beiderseitig anerkannt werden, 
daß darüber hinaus Verpflichtungen fortbestehen zum Wohl des einzelnen und des Ganzen. 
Die Fabrikleitung ist bestrebt, das Mögliche zur Sicherung regelmäßiger und lohnender 
Arbeit und zur Fürsorge für das Wohl der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen in Krankheit 
und Not zu tun und alle ihre Maßregeln mit Gerechtigkeit und Unparteilichkeit zu treffen. 
Von seiten der Arbeiter bedarf es zu einem erfolgreichen Zusammenwirken einer 
treuen und gewissenhaften Erfüllung ihrer geschäftlichen Aufgaben und eines geordneten 
Lebens in und außer der Fabrik.“ 
WOHLFAHRTSVEREIN UND WOHLFAHRTSBUREAU. Das Zentralorgan für 
die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen der Württ. Metallwarenfabrik bildet der am 
2. Februar 1887 gegründete Wohlfahrtsverein. Seine Mitglieder sind die Angehörigen 
der Krankenkasse. Besondere Verpflichtungen sind mit der Mitgliedschaft nicht ver 
bunden. Abgesehen von dem satzungsmäßigen Ausschuß, der zugleich als Arbeiter 
ausschuß im Sinne des § 134 h der Gewerbeordnung gilt, und dem für außerordentliche 
Fälle (Änderung der Arbeitsordnung u. dgl.) gebildeten erweiterten Ausschuß, tritt ein 
aus 3 Vertretern der Firma und 2 Vertretern der Fabrik bestehender engerer Ausschuß 
in wöchentlichen Sitzungen zusammen zur Behandlung von Unterstützungs- und Vor 
schußangelegenheiten, sowie zur Beratung und Begutachtung von Fragen aller Art, welche 
das Wohlfahrtsgebiet oder das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. 
Fabrikangehörigen, welche durch Krankheit und andere unverschuldete Umstände in 
Bedrängnis kommen, wird hier — ohne daß es in allen Fällen eines besonderen Ansuchens 
der Betreffenden bedarf — mit Rat und Tat, namentlich durch Gewährung von 
VORSCHÜSSEN UND UNTERSTÜTZUNGEN, geholfen. In Fällen von starker Ver 
schuldung wird durch Vermittlung der allmählichen Befriedigung der Gläubiger tunlichst 
Erleichterung geschaffen. 
Die laufenden Geschäfte des Wohlfahrtsvereins besorgt die aus einem I. und II. Ge 
schäftsführer und mehreren Hilfskräften bestehende Geschäftsstelle des Wohlfahrts- 
*27*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.