Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  419*

Die  Württ.  Metallwarenfabrik  beschäftigt  heute  insgesamt  ca.  4500  Arbeiter  und
ca.  400  kaufmännische  und  technische  Angestellte.  In  den  beiden  Hauptfabriken  Geislingen
und  Göppingen  sind  je  in  zahlreichen  Betriebsabteilungen  nahezu  sämtliche  bekannten
Handwerke  vertreten.  Neben  den  Hauptbetrieben  wie  Gießerei,  Presserei,  Flaschnerei,
Gürtlerei,  Metalldrückerei,  Metallschleiferei,  Versilberung,  Versandabteilung  usw.  sind  die
teilweise  sehr  ausgedehnten  Nebenbetriebe  zu  nennen  wie  Glashütte,  Glasschleiferei,  eine
Graphische  Anstalt  mit  Buch-  und  Steindruckerei,  Lithographie,  chemigraphischer  und
photographischer  Unterabteilung  und  Buchbinderei,  ferner  Schreinerei,  Etuifabrikation,
Bürstenmacherei  usw.  Das  Zusammenwirken  aller  dieser  unter  sich  sehr  verschiedenen
Einzelbetriebe  gibt  dem  Gesamtunternehmen  ein  eigenartiges  Gepräge.
Große  industrielle  Unternehmungen  haben  nach  heutiger  Anschauung  nicht  nur  eine
geschäftliche,  sondern  auch  eine  soziale  Aufgabe  zu  lösen.  Die  Württ.  Metallwarenfabrik,
deren  Entwicklung  in  die  Zeit  fiel,  da  das  Deutsche  Reich  allen  Staaten  voran  eine  großzügige ­
  soziale  Gesetzgebung  einleitete,  hat  die  Bedeutung  dieser  Aufgabe  stets  gewürdigt.
Die  Lebenslage  der  sich  von  Jahr  zu  Jahr  vermehrenden  Angestellten  und  Arbeiter  zu  heben,
ihre  berufliche  und  sittliche  Ausbildung  zu  fördern,  in  Fällen  der  Not  kräftige  Unterstützung
zu  gewähren,  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
trotz  des  immer  mehr  sich  erweiternden  Kreises  nicht  erkalten  zu  lassen  -—  diese  Ziele
wurden  von  Anfang  an  ins  Auge  gefaßt  und  es  war  allezeit  das  Bestreben  der  leitenden
Organe,  die  diesen  Aufgaben  dienenden  Einrichtungen  mit  der  geschäftlichen  Ausdehnung
des  Unternehmens,  soweit  es  dessen  rasche  Entwicklung  ermöglichte,  Schritt  halten  zu  lassen.
Die  Arbeitsordnung  vom  28.  April  1892,  deren  Festsetzung  unter  tunlichster  Berücksichtigung ­
  der  Wünsche  der  Arbeiter  erfolgte,  sagt  in  ihrem  Schlußwort:
„Das  Verhältnis  zwischen  Arbeiter  und  Arbeitgeber  soll  in  der  Württ.  Metallwarenfabrik ­
  nicht  am  Zahltag  seinen  Abschluß  finden;  es  soll  beiderseitig  anerkannt  werden,
daß  darüber  hinaus  Verpflichtungen  fortbestehen  zum  Wohl  des  einzelnen  und  des  Ganzen.
Die  Fabrikleitung  ist  bestrebt,  das  Mögliche  zur  Sicherung  regelmäßiger  und  lohnender
Arbeit  und  zur  Fürsorge  für  das  Wohl  der  Mitarbeiter  und  ihrer  Angehörigen  in  Krankheit
und  Not  zu  tun  und  alle  ihre  Maßregeln  mit  Gerechtigkeit  und  Unparteilichkeit  zu  treffen.
Von  seiten  der  Arbeiter  bedarf  es  zu  einem  erfolgreichen  Zusammenwirken  einer
treuen  und  gewissenhaften  Erfüllung  ihrer  geschäftlichen  Aufgaben  und  eines  geordneten
Lebens  in  und  außer  der  Fabrik.“
WOHLFAHRTSVEREIN  UND  WOHLFAHRTSBUREAU.  Das  Zentralorgan  für
die  gesamten  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Württ.  Metallwarenfabrik  bildet  der  am
2.  Februar  1887  gegründete  Wohlfahrtsverein.  Seine  Mitglieder  sind  die  Angehörigen
der  Krankenkasse.  Besondere  Verpflichtungen  sind  mit  der  Mitgliedschaft  nicht  verbunden. ­
  Abgesehen  von  dem  satzungsmäßigen  Ausschuß,  der  zugleich  als  Arbeiterausschuß ­
  im  Sinne  des  §  134  h  der  Gewerbeordnung  gilt,  und  dem  für  außerordentliche
Fälle  (Änderung  der  Arbeitsordnung  u.  dgl.)  gebildeten  erweiterten  Ausschuß,  tritt  ein
aus  3  Vertretern  der  Firma  und  2  Vertretern  der  Fabrik  bestehender  engerer  Ausschuß
in  wöchentlichen  Sitzungen  zusammen  zur  Behandlung  von  Unterstützungs-  und  Vorschußangelegenheiten, ­
  sowie  zur  Beratung  und  Begutachtung  von  Fragen  aller  Art,  welche
das  Wohlfahrtsgebiet  oder  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  betreffen.
Fabrikangehörigen,  welche  durch  Krankheit  und  andere  unverschuldete  Umstände  in
Bedrängnis  kommen,  wird  hier  —  ohne  daß  es  in  allen  Fällen  eines  besonderen  Ansuchens
der  Betreffenden  bedarf  —  mit  Rat  und  Tat,  namentlich  durch  Gewährung  von
VORSCHÜSSEN  UND  UNTERSTÜTZUNGEN,  geholfen.  In  Fällen  von  starker  Verschuldung ­
  wird  durch  Vermittlung  der  allmählichen  Befriedigung  der  Gläubiger  tunlichst
Erleichterung  geschaffen.
Die  laufenden  Geschäfte  des  Wohlfahrtsvereins  besorgt  die  aus  einem  I.  und  II.  Geschäftsführer ­
  und  mehreren  Hilfskräften  bestehende  Geschäftsstelle  des  Wohlfahrts-*27*

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.