Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen. 419*
Die Württ. Metallwarenfabrik beschäftigt heute insgesamt ca. 4500 Arbeiter und
ca. 400 kaufmännische und technische Angestellte. In den beiden Hauptfabriken Geislingen
und Göppingen sind je in zahlreichen Betriebsabteilungen nahezu sämtliche bekannten
Handwerke vertreten. Neben den Hauptbetrieben wie Gießerei, Presserei, Flaschnerei,
Gürtlerei, Metalldrückerei, Metallschleiferei, Versilberung, Versandabteilung usw. sind die
teilweise sehr ausgedehnten Nebenbetriebe zu nennen wie Glashütte, Glasschleiferei, eine
Graphische Anstalt mit Buch- und Steindruckerei, Lithographie, chemigraphischer und
photographischer Unterabteilung und Buchbinderei, ferner Schreinerei, Etuifabrikation,
Bürstenmacherei usw. Das Zusammenwirken aller dieser unter sich sehr verschiedenen
Einzelbetriebe gibt dem Gesamtunternehmen ein eigenartiges Gepräge.
Große industrielle Unternehmungen haben nach heutiger Anschauung nicht nur eine
geschäftliche, sondern auch eine soziale Aufgabe zu lösen. Die Württ. Metallwarenfabrik,
deren Entwicklung in die Zeit fiel, da das Deutsche Reich allen Staaten voran eine groß
zügige soziale Gesetzgebung einleitete, hat die Bedeutung dieser Aufgabe stets gewürdigt.
Die Lebenslage der sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Angestellten und Arbeiter zu heben,
ihre berufliche und sittliche Ausbildung zu fördern, in Fällen der Not kräftige Unterstützung
zu gewähren, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
trotz des immer mehr sich erweiternden Kreises nicht erkalten zu lassen -— diese Ziele
wurden von Anfang an ins Auge gefaßt und es war allezeit das Bestreben der leitenden
Organe, die diesen Aufgaben dienenden Einrichtungen mit der geschäftlichen Ausdehnung
des Unternehmens, soweit es dessen rasche Entwicklung ermöglichte, Schritt halten zu lassen.
Die Arbeitsordnung vom 28. April 1892, deren Festsetzung unter tunlichster Berück
sichtigung der Wünsche der Arbeiter erfolgte, sagt in ihrem Schlußwort:
„Das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber soll in der Württ. Metallwaren
fabrik nicht am Zahltag seinen Abschluß finden; es soll beiderseitig anerkannt werden,
daß darüber hinaus Verpflichtungen fortbestehen zum Wohl des einzelnen und des Ganzen.
Die Fabrikleitung ist bestrebt, das Mögliche zur Sicherung regelmäßiger und lohnender
Arbeit und zur Fürsorge für das Wohl der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen in Krankheit
und Not zu tun und alle ihre Maßregeln mit Gerechtigkeit und Unparteilichkeit zu treffen.
Von seiten der Arbeiter bedarf es zu einem erfolgreichen Zusammenwirken einer
treuen und gewissenhaften Erfüllung ihrer geschäftlichen Aufgaben und eines geordneten
Lebens in und außer der Fabrik.“
WOHLFAHRTSVEREIN UND WOHLFAHRTSBUREAU. Das Zentralorgan für
die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen der Württ. Metallwarenfabrik bildet der am
2. Februar 1887 gegründete Wohlfahrtsverein. Seine Mitglieder sind die Angehörigen
der Krankenkasse. Besondere Verpflichtungen sind mit der Mitgliedschaft nicht ver
bunden. Abgesehen von dem satzungsmäßigen Ausschuß, der zugleich als Arbeiter
ausschuß im Sinne des § 134 h der Gewerbeordnung gilt, und dem für außerordentliche
Fälle (Änderung der Arbeitsordnung u. dgl.) gebildeten erweiterten Ausschuß, tritt ein
aus 3 Vertretern der Firma und 2 Vertretern der Fabrik bestehender engerer Ausschuß
in wöchentlichen Sitzungen zusammen zur Behandlung von Unterstützungs- und Vor
schußangelegenheiten, sowie zur Beratung und Begutachtung von Fragen aller Art, welche
das Wohlfahrtsgebiet oder das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.
Fabrikangehörigen, welche durch Krankheit und andere unverschuldete Umstände in
Bedrängnis kommen, wird hier — ohne daß es in allen Fällen eines besonderen Ansuchens
der Betreffenden bedarf — mit Rat und Tat, namentlich durch Gewährung von
VORSCHÜSSEN UND UNTERSTÜTZUNGEN, geholfen. In Fällen von starker Ver
schuldung wird durch Vermittlung der allmählichen Befriedigung der Gläubiger tunlichst
Erleichterung geschaffen.
Die laufenden Geschäfte des Wohlfahrtsvereins besorgt die aus einem I. und II. Ge
schäftsführer und mehreren Hilfskräften bestehende Geschäftsstelle des Wohlfahrts-
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